Rechtsprechung
| BVerwG, 23.01.1970 - IV CB 88.69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ArgeLandentwicklung
Anwaltsgebühren vor der Spruchstelle; Erstattung im Vorverfahren; Gebühren; Kosten; Rechtsanwaltsgebühren; Widerspruch
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- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Widerspruch/Rechtsanwaltsgebühren; Kosten/Erstattung im Vorverfahren; Gebühren/Anwaltsgebühren vor der Spruchstelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 25.04.1969 - 84 VII 68
- BVerwG, 23.01.1970 - IV CB 88.69
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 12.02.1963 - I B 141.61
Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Unbillige Härte; Beschleunigungsgrundsatz
Auszug aus BVerwG, 23.01.1970 - IV CB 88.69
Da nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (RdL 1963, 217), auf die sich das Flurbereinigungsgericht im vorliegenden Falle berufen hat, eine nachträgliche Zulassung der Schätzungsbeschwerde nur dann durch Ermessensentscheidung erfolgen kann, wenn nach Lage des Einzelfalles eine unbillige Härte für die betroffenen Teilnehmer vorliegen würde und diese unbillige Härte auch offenbar wäre, kann von einer unzureichenden Sachaufklärung in dieser Beziehung nicht die Rede sein; denn das Flurbereinigungsgericht hat ausgeführt, "die Ortsbesichtigung" habe "keinen Anhaltspunkt für eine derartige Fehlerhaftigkeit der Schätzung ergeben", daß diese Voraussetzungen angenommen werden könnten. - BVerwG, 30.06.1969 - IV CB 18.69
Bestandsschutz für ein neues Gebäude unter Verwendung von Bestandteilen eines als …
Auszug aus BVerwG, 23.01.1970 - IV CB 88.69
Die Ausführungen der Kläger hierzu verkennen durchweg, daß es für den Umfang der nach § 86 Abs. 1 VwGO erforderlichen Sachaufklärung auf die Rechtsauffassung ankommt, von der das Flurbereinigungsgericht bei seiner Entscheidung ausgegangen ist (Beschluß vom 30. Juni 1969 - BVerwG IV CB 18.69 -). - BVerwG, 25.03.1964 - VI C 215.61
Anspruch auf Wiedergutmachung - Gewährung von Versorgungsleistungen - …
Auszug aus BVerwG, 23.01.1970 - IV CB 88.69
Es genügt, wenn das Gericht die Gründe angibt, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind; es braucht sich nicht mit jedem einzelnen Vorbringen der Beteiligten auseinanderzusetzen (Urteil vom 25. März 1964 - BVerwG VI C 215.61 -). - BVerwG, 01.09.1967 - II B 72.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 23.01.1970 - IV CB 88.69
Sie verpflichtet aber nicht das Gericht, alle während des Verfahrens angeführten entscheidungserheblichen Fragen des materiellen Rechts zu erörtern und auch das für nicht entscheidungserheblich gehaltene tatsächliche Vorbringen der Streitbeteiligten zu würdigen (Beschluß vom 1. September 1967 - BVerwG II B 72.67 -). - BVerwG, 15.10.1963 - I B 67.63
Auszug aus BVerwG, 23.01.1970 - IV CB 88.69
Die Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1963 - BVerwG I B 67.63 - geht fehl.
- BVerwG, 26.01.1971 - IV CB 146.68
Rechtsmittel
Die Ausführungen der Klägerinnen übersehen durchweg, daß es für den Umfang der nach § 86 Abs. 1 VwGO erforderlichen Sachaufklärung auf die Rechtsauffassung ankommt, von der das Flurbereinigungsgericht bei seiner Entscheidung ausgegangen ist (vgl. Beschluß vom 23. Januar 1970 - BVerwG IV CB 88.69 - und dortige Zitate).Vielmehr muß sich aus den Tatsachen, die zur Begründung des gerügten Verfahrensmangels vorgebracht werden, in schlüssiger Weise ergeben, daß ein rechtlich bedeutsamer Verfahrensmangel im Sinne des § 133 VwGO vorliegt (vgl. Beschluß vom 4. April 1961 - BVerwG I CB 126.60 - und dortige Zitate, zuletzt Beschluß vom 23. Januar 1970 - BVerwG IV CB 88.69 -).
- BVerwG, 05.03.1971 - IV CB 103.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Vielmehr muß sich aus den Tatsachen, die zur Begründung des gerügten Verfahrensmangels vorgebracht werden, in schlüssiger Weise ergeben, daß ein rechtlich bedeutsamer Verfahrensmangel im Sinne des § 133 VwGO vorliegt (vgl. Beschluß vom 4. April 1961 - BVerwG I CB 126.60 - und dortige Zitate, Beschluß vom 23. Januar 1970 - BVerwG IV CB 88.69 - sowie Beschluß vom 14. Januar 1971 - BVerwG IV CB 145.68 - und Beschluß vom 26. Januar 1971 - BVerwG IV CB 146.68 -). - BVerwG, 14.01.1971 - IV CB 145.68
Widerspruch/Planänderung, nachträgliche; Wertermittlung/Zustand, tatsächlicher; …
Vielmehr muß sich aus den Tatsachen, die zur Begründung des gerügten Verfahrensmangels vorgebracht werden, in schlüssiger Weise ergeben, daß ein rechtlich bedeutsamer Verfahrensmangel im Sinne des § 133 VwGO vorliegt (vgl. Beschluß vom 4. April 1961 - BVerwG I CB 126.60 - und dortige Zitate, zuletzt Beschluß vom 23. Januar 1970 - BVerwG IV CB 88.69 -).
- BVerwG, 30.04.1974 - V CB 39.72
Angabe der überzeugungsbildenden Gründe durch das Tatsachengericht - …
So ist im Zusammenhang mit der Erörterung der Rechtswirksamkeit der Schätzung und ihrer "materiellen Rechtskraft" nicht dargelegt, inwiefern das Flurbereinigungsgericht bei der rechtlichen Würdigung des von ihm festgestellten Sachverhalts von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 1970 - BVerwG IV CB 88.69 - und von dem Urteil vom 24. Februar 1959 - BVerwG I C 160.57 - (RdL 1959, 221) abgewichen ist. - BVerwG, 04.08.1971 - IV B 134.70
Berücksichtigung eines nach dem Schluss der letzten mündlichen Verhandlung aber …
Dies ist selbst dann nicht möglich, wenn das Flurbereinigungsgericht, wie die Beklagte behauptet, hinsichtlich der von ihm insoweit getroffenen Entscheidung von dem Beschluß vom 23. Januar 1970 - BVerwG IV CB 88.69 - abgewichen sein sollte oder wenn darin eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung sollte gesehen werden können. - BVerwG, 24.06.1970 - IV B 219.68
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Argumente zu erörtern und zu widerlegen; vielmehr kann es sich darauf beschränken, die für die Entscheidung erheblichen Punkte abzuhandeln (vgl. Beschluß vom 23. Januar 1970 - BVerwG IV CB 88.69 -).
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