Wasserhaushaltsgesetz
| Kapitel 2 - Bewirtschaftung von Gewässern (§§ 6 - 49) |
| Abschnitt 2 - Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer (§§ 25 - 42) |
(1) Die zuständige Behörde kann
| 1. | die nach § 39 erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen sowie die Pflichten nach § 41 Absatz 1 bis 3 näher festlegen, | |
| 2. | anordnen, dass Unterhaltungsmaßnahmen nicht durchzuführen sind, soweit dies notwendig ist, um die Bewirtschaftungsziele zu erreichen. |
(2) Die zuständige Behörde hat in den Fällen des § 40 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 3 Satz 2 den Umfang der Kostenbeteiligung oder -erstattung festzusetzen, wenn die Beteiligten sich hierüber nicht einigen können.
ziele für oberirdische Gewässer § 28Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer § 29Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungs-
ziele § 30Abweichende Bewirtschaftungs-
ziele § 31Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 32Reinhaltung oberirdischer Gewässer § 33Mindestwasserführung § 34Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer § 35Wasserkraftnutzung § 36Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern § 37Wasserabfluss § 38Gewässerrandstreifen § 38aLandwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern § 39Gewässerunterhaltung § 40Träger der Unterhaltungslast § 41Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung § 42Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung
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Rechtsprechung zu § 42 WHG
40 Entscheidungen zu § 42 WHG in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 11.12.2018 - 14 K 532/17
Unterhaltspflicht für eine Ufermauer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2019 - 20 A 2095/17
Umfang der Ermächtigung einer Wasserbehörde; Erlass eines feststellenden ...
Zum selben Verfahren:
- VG Karlsruhe, 15.02.2019 - 12 K 11741/18
Duldungsverfügung zur Beseitigung von Bäumen im Uferbereich eines Bachs
- VG Augsburg, 17.08.2021 - Au 9 S 21.1391
Verpflichtung zu Gewässerunterhaltungsmaßnahmen - Absenkung von Biberdämmen
- VG Aachen, 11.12.2019 - 6 K 410/18
Keine Verpflichtung des Wasserverbands Eifel-Rur zu umfassender Pflege und ...
- VG Trier, 09.11.2016 - 5 K 2561/16
Nebenbestimmung in Baugenehmigung; Auflage zur Errichtung und Unterhaltung eines ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2024 - 3 L 3/24
Erforderlichkeit einer Entscheidung der zuständigen Behörde über den ...
- VG Greifswald, 01.09.2016 - 3 A 1224/14
Wassererechtlicher Planfeststellungsbeschluss - Klagebefugnis eines ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 29.04.2020 - 7 C 29.18
Umlagefähigkeit von Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der ökologischen ...
- BVerwG, 29.04.2020 - 7 C 29.18
Querverweise
Auf § 42 WHG verweisen folgende Vorschriften:
- Wassergesetz (WasserG)
- Allgemeine Bestimmungen, Gewässereinteilung, Eigentum
- § 2 (Gewässerbegriff, Anwendungsbereich (zu § 2 WHG))
- Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
- Gewässerausbau, Dammbauten, Stauanlagen
- § 54 (Ausbaulast)