Rechtsprechung
| BVerwG, 26.01.1971 - IV CB 146.68 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 19.08.1968 - 57 VII 66
- BVerwG, 26.01.1971 - IV CB 146.68
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.01.1970 - IV CB 88.69
Widerspruch/Rechtsanwaltsgebühren; Kosten/Erstattung im Vorverfahren; …
Auszug aus BVerwG, 26.01.1971 - IV CB 146.68
Die Ausführungen der Klägerinnen übersehen durchweg, daß es für den Umfang der nach § 86 Abs. 1 VwGO erforderlichen Sachaufklärung auf die Rechtsauffassung ankommt, von der das Flurbereinigungsgericht bei seiner Entscheidung ausgegangen ist (vgl. Beschluß vom 23. Januar 1970 - BVerwG IV CB 88.69 - und dortige Zitate).Vielmehr muß sich aus den Tatsachen, die zur Begründung des gerügten Verfahrensmangels vorgebracht werden, in schlüssiger Weise ergeben, daß ein rechtlich bedeutsamer Verfahrensmangel im Sinne des § 133 VwGO vorliegt (vgl. Beschluß vom 4. April 1961 - BVerwG I CB 126.60 - und dortige Zitate, zuletzt Beschluß vom 23. Januar 1970 - BVerwG IV CB 88.69 -).
- BVerwG, 26.03.1962 - I C 24.61
Maßstab für den im Rahmen der Flurbereinigung vorzunehmenden Grundstücksaustausch …
Auszug aus BVerwG, 26.01.1971 - IV CB 146.68
Die Landabfindung eines Teilnehmers ist dann wertgleich, wenn ihm Grundstücke zugeteilt werden, die unter Berücksichtigung der Abzüge nach § 47 FlurbG hinsichtlich des erzielbaren Ertrages der Benutzungs- und Ertragsmöglichkeiten seinem alten Grundstück entsprechen (BVerwG I C 24.61 in RdL 1962, 217). - BVerwG, 04.04.1961 - I CB 126.60
Versagung einer Genehmigung für die Errichtung von Anlagen zum Bau eiserner …
Auszug aus BVerwG, 26.01.1971 - IV CB 146.68
Vielmehr muß sich aus den Tatsachen, die zur Begründung des gerügten Verfahrensmangels vorgebracht werden, in schlüssiger Weise ergeben, daß ein rechtlich bedeutsamer Verfahrensmangel im Sinne des § 133 VwGO vorliegt (vgl. Beschluß vom 4. April 1961 - BVerwG I CB 126.60 - und dortige Zitate, zuletzt Beschluß vom 23. Januar 1970 - BVerwG IV CB 88.69 -). - BVerwG, 24.06.1970 - IV B 219.68
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 26.01.1971 - IV CB 146.68
Die Rechtsausführungen des Flurbereinigungsgerichts zu den §§ 134 und 142 FlurbG und die Anwendung dieser Vorschriften auf den vorliegenden Fall stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 24. Juni 1970 - BVerwG IV B 219.68 - und dortige Zitate), so daß auch die dagegen gerichtete Verfahrensrüge der Klägerinnen fehl geht.
- BVerwG, 05.03.1971 - IV CB 103.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Vielmehr muß sich aus den Tatsachen, die zur Begründung des gerügten Verfahrensmangels vorgebracht werden, in schlüssiger Weise ergeben, daß ein rechtlich bedeutsamer Verfahrensmangel im Sinne des § 133 VwGO vorliegt (vgl. Beschluß vom 4. April 1961 - BVerwG I CB 126.60 - und dortige Zitate, Beschluß vom 23. Januar 1970 - BVerwG IV CB 88.69 - sowie Beschluß vom 14. Januar 1971 - BVerwG IV CB 145.68 - und Beschluß vom 26. Januar 1971 - BVerwG IV CB 146.68 -). - BVerwG, 10.03.1971 - IV CB 47.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung der …
Denn ein Mangel im Sinne von § 133 VwGO wird nicht schon dadurch in beachtlicher Weise "gerügt", daß in unsubstantiierter oder mit dem angefochtenen Urteil offensichtlich nicht übereinstimmender Weise sein Vorliegen lediglich behauptet wird (vgl. dazu insbesondere die den Prozeßbevollmächtigten der Klägerin bekannten Beschlüsse des Senats, vom 14. Januar 1971 - BVerwG IV CB 145.68 - S. 5 und vom 26. Januar 1971 - BVerwG IV CB 146.68 - S. 8 f.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".