Rechtsprechung
| BFH, 12.11.2015 - IV E 8/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Streitwert bei Gewinnfeststellung für Verlustjahr
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
GKG § 52, GKG § 66 Abs 1, EStG § 35
Streitwert bei Gewinnfeststellung für Verlustjahr - rechtsinformationen.bund.de
Streitwert bei Gewinnfeststellung für Verlustjahr
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 GKG, § 66 Abs 1 GKG, § 35 EStG 2002
Streitwert bei Gewinnfeststellung für Verlustjahr - IWW
§ 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG), § 52 Abs. 1 GKG, § 52 Abs. 3 GKG, § 35 des Einkommensteuergesetzes, § 66 Abs. 8 GKG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 52 Abs. 1
Geschäftswert eines finanzgerichtlichen Verfahrens wegen einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung - datenbank.nwb.de
Ermittlung des Streitwerts im Gewinnfeststellungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gewinnfeststellung für ein Verlustjahr - und der Streitwert
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geschäftswert eines finanzgerichtlichen Verfahrens wegen einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BFH, 16.12.1998 - IV E 1/98
Gewinnfeststellungsverfahren; Streitwert
Auszug aus BFH, 12.11.2015 - IV E 8/15
Rn. 13 Von der typisierten Berechnung ist auch dann auszugehen, wenn die konkreten einkommensteuerlichen Auswirkungen vorgetragen sind (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 1998 IV E 1/98, BFH/NV 1999, 807;… vom 28. Februar 2001 VIII E 5/00, BFH/NV 2001, 1035, …und vom 29. November 2012 IV E 7/12, BFH/NV 2013, 403).Selbst wenn ein Verlust festgestellt worden ist und dieser sich nachweislich auf die Steuerfestsetzung des Streitjahrs nicht auswirkt, verbleibt es bei der typisierten Streitwertberechnung (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 807, und in BFH/NV 2013, 403).
Von den dazu erforderlichen Ermittlungen soll das Feststellungsverfahren aber freigehalten werden, so dass sie bei der Bemessung des Streitwerts erst recht nicht in Betracht kommen können (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 807).
- BFH, 29.11.2012 - IV E 7/12
Pauschaler Streitwert im Verfahren wegen Gewinnfeststellung auch bei Kenntnis von …
Auszug aus BFH, 12.11.2015 - IV E 8/15
Rn. 13 Von der typisierten Berechnung ist auch dann auszugehen, wenn die konkreten einkommensteuerlichen Auswirkungen vorgetragen sind (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 1998 IV E 1/98, BFH/NV 1999, 807;… vom 28. Februar 2001 VIII E 5/00, BFH/NV 2001, 1035, und vom 29. November 2012 IV E 7/12, BFH/NV 2013, 403).Selbst wenn ein Verlust festgestellt worden ist und dieser sich nachweislich auf die Steuerfestsetzung des Streitjahrs nicht auswirkt, verbleibt es bei der typisierten Streitwertberechnung (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 807, und in BFH/NV 2013, 403).
- BFH, 10.10.2006 - VIII B 177/05
Zur Höhe des Streitwerts in Feststellungsverfahren nach In-Kraft-Treten des …
Auszug aus BFH, 12.11.2015 - IV E 8/15
Rn. 14 Betrifft die gesonderte und einheitliche Feststellung gewerbliche Einkünfte, ist wegen der Möglichkeit der Anrechnung von Gewerbesteuer nach § 35 des Einkommensteuergesetzes bei der Bemessung des typisierten Satzes ein angemessener Abschlag zu machen (BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2006 VIII B 177/05, BFHE 214, 208, BStBl II 2007, 54). - BFH, 31.07.2014 - IV E 2/14
Erinnerung: Abweichung von der typisierenden 25 v. H.-Regel bei …
Auszug aus BFH, 12.11.2015 - IV E 8/15
Daher ist der Satz von 25 % bei höheren Gewinn- bzw. Verlustanteilen wegen der infolge des progressiven Einkommensteuertarifs zu erwartenden höheren einkommensteuerlichen Auswirkung angemessen zu erhöhen (vgl. aus jüngerer Zeit etwa BFH-Beschluss vom 31. Juli 2014 IV E 2/14, BFH/NV 2014, 1766, m.w.N.). - BFH, 28.02.2001 - VIII E 5/00
Erinnerung - Kosten - Streitwert - Nichtzulassungsbeschwerde - Gewinnfeststellung …
Auszug aus BFH, 12.11.2015 - IV E 8/15
Rn. 13 Von der typisierten Berechnung ist auch dann auszugehen, wenn die konkreten einkommensteuerlichen Auswirkungen vorgetragen sind (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 1998 IV E 1/98, BFH/NV 1999, 807; vom 28. Februar 2001 VIII E 5/00, BFH/NV 2001, 1035, …und vom 29. November 2012 IV E 7/12, BFH/NV 2013, 403).
- BFH, 18.01.2017 - IV S 8/16
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Kostenerinnerung - Anforderung an die …
Das Feststellungsverfahren soll von derartigen Ermittlungen freigehalten werden, so dass sie bei der Bemessung des Streitwerts erst recht nicht in Betracht kommen können (BFH-Beschluss vom 12. November 2015 IV E 8/15, m.w.N.). - BFH, 14.04.2016 - IV E 1/16
Streitwert der gesonderten und einheitlichen Feststellung negativer Einkünfte …
Bei Feststellung eines Verlusts ist eine solche Korrektur des Pauschalsatzes allerdings im Regelfall nicht vorzunehmen, weil Bemessungsgrundlage für die Anrechnung der Gewerbesteuermessbetrag ist, der im Fall eines Verlusts jedoch grundsätzlich Null beträgt (BFH-Beschluss vom 12. November 2015 IV E 8/15, BFH/NV 2016, 221). - VG Kassel, 09.04.2019 - 3 K 854/15
IHK, Beitragspflicht, Körperschaft des öffentlichen Rechts, …
Denn die Nullfestsetzung kann sich daraus ergeben, dass eine Steuerpflicht dem Grunde nach bejaht und der Messbetrag nur in Anwendung der Freibetragsregelung gem. § 11 GewStG mit Null beziffert wurde oder gar kein Gewerbeertrag, sondern ein Gewerbeverlust (§ 10 a GewStG) festgestellt wurde (…vgl. BVerwG, Beschluss v. 11.07.2011 - 8 C 23/10, juris, Rn. 6; BFH, Beschluss v. 12.11.2015 - IV E 8/15, juris, Rn. 14).
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