Wasserhaushaltsgesetz
| Kapitel 3 - Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen (§§ 50 - 95) |
| Abschnitt 5 - Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten (§§ 67 - 71a) |
(1) Der Gewässerausbau bedarf der Planfeststellung durch die zuständige Behörde.
(2) 1Für einen Gewässerausbau, für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden. 2Die Länder können bestimmen, dass Bauten des Küstenschutzes, für die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, anstelle einer Zulassung nach Satz 1 einer anderen oder keiner Zulassung oder einer Anzeige bedürfen.
(3) Der Plan darf nur festgestellt oder genehmigt werden, wenn
(4) Maßnahmen zur wesentlichen Umgestaltung einer Binnenwasserstraße des Bundes oder ihrer Ufer nach § 67 Absatz 2 Satz 1 und 2 führt, soweit sie erforderlich sind, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31 zu erreichen, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Bundeswasserstraßengesetz hoheitlich durch.
Fassung aufgrund des Gesetzes über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie vom 02.06.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 09.06.2021 | Gesetz über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie | 02.06.2021 |
verfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz § 71Enteignungs-
rechtliche Regelungen § 71aVorzeitige Besitzeinweisung
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Rechtsprechung zu § 68 WHG
339 Entscheidungen zu § 68 WHG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 26.02.2026 - 10 C 6.24
Klage gegen Gewässerausbau des Dietenbachs in Freiburg i. Br. ohne Erfolg
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 11.12.2024 - 10 B 9.24
Revisionszulassung; Zerstörung natürlicher Rückhalteflächen und Ausgleich
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2024 - 3 S 2989/21
Gewässerausbau mit dem Ziel, das Verbot der Ausweisung von Baugebieten in ...
- BVerwG, 11.12.2024 - 10 B 9.24
- VGH Bayern, 30.07.2026 - 9 NE 26.405
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren, Verkehrslärm, ...
- OVG Niedersachsen, 21.04.2020 - 13 LA 323/19
Anlage; Auslegung; Gewässerausbau; Plangenehmigung; richterliche Fristsetzung; ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19
Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochwasserschutzanlage; ...
- VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16
Im Rahmen der Anfechtung (durch mittelbar Betroffene) eines ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 15.07.2022 - 7 B 16.21
Beteiligung der Öffentlichkeit
- OVG Hamburg, 12.05.2021 - 1 Bf 492/19
Eurogate Westerweiterung: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss auch in zweiter ...
- BVerwG, 15.07.2022 - 7 B 16.21
- VGH Baden-Württemberg, 14.08.2025 - 3 S 831/23
Gewässerausbau; Hochwasserschutz; Umweltverträglichkeitsprüfung; Abwägungsgebot; ...
Querverweise
Auf § 68 WHG verweisen folgende Vorschriften:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bewirtschaftung von Gewässern
- Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
- § 39 (Gewässerunterhaltung)
- Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
- Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
- Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
- § 87 (Wasserbuch)
- Wassergesetz (WasserG)
- Allgemeine Bestimmungen, Gewässereinteilung, Eigentum
- § 2 (Gewässerbegriff, Anwendungsbereich (zu § 2 WHG))
- Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
- Gewässerausbau, Dammbauten, Stauanlagen
- § 55 (Planfeststellung, Plangenehmigung (zu § 68 WHG))
- Umweltschadensgesetz (USchadG)
- Anlagen
- Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Gerichtsverfassung
- Verwaltungsrechtsweg und Zuständigkeit
- § 48 [Sachliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts in erster Instanz]