Rechtsprechung
| BVerwG, 11.09.1957 - IV C 71.56 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Berlin, 04.11.1955 - XV A 1292.55
- BVerwG, 05.07.1957 - IV B 36.57
- BVerwG, 11.09.1957 - IV C 71.56
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52
Bezirksschornsteinfeger
Auszug aus BVerwG, 11.09.1957 - IV C 71.56
Im Rahmen dieses Rechtsstreits ist es nicht erforderlich, auf die in Schrifttum und Rechtsprechung umstrittene Frage einzugehen, ob Art. 12 Abs. 1 GG nur als Ausfluß oder als Anwendungs- oder Unterfall des Hauptfreiheitsrechts (Freiheitsrechtsleitsatzes) des Art. 2 Abs. 1 GG anzusehen ist (so z.B. Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 1, 264 [274]) oder ob, wie der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht meinen, Art. 12 Abs. 1 GG völlig unabhängig und nur seinem Inhalt nach eine Spezialvorschrift ist, welche das Recht der Berufsfreiheit ohne Bindung an Art. 2 GG regelt (…nähere Nachweise der Rechtsprechung und des Schrifttums z.B. bei v. Mangoldt-Klein, Das Bonner Grundgesetz, 2. Aufl. zu Art. 12 Bein. V).
- BVerwG, 13.11.1963 - V C 168.62
Gewährung von Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) für ein …
Der Begriff "Berufsausbildung" kann von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang überprüft werden(Urteil vom 11. September 1957 - BVerwG IV C 71.56 - [RLA 1957, 380]).Auch der IV. Senat hat in verschiedenen Fällen ausgesprochen, daß eine beendete Berufsausbildung der Förderung einer weiteren Ausbildung nicht entgegenstehe, z.B. wenn es sich um eine Aufstockung der ersten Berufsausbildung handele (Urteil von11. September 1957 - BVerwG IV C 71.56 - [RLA 1957, 380]) oder wenn der Antragsteller in seinen Berufsgang Umwege gemacht hat(Urteil vom 29. April 1960 - BVerwG IV C 224.57 - [RLA 1960, 366]; vgl. ferner Urteil von3. Dezember 1958 - BVerwG IV C 153.56 - [ZLA 1959, 204] und - Beschluß von27. Juli 1957 - BVerwG IV B 129.56 - [RLA 1957, 335], beides zu Fällen, in denen die erste Ausbildung abgebrochen wurde).
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