Rechtsprechung
| BFH, 26.02.1987 - IV R 106/83 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Steuerrechtliche Beurteilung von Sonderbetriebsvermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.01.1980 - VIII R 74/77
Nutzungsrecht - Eigenschaft eines Wirtschaftsguts - Ersparte Aufwendung - …
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 106/83
Sollte das FG zu dem Ergebnis gelangen, der Kläger sei nicht wirtschaftlicher Eigentümer des von der GbR genutzten Grundstücksteils gewesen, so wird es weiter zu prüfen haben, ob dem Kläger von den anderen Miteigentümern Nutzungsrechte hinsichtlich dieses Grundstücksteils eingeräumt worden sind, die vom Kläger in sein Sonderbetriebsvermögen eingelegt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 1980 VIII R 74/77, BFHE 129, 485, BStBl II 1980, 244). - BFH, 18.03.1958 - I 147/57 U
Anteile der Gesellschafter an einem Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen …
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 106/83
Für die steuerrechtliche Beurteilung ergibt sich hieraus nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), daß zum Sonderbetriebsvermögen des Klägers nicht der von der GbR betrieblich genutzte Grundstücksteil gehörte, sondern sein Miteigentumsanteil an dem ganzen Grundstück, soweit die Anschaffungskosten des Grund und Bodens und die Herstellungskosten des Gebäudes anteilig auf diesen Grundstücksteil entfallen (vgl. Urteil vom 18. März 1958 I 147/57 U, BFHE 66, 683, BStBl III 1958, 262).
- BFH, 27.11.1996 - X R 92/92
Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor …
a) Wirtschaftliches Eigentum kann auch in bezug auf ideelle Miteigentumsanteile begründet werden (BFH-Urteile vom 20. Februar 1953 III 9/52 U, BFHE 57, 184, BStBl III 1953, 74; vom 28. August 1974 I R 18/73, BFHE 114, 180, BStBl II 1975, 166; vom 30. November 1984 III R 121/83, BFHE 143, 472, BStBl II 1985, 451; vom 26. Februar 1987 IV R 106/83, BFH/NV 1987, 497;… vom 16. Dezember 1992 X R 15/91, BFH/NV 1993, 411;… Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 39 AO 1977 Rz. 7;… Kühn/Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 17. Aufl., § 39 AO 1977 Anm. 2;… vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 39 AO 1977 Tz. 13 und 23). - BFH, 18.09.2003 - X R 54/01
Wirtschaftliches Eigentum; Nutzungsdauer eines Gebäudes
Es kann dahingestellt bleiben, unter welchen Voraussetzungen ein Gesellschafter wirtschaftlicher Eigentümer des der Gesellschaft bürgerlich-rechtlich gehörenden Gebäudes sein kann (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 106/83, BFH/NV 1987, 497). - BFH, 08.03.1990 - IV R 60/89
Im Hinzuerwerb eines im Privatvermögen verbleibenden Miteigentumsanteils an einem …
Danach war dieser Grundstücksteil entsprechend der Miteigentumsquote des D zunächst zur Hälfte notwendiges Sonderbetriebsvermögen des D (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. März 1958 I 147/57 U, BFHE 66, 683, BStBl III 1958, 262; vom 26. Januar 1978 IV R 160/73, BFHE 124, 335, BStBl II 1978, 299, und vom 26. Februar 1987 IV R 106/83, BFH/NV 1987, 497); nach dem Erwerb des Miteigentumsanteils seiner Ehefrau war der von der KG genutzte Grundstücksteil insgesamt notwendiges Sonderbetriebsvermögen des D.
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