Rechtsprechung
| BVerwG, 18.09.1970 - IV C 86.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Widerspruch gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - Ergehen einer Widerspruchsentscheidung nach Ablauf der Jahresfrist - Eröffnung des Rechtsweges für eine sachliche Überprüfung eines Verwaltungsaktes durch eine Entscheidung in der Sache - Widerspruch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 13.08.1969 - 166 VI 68
- BVerwG, 18.09.1970 - IV C 86.69
Papierfundstellen
- NJW 1971, 1195
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.12.1967 - IV C 124.65
Entfallen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs bei dessen …
Auszug aus BVerwG, 18.09.1970 - IV C 86.69
Daß eine spätere Widerspruchsentscheidung möglich ist, hat der Senat bereits in der Sache BVerwG IV C 124.65 (BVerwGE 28, 305) ausgesprochen.Hierauf hat das angeführte Urteil BVerwG IV C 124.65 bereits hingewiesen.
- BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
Auszug aus BVerwG, 18.09.1970 - IV C 86.69
Mit dieser Auslegung von § 76 VwGO ordnet der erkennende Senat seine Entscheidung auch systematisch in die anerkannte Rechtsprechung ein, nach der eine echte zweite Entscheidung der Behörde, die nicht nur über den Inhalt der ersten Entscheidung informiert, den Rechtsweg neu eröffnet und nach der auch ein verspätet eingelegter Widerspruch zu gerichtlichen Überprüfungen führen kann, wenn die Widerspruchsbehörde trotzdem zur Sache entscheidet (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 123.59 - in DVerwGE 13, 99 [103] und vom 16. Januar 1964 - BVerwG VIII C 72.62 - in DVBl. 1965, 89). - BVerwG, 16.01.1964 - VIII C 72.62
Zulässigkeit einer Anfechtungsklage gegen einen unanfechtbaren Verwaltungsakt …
Auszug aus BVerwG, 18.09.1970 - IV C 86.69
Mit dieser Auslegung von § 76 VwGO ordnet der erkennende Senat seine Entscheidung auch systematisch in die anerkannte Rechtsprechung ein, nach der eine echte zweite Entscheidung der Behörde, die nicht nur über den Inhalt der ersten Entscheidung informiert, den Rechtsweg neu eröffnet und nach der auch ein verspätet eingelegter Widerspruch zu gerichtlichen Überprüfungen führen kann, wenn die Widerspruchsbehörde trotzdem zur Sache entscheidet (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 123.59 - in DVerwGE 13, 99 [103] und vom 16. Januar 1964 - BVerwG VIII C 72.62 - in DVBl. 1965, 89). - BVerwG, 05.10.1966 - IV C 193.65
Überleitung eines Anliegerbeitragsrechts - Beitragspflicht für ein an einer bei …
Auszug aus BVerwG, 18.09.1970 - IV C 86.69
Nach dem Urteil vom 5. Oktober 1966 - BVerwG IV C 193.65 - müßte hierzu vielmehr festgestellt werden, daß eine weitere Bebauung des Grundstückes im Rahmen der typischen Entwicklung gelegen hätte, d.h. das Grundstück dürfte nicht bereits funktionsgerecht bebaut sein.
- BVerwG, 07.01.1972 - IV C 61.69
Zulässigkeit der Klage - Auslegung von Eingaben als Widerspruch - Beachtlichkeit …
Selbst wenn das anzunehmen sein sollte, würde, wie der Senat bereits in seinen Urteilen vom 18. September 1970 - BVerwG IV C 78.69 - (DÖV 1971, 393 [394]) und - BVerwG IV C 86.69 - (NJW 1971, 1195) ausgesprochen hat, eine gleichartige Einschränkung zugunsten beteiligter Gemeinden, nicht zu machen sein. - BVerwG, 30.08.1973 - II C 10.73
Anforderungen an die Abweichungsrüge - Bindung des Revisionsgerichts an die …
Etwas anderes könnte nach der Rechtsprechung des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 18. September 1970 - BVerwG IV C 78.69 - und-BVerwG IV C 86.69 -) zwar in Betracht kommen, wenn die Behörde den Kläger nach Ablauf der Jahresfrist sachlich beschieden hätte; das ist aber nicht geschehen. - BFH, 28.10.1975 - VII R 116/73
Entscheidung über Einspruch - Ablauf der Jahresfrist - Verpflichtungsklage gegen …
Entgegen der Vorentscheidung habe das BVerwG in seinem Urteil vom 18. September 1970 IV C 86.69 (StRK, Finanzgerichtsordnung, § 46, Rechtsspruch 12) seine frühere Rechtsprechung fortgesetzt und nochmals bekräftigt, daß die Entscheidung der Rechtsbehelfsbehörde jedenfalls nicht erzwungen werden könne.Das wirkt sich auf den Staatsbürger besonders deshalb einschneidend aus, weil er regelmäßig keine Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich der Klage nach § 75 VwGO (wie auch der nach § 46 Abs. 1 FGO) erhält und daher über die besonderen Klagefristen in § 76 VwGO und die Auswirkungen bei ihrer Versäumnis (Unanfechtbarkeit, keine Verpflichtung der Behörde, über den Widerspruch zu entscheiden) nicht informiert wird (s. Späth in StRK, Finanzgerichtsordnung, § 46, Rechtsspruch 12, Anm. zu BVerwG-Urteil IV C 86.69, Neue Juristische Wochenschrift 1971 S. 1195).
- BVerwG, 31.01.1975 - IV C 32.73
Zeitlicher Rahmen der Bescheidungspflicht der Widerspruchsbehörde
Das führt dazu, daß der Heranziehungsbescheid mit Ablauf der Jahresfrist des § 76 VwGO nach Einlegung des Widerspruchs unanfechtbar wurde, weil nunmehr der für die Anfechtung weiter vorgesehene Rechtsbehelf, nämlich die Klage, nicht mehr zur Verfügung stand (vgl. Urteile des Senats vom 13. Dezember 1967 - BVerwG IV C 124.65 - BVerwGE 28, 305 [308]; vom 18. September 1970 - BVerwG IV C 86.69 - NJW 1971, 1195 und vom selben Tage - BVerwG IV C 78.69 - DÖV 1971, 393; vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 34.68 - DÖV 1972, 789 und Beschluß vom 14. Juni 1973 - BVerwG IV B 80.73 -). - BVerwG, 21.01.1972 - IV C 34.68
Verstoß der "unechten Rückwirkung" des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) gegen …
Dies hindert aber die Widerspruchsbehörde nicht, nach Ablauf der Jahresfrist über den Widerspruch sachlich zu entscheiden und dadurch die verwaltungsgerichtliche Prüfung neu zu ermöglichen (…BVerwG a.a.O. und Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG IV C 86.69 - [NJW 1971, 1195]). - VGH Bayern, 10.12.2025 - 6 ZB 24.2077
Erschließungsbeitragsrecht, Festsetzungsverjährung, Erstmalige endgültige …
- BVerwG, 14.06.1973 - IV B 80.73
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
(…Vgl. zum Erfordernis der sachlichen Widerspruchsentscheidung Urteil vom 13. Dezember 1967 a.a.O. S. 308; Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG IV C 86.69 - [NJW 1971, 1195]; Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG IV C 78.69 - [DÖV 1971, 393];… Urteil vom 21. Januar 1972 a.a.O.).
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