Wasserhaushaltsgesetz
| Kapitel 3 - Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen (§§ 50 - 95) |
| Abschnitt 5 - Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten (§§ 67 - 71a) |
(1) Gewässer sind so auszubauen, dass natürliche Rückhalteflächen erhalten bleiben, das natürliche Abflussverhalten nicht wesentlich verändert wird, naturraumtypische Lebensgemeinschaften bewahrt und sonstige nachteilige Veränderungen des Zustands des Gewässers vermieden oder, soweit dies nicht möglich ist, ausgeglichen werden.
(2) 1Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. 2Ein Gewässerausbau liegt nicht vor, wenn ein Gewässer nur für einen begrenzten Zeitraum entsteht und der Wasserhaushalt dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird. 3Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, sowie Bauten des Küstenschutzes stehen dem Gewässerausbau gleich.
(3) 1Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. 2Die Hochwasser- und Küstenschutzvorsorge soll als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.
Fassung aufgrund des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes vom 22.07.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 29.07.2026 | Infrastruktur-Zukunftsgesetz | 22.07.2026 |
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Rechtsprechung zu § 67 WHG
264 Entscheidungen zu § 67 WHG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 30.07.2026 - 9 NE 26.405
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren, Verkehrslärm, ...
- BVerwG, 26.02.2026 - 10 C 6.24
Klage gegen Gewässerausbau des Dietenbachs in Freiburg i. Br. ohne Erfolg
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2024 - 3 S 2989/21
Gewässerausbau mit dem Ziel, das Verbot der Ausweisung von Baugebieten in ...
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2024 - 3 S 2989/21
- OVG Sachsen, 02.07.2026 - 4 C 19/24
Planfeststellungsbeschluss; Geschiebefang; Vollüberprüfungsanspruch; ...
- OVG Sachsen, 02.07.2026 - 4 C 18/24
Planfeststellungsbeschluss; Geschiebefang; Vollüberprüfungsanspruch; ...
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 3 S 821/21
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Karlsruhe für den Bau ...
- OVG Niedersachsen, 21.05.2026 - 1 MN 28/26
Fossile Energieträger; Wasserstoff; LNG; Kohlendioxid; Kohlenstoffdioxid; ...
- VGH Bayern, 20.08.2026 - 9 NE 26.904
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren, Vorhabenbezogener ...
- OVG Hamburg, 12.05.2021 - 1 Bf 492/19
Eurogate Westerweiterung: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss auch in zweiter ...
Zum selben Verfahren:
- VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16
Im Rahmen der Anfechtung (durch mittelbar Betroffene) eines ...
- VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16
Querverweise
Auf § 67 WHG verweisen folgende Vorschriften:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bewirtschaftung von Gewässern
- Gemeinsame Bestimmungen
- § 9 (Benutzungen)
- Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
- Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
- § 68 (Planfeststellung, Plangenehmigung)
- Wassergesetz (WasserG)
- Allgemeine Bestimmungen, Gewässereinteilung, Eigentum
- § 2 (Gewässerbegriff, Anwendungsbereich (zu § 2 WHG))
- Straßengesetz (StrG)
- Allgemeine Bestimmungen
- Kreuzungen und Umleitungen
- § 32 (Kreuzungen mit Gewässern)
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- § 12a (Kreuzungen mit Gewässern)