Wasserhaushaltsgesetz
| Kapitel 2 - Bewirtschaftung von Gewässern (§§ 6 - 49) |
| Abschnitt 2 - Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer (§§ 25 - 42) |
Das Aufstauen eines oberirdischen Gewässers oder das Entnehmen oder Ableiten von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer ist nur zulässig, wenn die Abflussmenge erhalten bleibt, die für das Gewässer und andere hiermit verbundene Gewässer erforderlich ist, um den Zielen des § 6 Absatz 1 und der §§ 27 bis 31 zu entsprechen (Mindestwasserführung).
ziele für oberirdische Gewässer § 28Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer § 29Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungs-
ziele § 30Abweichende Bewirtschaftungs-
ziele § 31Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 32Reinhaltung oberirdischer Gewässer § 33Mindestwasserführung § 34Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer § 35Wasserkraftnutzung § 36Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern § 37Wasserabfluss § 38Gewässerrandstreifen § 38aLandwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern § 39Gewässerunterhaltung § 40Träger der Unterhaltungslast § 41Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung § 42Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung
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Rechtsprechung zu § 33 WHG
71 Entscheidungen zu § 33 WHG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 07.06.2021 - 8 CS 21.720
Gebot der Mindestwasserführung bei Gewässernutzung ohne Genehmigungserfordernis
Zum selben Verfahren:
- VG München, 16.02.2021 - M 2 S 20.3930
Wasserrechtliche Anordnung zur Abgabe einer Restwassermenge beim Betrieb einer ...
- VG München, 16.02.2021 - M 2 S 20.3930
- VG Sigmaringen, 11.07.2019 - 3 K 6879/17
Privilegierung eines Massentierhaltungsbetriebes im Rahmen der Festsetzung des ...
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.2021 - 3 S 2506/18
Beurteilungsspielraum der Wasserbehörden bei Mindestwassermengenfestsetzung; ...
- VG Würzburg, 08.11.2022 - W 4 K 22.1262
Nachträgliche Erhöhung der Mindestwassermenge in Ausleitungsstrecke der Streu, ...
- VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 630/16
Mindestwasserführung; Fischaufstieg; Fischabstieg; Alte Wasserrechte; Wehranlage; ...
- VG Ansbach, 07.12.2016 - AN 9 K 15.01509
Wasserrechtliche Rückbauverpflichtung für einen Brunnen im Wasserschutzgebiet
- VG Augsburg, 28.07.2015 - Au 3 K 14.1201
Bestandskräftige Nebenbestimmung zur Restwassermenge einer Fischaufstiegsanlage ...
- VG Bayreuth, 11.11.2020 - B 7 K 19.330
Anordnung einer Vorplanung für eine Fischwanderhilfe
- VGH Baden-Württemberg, 04.06.2025 - 14 S 1024/24
Sicherung eines Seitenkanals; hier: Seitenkanal Kochendorf; Verlängerung der ...
Querverweise
Auf § 33 WHG verweisen folgende Vorschriften:
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Einspeisevergütung
- Besondere Vergütungsvorschriften
- § 23 (Wasserkraft)
- Wassergesetz (WasserG)
- Bewirtschaftung von Gewässern
- Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
- § 23 (Mindestwasserführung, Durchgängigkeit, Wasserkraftnutzung (zu §§ 33 bis 35 WHG))