Rechtsprechung
| BVerwG, 09.09.1965 - IV CB 150.65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Art. 19 Abs. 4 GG.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.11.1964 - I A 101/64
- BVerwG, 09.09.1965 - IV CB 150.65
- BVerwG, 09.11.1965 - IV C 150.65
Papierfundstellen
- DVBl 1966, 272
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.08.1964 - I CB 67.64
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Vorschriften über Fensterrechte, …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1965 - IV CB 150.65
Die Zulässigkeit der sogenannten Nachbarklage kann vom Revisionsgericht insoweit nicht überprüft werden, als sie auf Verletzung landesrechtlicher Vorschriften gestützt wird, die angeblich dem Schutz des Nachbarn dienen (Fortsetzung der Rechtsprechung BVerwG I CB 67.64).
- BVerwG, 17.02.1971 - IV C 2.68
Notwendigkeit der Beiladung von Gemeine höherer Verwaltungsbehörde; Umfang des …
Wird die nachbarschützende Wirkung vom Landesgericht bejaht, dann ist das vom Bundesverwaltungsgericht hinzunehmen; dies hat der Senat bereits mit Beschluß vom 9. September 1965 (BVerwG IV CB 150.65 in DVBl. 1966, 272) entschieden. - BVerwG, 20.10.1972 - IV C 27.70
Verwirkung der Befugnis des Nachbarn zur Einlegung eines Widerspruchs gegen eine …
Auf der Grundlage solcher Erwägungen hat der erkennende Senat deshalb wiederholt ausgesprochen, daß es das Revisionsgericht hinzunehmen hat, wenn die nachbarschützende Wirkung einer Vorschrift des Bebauungsplanes von einem Landesgericht bejaht wird (Beschluß vom 9. September 1965 - BVerwG IV CB 150.65 - in Buchholz BVerwG 406.11, § 31 BBauG Nr. 2;… Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG IV C 2.68 - a.a.O.). - BVerwG, 15.06.1967 - IV B 109.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung zur Errichtung …
Der erkennende Senat hat in Übereinstimmung mit dem früher für Baurechtssachen zuständig gewesenen I. Senat mehrfach entschieden, daß die Frage, ob eine Norm des Landesrechts sogenannte nachbarschützende Wirkung hat oder nicht, vom Revisionsgericht grundsätzlich nicht überprüft werden kann, da die Verletzung von Landesrecht gemäß § 137 Abs. 1 VwGO einer Revisionsrüge nicht zugänglich ist (vgl. Beschlüsse vom 5. August 1964 - BVerwG I CB 67.64 - vom 9. September 1965 - BVerwG IV CB 150.65 - [DVBl. 1966, 272]; vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV B 8.66 - Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 77.65 - [DVBl. 1966, 272]).
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