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| BVerwG, 28.06.1968 - IV C 79.67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einstellung des Revisionsverfahrens nach Zurücknahme der Revision
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.08.1967 - I A 82/66
- BVerwG, 28.06.1968 - IV C 79.67
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 03.05.1995 - 3 L 1428/91
Außenbereich; Biotop; Grünland; Teil; Genehmigung; Naturschutz
Rn. 34 Der Schutz der natürlichen Eigenart der Landschaft bedeutet insbesondere im Zusammenhang des § 35 BauGB, daß der Außenbereich mit seiner für die Landschaft charakteristischen Nutzungsweise (BVerwG, Beschl. v. 21.11.1967 - BVerwG IV C 79.67 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 59), mit seiner naturgegebenen Bodennutzung (BVerwGE 48, 119, 115 [BVerwG 04.04.1975 - IV C 1/73];… Beschl. v. 1.12.1980 - BVerwG 4 B 144.80 - Buchholz aaO Nr. 174) grundsätzlich von einer wesensfremden Nutzung bewahrt bleiben soll (…BVerwGE 48 aaO;… Beschl. v. 25.2. 1976 - BVerwG IV B 24.76 - Buchholz aaO Nr. 125).Die naturgegebene Nutzungsweise kann insbesondere auch eine landwirtschaftliche Nutzung des Bodens bedeuten (…Ernst/Zinkhahn/Bielenberg aaO § 35 Rn 92; vgl. a. BVerwG, Beschl. v. 21.11.1967 - BVerwG IV C 79.67 - aaO).
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