Wasserhaushaltsgesetz
| Kapitel 3 - Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen (§§ 50 - 95) |
| Abschnitt 7 - Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation (§§ 82 - 88) |
(1) Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne, die nach Maßgabe des Landesrechts vor dem 1. März 2010 aufzustellen waren, sind erstmals bis zum 22. Dezember 2015 sowie anschließend alle sechs Jahre zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu aktualisieren.
(2) 1Die im Maßnahmenprogramm aufgeführten Maßnahmen sind bis zum 22. Dezember 2012 durchzuführen. 2Neue oder im Rahmen eines aktualisierten Programms geänderte Maßnahmen sind innerhalb von drei Jahren durchzuführen, nachdem sie in das Programm aufgenommen worden sind.
pläne § 85Aktive Beteiligung interessierter Stellen § 86Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen § 87Wasserbuch § 88Informations-
beschaffung und -
übermittlung
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Rechtsprechung zu § 84 WHG
10 Entscheidungen zu § 84 WHG in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 21.11.2023 - 7 KS 8/21
Inanspruchnahme der zuständigen Behörde im laufenden Bewirtschaftungszeitraum ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 06.03.2025 - 10 C 1.24
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen das Maßnahmenprogramm Ems ...
- BVerwG, 06.03.2025 - 10 C 1.24
- VG München, 30.07.2025 - M 31 K 18.1609
Fischzuchtanlage, Beschränkte Erlaubnis, Nachträgliche Anordnung eines ...
- OVG Thüringen, 26.09.2024 - 4 KO 911/16
Nachträglich angeordnete Nebenbestimmung zu einer wasserrechtlichen Erlaubnis - ...
- VG Dresden, 20.09.2019 - 12 K 4607/17
Zum selben Verfahren:
- OVG Sachsen, 08.11.2022 - 4 A 1166/19
Altes Wasserrecht; Wehr; Mühle; Sohlrampe; Denkmalschutz; wasserrechtliche ...
- OVG Sachsen, 08.11.2022 - 4 A 1166/19
- BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15
Elbvertiefung: Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und ...
- VG Weimar, 06.12.2012 - 3 K 289/12
Anschlussverpflichtung an kommunale Kläranlage; Verbot der Abwassereinleitung in ...
- VerfGH Bayern, 29.05.2017 - 8-VII-16
Keine Prüfung von Abweichgungsgesetzgebung der Länder am Maßstab des überlagerten ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2017 - 20 A 153/16
Erteilung der nachträglichen Genehmigung der Errichtung des Stegs am Teichbach ...
Querverweise
Auf § 84 WHG verweisen folgende Vorschriften:
- Wassergesetz (WasserG)
- Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
- Hochwasserschutz
- § 66 (Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan (zu § 7 Absatz 2 bis 4, §§ 82 bis 84 WHG))