Rechtsprechung
| VGH Hessen, 07.11.1973 - IV OE 6/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 35 BBauG; §§ 59, 60 HBO; § 7 Satz 1 HSOG.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Niedersachsen, 04.06.2019 - 8 ME 39/19
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Passverfügung; Erkennbarkeit der …
Es gibt Fälle, in denen es unzulässig ist, den Pflichtigen vor die Notwendigkeit zu stellen, eine von mehreren denkbaren Maßnahmen auszuwählen (vgl. Hessischer VGH, Urt. v. 7.11.1973 - IV OE 6/73 -, BRS 27 Nr. 201; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.6.1992 - 20 A 2485/89 -, NVwZ 1993, 1000, juris Rn. 3; Sadler, VwVG. - VGH Hessen, 06.06.2002 - 3 TG 1056/02
Formelle Illegalität-sofort vollziehbare Beseitigungsverfügung
(…vgl. dazu Hornmann, Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Kommentar, § 5 Rdnr. 33; vgl. bereits zur früheren Rechtslage Hess. VGH, U. v. 07.11.1973 - IV OE 6/73 - BRS 27 Nr. 201). - VG Frankfurt/Main, 23.06.2010 - 8 K 514/10
Einhausung des Wirtschaftsgartens einer Gaststätte
Rn. 32 Gegen das aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG - folgende Willkürverbot wurde nicht verstoßen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 26.03.2003 - 4 B 19/03 -, juris; Beschluss vom 19.02.1992 - 7 B 106/91 -, NVwZ-RR 1992, 306; Hess. VGH, Beschluss vom 07.11.1973 - IV OE 6/73 -, ESVGH 24, 142;… Hornmann, a.a.O., § 72 Rn. 56). - VGH Hessen, 11.06.1990 - 4 TH 6/89
Zur Zulässigkeit einer nachträglichen Auflage zur Baugenehmigung - hier: …
So wie von der Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall anstelle eines Totalabrisses als andere bauaufsichtliche Anordnung auch einmal die Verkleinerung einer illegalen baulichen Anlage in Betracht gezogen werden kann (vgl. Hess. VGH, U. v. 07.11.1973 - IV OE 6/73 - ESVGH 24 S. 141), konnte hier die Antragsgegnerin als milderes Mittel die Rückführung des Betriebes auf den nach seiner Funktion zulässigen, auf die ortsnahe Versorgung eines allgemeinen Wohngebietes zugeschnittenen Umfang verfügen. - VGH Hessen, 20.12.1989 - 4 UE 3480/86
Gebäudeabbruch; Rechtsnachfolger des Bauherrn und Abwendungsbefugnis
Im übrigen kommt eine andere bauaufsichtliche Anordnung als Abbruchsanordnung nur dann in Betracht, wenn die Wiederherstellung ohne baugenehmigungspflichtige Neubaumaßnahmen möglich ist und die Anordnung eine Regelung enthält, die in ausreichender Bestimmtheit erkennen läßt, welcher Zustand herbeigeführt werden soll (Entschieden für die Frage, ob anstelle der Beseitigung die Verkleinerung eines Gebäudes aufgegeben werden darf: Hess. VGH, U. v. 07.11.1973 -- IV OE 6/73 -- ESVGH 24 S. 141).
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