Wasserhaushaltsgesetz
Kapitel 3 - Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen (§§ 50 - 95) |
Abschnitt 7 - Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation (§§ 82 - 88) |
(1) Über die Gewässer sind Wasserbücher zu führen.
(2) 1In das Wasserbuch sind insbesondere einzutragen:
1. | nach diesem Gesetz erteilte Erlaubnisse, die nicht nur vorübergehenden Zwecken dienen, und Bewilligungen sowie alte Rechte und alte Befugnisse, Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen nach § 68, | |
2. | Wasserschutzgebiete, | |
3. | Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete. |
2Von der Eintragung von Zulassungen nach Satz 1 Nummer 1 kann in Fällen von untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung abgesehen werden.
(3) 1Unrichtige Eintragungen sind zu berichtigen. 2Unzulässige Eintragungen und Eintragungen zu nicht mehr bestehenden Rechtsverhältnissen sind zu löschen.
(4) Eintragungen im Wasserbuch haben keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung.
Rechtsprechung zu § 87 WHG
15 Entscheidungen zu § 87 WHG in unserer Datenbank:
- VG Stade, 27.02.2019 - 1 A 425/15
Altes Recht; Verwirkung; Wasserbuch; Alte Wasserrechte zum Mühlenbetrieb
- VG Augsburg, 25.03.2019 - Au 9 K 18.846
Fortbestehen eines wasserrechtliches Altrechts
- VGH Hessen, 10.01.2024 - 4 A 17/21
Eintragung eines alten Wasserrechts aus einem Erbleihbrief
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 11 S 137.20
Verletzung kommunaler Planungshoheit durch wasserrechtliche Genehmigung - ...
- VG Augsburg, 22.01.2013 - Au 3 K 11.254
Altes Recht/alte Befugnis; Eintragung in das Wasserbuch; Klage eines Dritten auf ...
- VGH Bayern, 12.12.2019 - 8 ZB 18.547
Widerruf eines wasserrechtlichen Altrechts für den Betrieb einer Stau- und ...
- OLG Dresden, 18.07.2019 - 8 U 1861/18
AGB in Abwasserentsorgungsverträgen
- VG Oldenburg, 26.02.2014 - 5 A 5671/13
Beweissicherung; Ermessen; Gewässerveränderung; Grundwasserabsenkung; ...
- VG Regensburg, 29.03.2010 - RN 8 K 08.1018
Folgenbeseitigungsanspruch; Gewässerunterhaltung; Verjährung; Verjährungsbeginn; ...
- BGH, 10.10.2013 - V ZR 91/13
Altrechtliches Wasserentnahmerecht: Bestehen eines im Wasserbuch eingetragenen ...
§ 87 WHG in Nachschlagewerken
- § 87 WHG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Wasserbuch
Querverweise
Auf § 87 WHG verweisen folgende Vorschriften:
- Wassergesetz (WasserG)
- Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
- Hochwasserschutz
- § 69 (Wasserbuch (zu §§ 87 und 21 WHG))
- Zuständigkeit und Verfahren
- Allgemeine Verfahrensbestimmungen
- § 91 (Datenverarbeitung (zu § 88 WHG))