Wasserhaushaltsgesetz
Kapitel 2 - Bewirtschaftung von Gewässern (§§ 6 - 49) |
Abschnitt 2 - Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer (§§ 25 - 42) |
Oberirdische Gewässer können als künstliche oder erheblich veränderte Gewässer im Sinne des § 3 Nummer 4 und 5 eingestuft werden, wenn
1. | die Änderungen der hydromorphologischen Merkmale, die für einen guten ökologischen Gewässerzustand erforderlich wären, signifikante nachteilige Auswirkungen hätten auf | ||
a) | die Umwelt insgesamt, | ||
b) | die Schifffahrt, einschließlich Hafenanlagen, | ||
c) | die Freizeitnutzung, | ||
d) | Zwecke der Wasserspeicherung, insbesondere zur Trinkwasserversorgung, der Stromerzeugung oder der Bewässerung, | ||
e) | die Wasserregulierung, den Hochwasserschutz oder die Landentwässerung oder | ||
f) | andere, ebenso wichtige nachhaltige Entwicklungstätigkeiten des Menschen, | ||
2. | die Ziele, die mit der Schaffung oder der Veränderung des Gewässers verfolgt werden, nicht mit anderen geeigneten Maßnahmen erreicht werden können, die wesentlich geringere nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben, technisch durchführbar und nicht mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sind und | ||
3. | die Verwirklichung der in den §§ 27, 44 und 47 Absatz 1 festgelegten Bewirtschaftungsziele in anderen Gewässern derselben Flussgebietseinheit nicht dauerhaft ausgeschlossen oder gefährdet ist. |
Rechtsprechung zu § 28 WHG
77 Entscheidungen zu § 28 WHG in unserer Datenbank:
- OVG Hamburg, 01.09.2020 - 1 E 26/18
Klage einer Umweltvereinigung gegen wasserrechtliche Erlaubnis zur ...
- VG Sigmaringen, 14.11.2018 - 10 K 118/17
Umweltverbandsklage; Beteiligungsrecht; Verschlechterungsverbot; ...
- VG Hannover, 04.11.2020 - 12 A 8256/17
Wasserrechtliche Erlaubnis; Anlegen eines Absetzteichs
- BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15
13 Klagen gegen Elbvertiefung
- VG Kassel, 30.09.2020 - 3 L 1682/20
Unterhaltungslast bei Gewässern
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.2013 - 3 S 2182/11
Zur Frage der Gewässerunterhaltungspflicht
- VG Frankfurt/Oder, 27.02.2015 - 5 K 1240/10
- VG Köln, 21.07.2015 - 14 K 2163/13
Zuständigkeit für die Beseitigung von Schäden am Hochufer des Rheins; ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2020 - 11 B 13/20
Vorliegen der Voraussetzungen der innerprozessualen Präklusion nach § 6 UmwRG
- BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 22.19
Klagen gegen den Weiterbau der A 49 erfolglos
Querverweise
Auf § 28 WHG verweisen folgende Vorschriften:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Allgemeine Bestimmungen
- § 3 (Begriffsbestimmungen)