Rechtsprechung
| OVG Berlin, 24.05.1965 - IV M 6.65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1966, 1379
Wird zitiert von ... (3)
- FG Hamburg, 23.08.2004 - III 358/01
Verwaltungszustellungsgesetz: Zustellung per Einschreiben mit Rückschein
Der Senat sieht die (aus der Zeit vor dem Zustellungsreformgesetz i.V.m. § 175 ZPO stammende) frühere Rechtsprechung als überholt an, nach der bei einer Zustellung per Einschreiben ein Rückschein nicht als Empfangsbekenntnis i.S.v. § 5 Abs. 2 VwZG anerkannt, sondern nach § 4 Abs. 1 Halbsatz 1 VwZG auf die Dreitagesfrist nach Postaufgabe des Einschreibens abgestellt wurde (vgl. Verwaltungsgerichtshof - VGH - Baden-Württemberg vom 10. Januar 1977, NJW 1977, 645; OLG Frankfurt vom 11. Dezember 1970, Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht -RzW- 1971, 182; Bayerisches Oberstes Landesgericht -BayObLG- vom 6. April 1967, NJW 1967, 2064; BFH vom 10. November 1966 IV R 42/66, BFHE 87, 542, BStBl III 1967, 234, Oberverwaltungsgericht -OVG- Berlin vom 24. Mai 1965 IV M 6.65, NJW 1966, 1379), ebenso wie auch bei sonst feststehendem Zugang einer Einschreibesendung vor dem dritten Tag letzterer als maßgeblich angesehen wurde (vgl. Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- vom 23. Juli 1965 VII C 170/64 (BVerwGE 22, 11 , Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1966, 155). - FG Hamburg, 10.11.2003 - III 325/01
VwZG : Zustellung per Rückschein
b) In der früheren Rechtsprechung wurde bei einer Zustellung per Einschreiben ein Rückschein nicht als Empfangsbekenntnis i.S.v. § 5 Abs. 2 VwZG anerkannt, sondern nach § 4 Abs. 1 Halbsatz 1 VwZG auf die Dreitagesfrist nach Postaufgabe des Einschreibens abgestellt (vgl. Verwaltungsgerichtshof - VGH - Baden-Württemberg vom 10. Januar 1977, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1977, 645; Oberlandesgericht -OLG- Frankfurt vom 11. Dezember 1970, Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht -RzW- 1971, 182; Bayerisches Oberstes Landesgericht -BayObLG- vom 6. April 1967, NJW 1967, 2064; BFH vom 10. November 1966 IV R 42/66, BFHE 87, 542, BStBl III 1967, 234, Oberverwaltungsgericht -OVG- Berlin vom 24. Mai 1965 IV M 6.65, NJW 1966, 1379), ebenso wie auch bei sonst feststehendem Zugang einer Einschreibesendung vor dem dritten Tag letzterer als maßgeblich angesehen wurde (vgl. Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- vom 23. Juli 1965 VII C 170/64 (BVerwGE 22, 11 , Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1966, 155). - VGH Baden-Württemberg, 10.01.1977 - X 1566/76
Zustellungen; Anwendungsbereich des Landesverwaltungszustellungsgesetzes; Keine …
Der Rückschein in den Bänden der Behörde erübrigt nur die Nachfrage beim Zustellpostamt über den Zugang der Sendung und erleichtert auf diese Weise den mehr § 4 Abs. 1 letzter Halbsatz des Verwaltungszustellungsgesetzes zu führenden Nachweis (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 24.5.1965 - OVG IV M 6/65 - NJW 1966, 1379).
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