Rechtsprechung
| VG Kassel, 12.04.1979 - IV E 415/78 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1980, 305
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Hessen, 25.03.1992 - 5 UE 3288/88
Heranziehung des Bundes als Zustandsstörer - Kostenersatz für einen …
Der Gesetzgeber hat nämlich ganz bewußt - um der Verweisung in § 74 Abs. 4 des Hessischen Wassergesetzes in der ursprünglichen Fassung von 1960 auf die Zustandsstörerverantwortlichkeit des Eigentümers Rechnung zu tragen (§ 14 Abs. 1 des Hessischen Polizeigesetzes (HessPG), später § 14 Abs. 1 HSOG 1972) - davon abgesehen, den auch die Gewässer ausnehmenden Zusatz "und Wasserläufe", der sich noch in § 14 Abs. 3 HessPG fand, in das HSOG zu übernehmen (vgl. VG Kassel, Urteil vom 12. April 1979 - IV E 415/78 - NJW 1980, 305,306, mit dem zutreffenden Hinweis auf die Begründung der Gesetzesvorlage der Landesregierung, LT-Drs.Als Bestandteil der Unterhaltung kann lediglich, wie den beispielhaften Aufzählungen in § 8 Abs. 2 Satz 1 WaStrG und in § 46 Abs. 1 Satz 2 HWG als Ausführungsvorschrift zu § 28 WHG zu entnehmen ist, die Reinigung des Gewässerbetts angesehen werden (VG Kassel, Urteil vom 12. April 1979, a.a.O., S.305).
Zum letztgenannten Regelungsbereich gehört auch die Zustandshaftung des Gewässereigentümers, denn Vorkehrungen zur Wasserreinhaltung und zur Regenerierung von verseuchtem Wasser haben wasserwirtschaftlichen Charakter (zum Ganzen: VG Kassel, Urteil vom 12. April 1979, a.a.O., S.307).
- VGH Bayern, 20.07.2022 - 4 B 20.3009
Kostenersatz für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölverunreinigung auf dem …
Rn. 43 bb) Die Klägerin konnte auf landesgesetzlicher Grundlage unter dem Gesichtspunkt einer bestehenden Zustandsverantwortlichkeit zur Erstattung der Kosten, die bei der Beseitigung der Ölverschmutzung auf der Bundeswasserstraße angefallen waren, herangezogen werden (so im Ergebnis auch BVerwG, U.v. 30.11.1990 - 7 C 4.90 - NJW 1991, 2435/2437; OVG Hamburg, U.v. 27.4.1983 - Bf II 15/79 - DÖV 1983, 1016; HessVGH, U.v. 25.3.1992 - 5 UE 3288/88 - NVwZ-RR 1992, 624/625 f.; OVG SH, U.v. 30.4.1992 - 2 L 258/91 - ZfW 1993, 57 ff.; VG Kassel, U.v. 12.4.1979 - IV E 415/78 - NJW 1980, 305/306 f.;… Faßbender in BK zum GG, Art. 89 Rn. 66;… widersprüchlich Breuer/Gärditz, a.a.O., Rn. 1012 u. Rn. 1165; a.A. OVG NW, U.v. 26.3.1985 - 20 A 2724/83 - ZfW 1986, 262). - OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2002 - 4 L 107/01
Hafen; Bestandteil; kommunale Einrichtung; Zustandsverantwortlichkeit; …
Dies ist aber - wie bereits dargelegt - gerade nicht der Fall, da die Beklagte hier "nur" wie jeder andere Eigentümer in Anspruch genommen wird, ohne dass ihre schifffahrtspolizeilichen Kompetenzen berührt würden (so im Erg. auch VG Kassel, NJW 1980, 305, 307; Hess. VGH, NVwZ 1997, 304).
- VG Schleswig, 02.04.2001 - 14 A 267/99
Leistungsklage, Rechtsschutzbedürfnis, Vollziehung und Vollstreckung gegenüber …
Dies ist aber - wie dargelegt - gerade nicht der Fall, da die Beklagte hier "nur" wie jeder andere Eigentümer in Anspruch genommen wird, ohne daß ihre schiffahrtspolizeilichen Kompetenzen tangiert würden (so i.E. auch VG Kassel, NJW 1980, 305, 307; Hess. VGH, NVwZ 1997, 304; Hess. VGH, Beschl. v. 25.07.1997 -14 TZ 1755/97- nach juris). - VGH Hessen, 15.11.1991 - 7 UE 3372/88
Erfolgreiche Leistungsklage der Landeswasserbehörde gegen Bund auf …
Rn. 28 Die Beklagte ist als Eigentümerin der Bundeswasserstraße gemäß § 14 Abs. 1 HSOG (F. 1972) - der auch für die Zustandshaftung für Wasserläufe gilt, weil § 14 Abs. 3 HSOG (F. 1972) im Gegensatz etwa zum früheren preußischen Recht lediglich öffentliche Wege, nicht aber Wasserläufe ausdrücklich hiervon ausnimmt - für die Beseitigung des Öls aus dem Rhein verantwortlich gewesen und deshalb im Sinne des § 76 HWG (F. 1981) Veranlasser der Maßnahmen der Wasseraufsicht (vgl. Feldt/Becker, Hessisches Wassergesetz, 2. Aufl., § 76 Anm. 5 und VG Kassel, U. v. 12. April 1979, NJW 1980 S. 305). - VG Schleswig, 15.10.2001 - 14 A 359/99
Gewässerverunreinigung, Bundeswasserstraße, Gewässer erster Ordnung, kommunaler …
Dies ist aber - wie dargelegt - gerade nicht der Fall, da die Beklagte hier "nur" wie jeder andere Eigentümer in Anspruch genommen wird, ohne daß ihre schiffahrtspolizeilichen Kompetenzen tangiert würden (so i.E. auch VG Kassel, NJW 1980, 305, 307; Hess. VGH, NVwZ 1997, 304; Hess. VGH, Beschl. v. 25.07.1997 -14 TZ 1755/97- nach juris).".
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".