Rechtsprechung
| BFH, 17.09.1992 - IV R 110/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Folgen des Unterlassens einer notwendigen Beiladung - Voraussetzungen für die Zurechnung von Verlustanteilen nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen einer KG zu den Kommanditisten bei Entstehen negativer Kapitalkonten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BFH, 22.01.1985 - VIII R 43/84
Zur Zurechnung von Verlustanteilen bei einem Kommanditisten nach Eröffnung des …
Auszug aus BFH, 17.09.1992 - IV R 110/90
Es folgerte hieraus unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22.Januar 1985 VIII R 43/84 (BFHE 144, 533, BStBl II 1986, 136), den Kommanditisten der KG hätten die Verluste des Streitjahres auch noch über den Betrag ihrer Kapitalkonten hinaus zugerechnet werden können.Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, daß nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 26. Mai 1981 IV R 17/81 (BFHE 133, 409, BStBl II 1981, 668) und dem Urteil in BFHE 144, 533, BStBl II 1986, 136 auch nach der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen einer KG den Kommanditisten Verlustanteile, die zu einem negativen Kapitalkonto führen, nach den Grundsätzen der Entscheidung des BFH vom 10. November 1980 GrS 1/79 (BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164) zuzurechnen sein können, wenn im Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nicht auszuschließen ist, daß der Konkurs nach Abschluß eines Zwangsvergleichs aufgehoben und die KG fortgeführt wird.
Bereits im Urteil in BFHE 144, 533, BStBl II 1986, 136, 138 hat der VIII.Senat ausgeführt, daß es bei zivilrechtlicher Identität der fortgeführten (nicht voll beendeten) mit der früheren Personengesellschaft, wie sie auch im Streitfall gegeben ist, für die hier zu beurteilende Rechtsfrage nicht auf eine "wirtschaftliche Identität" des fortgeführten mit dem früheren Unternehmen ankommt.
- BFH, 02.05.1990 - VIII R 20/86
Ermittlung des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich
Auszug aus BFH, 17.09.1992 - IV R 110/90
Deren Klagebefugnis in grundsätzlich allen die Mitunternehmerschaft betreffenden Rechtsstreitigkeiten wird durch die Klagebefugnisse der Gesellschafter und Mitunternehmer in den Fällen des § 48 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FGO nicht berührt (…vgl. Senatsurteil vom 4. August 1988 IV R 78/86, BFH/NV 1989, 281 m.w.N.; BFH-Urteil vom 2. Mai 1990 VIII R 20/86, BFH/NV 1991, 219).In Fällen dieser Art sind die Grundsätze des Urteils in BFHE 131, 1 BStBl II 1980, 586 nicht anzuwenden; vielmehr ist davon auszugehen, daß die Personengesellschaft als solche nicht geklagt hat (Urteil in BFH/NV 1991, 219).
Die Unterlassung der notwendigen Beiladungen berührt die Grundordnung des Verfahrens, muß auch ohne entsprechende Verfahrensrüge beachtet werden und führt zur Aufhebung des FG-Urteils und zur Zurückverweisung der Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Urteile in BFH/ NV 1989, 281, und BFH/NV 1991, 219, m.w.N.).
- BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79
Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten
Auszug aus BFH, 17.09.1992 - IV R 110/90
Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, daß nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 26. Mai 1981 IV R 17/81 (BFHE 133, 409, BStBl II 1981, 668) und dem Urteil in BFHE 144, 533, BStBl II 1986, 136 auch nach der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen einer KG den Kommanditisten Verlustanteile, die zu einem negativen Kapitalkonto führen, nach den Grundsätzen der Entscheidung des BFH vom 10. November 1980 GrS 1/79 (BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164) zuzurechnen sein können, wenn im Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nicht auszuschließen ist, daß der Konkurs nach Abschluß eines Zwangsvergleichs aufgehoben und die KG fortgeführt wird.Ob dieser Vorgang so zu werten ist, als sei es aufgrund einer entsprechenden Änderung des Verteilungsschlüssels bei den Kommanditisten zu einem "Wegfall" des negativen Kapitalkontos entsprechend den Grundsätzen des BFH-Beschlusses in BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164 bzw. des § 52 Abs. 19 Satz 4 EStG und zur Entstehung eines entsprechenden steuerpflichtigen Gewinns gekommen (so wohl Schmidt, Einkommensteuergesetz, § 15a Anm.5d) oder ob nicht statt dessen maßgebend ist, daß Verbindlichkeiten der KG als solcher erlassen werden und der so sich ergebende steuerfreie Gewinn automatisch entsprechend dem unveränderten Gewinnverteilungsschlüssel auch den Kapitalkonten der Kommanditisten gutgebracht wird, bedarf im Streitfall nicht der Entscheidung.
- BFH, 26.03.1980 - I R 87/79
Gewinnfeststellung - Geschäftsführer - Klagebefugnis - Gesellschaft
Auszug aus BFH, 17.09.1992 - IV R 110/90
Erhebt ein zur Vertretung der Personengesellschaft befugter Gesellschafter in den Fällen des § 48 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FGO Klage, so hat nach der Rechtsprechung des BFH das FG ggf. zu klären, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer nur persönlich oder nur in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer oder sowohl für die Gesellschaft als auch persönlich klagt (BFH-Urteil vom 26. März 1980 I R 87/79, BFHE 131, 1, BStBl II 1980, 586).In Fällen dieser Art sind die Grundsätze des Urteils in BFHE 131, 1 BStBl II 1980, 586 nicht anzuwenden; vielmehr ist davon auszugehen, daß die Personengesellschaft als solche nicht geklagt hat (…Urteil in BFH/NV 1991, 219).
- BFH, 18.12.1990 - VIII R 39/87
Aufgabegewinn einer KG grundsätzlich kein steuerfreier Sanierungsgewinn beim …
Auszug aus BFH, 17.09.1992 - IV R 110/90
Sanierungsgewinne, die anteilig auf Kommanditisten einer sanierungsbedürftigen KG entfallen, sind allerdings dann nicht nach § 3 Nr. 66 EStG begünstigt, wenn durch den Schulderlaß nicht die wirtschaftliche Gesundung der KG als solcher, sondern die der persönlich haftenden Gesellschafter bezweckt wird (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 39/87, BFHE 164, 404, BStBl II 1991, 784). - BFH, 17.07.1985 - II R 228/82
Heilung unterlassener notwendiger Hinzuziehung durch Beiladung zum …
Auszug aus BFH, 17.09.1992 - IV R 110/90
Das FG wird bei seinem weiteren Verfahren beachten müssen, daß die angefochtene Einspruchsentscheidung allen notwendig Beizuladenden gegenüber wirksam geworden sein muß (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 1985 II R 228/82, BFHE 144, 155, BStBl II 1985, 675; vom 3. Dezember 1986 II R 59/86, BFHE 148, 420, BStBl II 1987, 302). - BFH, 04.08.1988 - IV R 78/86
Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte - Anforderungen an die die …
Auszug aus BFH, 17.09.1992 - IV R 110/90
Deren Klagebefugnis in grundsätzlich allen die Mitunternehmerschaft betreffenden Rechtsstreitigkeiten wird durch die Klagebefugnisse der Gesellschafter und Mitunternehmer in den Fällen des § 48 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FGO nicht berührt (vgl. Senatsurteil vom 4. August 1988 IV R 78/86, BFH/NV 1989, 281 m.w.N.;… BFH-Urteil vom 2. Mai 1990 VIII R 20/86, BFH/NV 1991, 219). - BFH, 03.12.1986 - II R 59/86
Beiladung - Notwendig - Verfahren - Wirksamkeit - Hinzuziehung - Mündliche …
Auszug aus BFH, 17.09.1992 - IV R 110/90
Das FG wird bei seinem weiteren Verfahren beachten müssen, daß die angefochtene Einspruchsentscheidung allen notwendig Beizuladenden gegenüber wirksam geworden sein muß (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 1985 II R 228/82, BFHE 144, 155, BStBl II 1985, 675; vom 3. Dezember 1986 II R 59/86, BFHE 148, 420, BStBl II 1987, 302). - BFH, 26.05.1981 - IV R 17/81
Auch bei gesellschaftsrechtlich noch nicht aufgelöster KG kann die Zurechnung von …
Auszug aus BFH, 17.09.1992 - IV R 110/90
Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, daß nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 26. Mai 1981 IV R 17/81 (BFHE 133, 409, BStBl II 1981, 668) und dem Urteil in BFHE 144, 533, BStBl II 1986, 136 auch nach der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen einer KG den Kommanditisten Verlustanteile, die zu einem negativen Kapitalkonto führen, nach den Grundsätzen der Entscheidung des BFH vom 10. November 1980 GrS 1/79 (BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164) zuzurechnen sein können, wenn im Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nicht auszuschließen ist, daß der Konkurs nach Abschluß eines Zwangsvergleichs aufgehoben und die KG fortgeführt wird.
- BFH, 18.04.1996 - IV R 48/95
Steuerfreie Auffüllung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten im Rahmen …
Der Bundesfinanzhof (BFH) wies jedoch in seinem Urteil vom 17. September 1992 IV R 110/90 (BFH/NV 1993, 476) darauf hin, daß der Zurechnung weiterer Verlustanteile bei den Kommanditisten nicht entgegenstehe, daß es zum späteren Ausgleich der negativen Kapitalkonten (auch) durch Anteile der Kommanditisten an einem steuerfreien Sanierungsgewinn kommen könne.Hiervon geht die BFH-Rechtsprechung als selbstverständlich aus (vgl. z. B. Senatsurteil vom 17. September 1992 IV R 110/90, BFH/NV 1993, 476, 478).
Hiervon ausgehend sind auch die anteilig auf die Kommanditisten einer sanierungsbedürftigen KG entfallenden Sanierungsgewinne steuerfrei, sofern es sich um eine unternehmensbezogene Sanierung handelt, durch die der Fortbestand des Unternehmens gesichert werden soll (vgl. z. B. Senatsurteil in BFH/NV 1993, 476, 478).
- BFH, 21.10.1997 - VIII R 65/96
Sanierungsgewinn einer KG bei negativen Kapitalkonten
Damit scheidet eine Zurechnung des Sanierungsgewinns beim persönlich haftenden Gesellschafter unter dem Gesichtspunkt einer unternehmerbezogenen Sanierung aus (zur Abgrenzung zwischen unternehmensbezogener und unternehmerbezogener Sanierung vgl. u.a. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1990 VIII R 39/87, BFHE 164, 404, BStBl II 1991, 784, m.w.N.; vom 17. September 1992 IV R 110/90, BFH/NV 1993, 476, unter II. 2. der Gründe).In diesem Fall wäre die Sanierung nicht mehr unternehmens-, sondern unternehmerbezogen (BFH-Urteile vom 22. Januar 1985 VIII R 37/84, BFHE 143, 420, BStBl II 1985, 501; vom 7. Februar 1985 IV R 177/83, BFHE 143, 531, BStBl II 1985, 504; in BFHE 164, 404, BStBl II 1991, 784, m.w.N.; in BFH/NV 1993, 476) mit der Folge, daß der Sanierungsgewinn den Kommanditisten nicht mehr zugerechnet werden kann.
- BFH, 28.03.2000 - VIII R 6/99
Vollbeendete PersG; Beteiligtenfähigkeit im gerichtlichen Verfahren
Der BFH hat zwar bei der zulässigen Klage einer Gesellschaft die Möglichkeit bejaht, dass die Klage auch im Namen des prozessführungsbefugten Gesellschafter-Geschäftsführers erhoben wurde, wenn dieser später eine entsprechende Prozesserklärung abgibt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 26. März 1980 I R 87/79, BFHE 131, 1, BStBl II 1980, 586;… vom 29. Juni 1995 VIII R 20/94, BFH/NV 1996, 52, m.w.N.; vgl. auch --für den umgekehrten Fall-- BFH-Urteil vom 17. September 1992 IV R 110/90, BFH/NV 1993, 476, …und Beschluss vom 11. November 1998 IV B 134/97, BFH/NV 1999, 590).
- BFH, 16.05.2002 - IV R 58/00
Steuerfreier Sanierungsgewinn bei einem Kommanditisten
Hiervon ausgehend waren unter der Geltung des § 3 Nr. 66 EStG a.F. auch die anteilig auf die Kommanditisten einer sanierungsbedürftigen KG entfallenden Sanierungsgewinne steuerfrei, sofern es sich um eine unternehmensbezogene Sanierung handelte, durch die der Fortbestand des Unternehmens gesichert werden sollte (vgl. z.B. Senatsurteil vom 17. September 1992 IV R 110/90, BFH/NV 1993, 476, 478). - BFH, 21.10.1997 - VIII R 20/96
Kommanditist: Zurechnung des Sanierungsgewinns
Damit scheidet eine Zurechnung des Sanierungsgewinns beim persönlich haftenden Gesellschafter unter dem Gesichtspunkt einer unternehmerbezogenen Sanierung aus (zur Abgrenzung zwischen unternehmensbezogener und unternehmerbezogener Sanierung vgl. u. a. Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 18. Dezember 1990 VIII R 39/87, BFHE 164, 404, BStBl II 1991, 784, [BFH 18.12.1990 - VIII R 39/87] m. w. N.; vom 17. September 1992 IV R 110/90, BFH/NV 1993, 476, unter II. 2. der Gründe).In diesem Fall wäre die Sanierung nicht mehr unternehmens-, sondern unternehmerbezogen (vgl. BFH-Urteile vom 22. Januar 1985 VIII R 37/84, BFHE 143, 420, BStBl II 1985, 501 [BFH 22.01.1985 - VIII R 37/84]; vom 7. Februar 1985 IV R 177/83, BFHE 143, 531, BStBl II 1985, 504 [BFH 07.02.1985 - IV R 177/83]; in BFHE 164, 404, [BFH 18.12.1990 - VIII R 39/87] BStBl II 1991, 784, [BFH 18.12.1990 - VIII R 39/87] m. w. N.; in BFH/NV 1993, 476) mit der Folge, daß der Sanierungsgewinn den Kommanditisten nicht mehr zugerechnet werden kann.
- BFH, 26.01.1995 - IV R 54/93
Zum Verfahrensmangel unzureichender Sachverhaltsaufklärung wegen unterlassener …
Soweit solche Gewinne noch entstehen können, steht nicht fest, daß mit einem späteren Ausgleich des negativen Kapitalkontos nicht mehr gerechnet werden kann (vgl. Senatsurteil vom 17. September 1992 IV R 110/90, BFH/NV 1993, 476). - BFH, 18.07.2008 - VIII B 170/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Zur notwendigen Beiladung der Gesellschaft im …
In derartigen Fällen muss das FG dem Gesellschafter Gelegenheit zur Äußerung darüber geben, ob er die Klage nur persönlich oder nur in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer erhoben hat oder ob er sowohl für die Gesellschaft als auch persönlich klagt (BFH-Urteile vom 26. März 1980 I R 87/79, BFHE 131, 1, BStBl II 1980, 586; vom 17. September 1992 IV R 110/90, BFH/NV 1993, 476;… vom 29. Juni 1995 VIII R 20/94, BFH/NV 1996, 52). - FG Hessen, 16.07.1996 - 10 K 730/88
Verteilung eines steuerfreien Sanierungsgewinns unter den Gesellschaftern einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 30.11.1993 - IX R 20/92
Verfahrensverstoß wegen Unterlassung einer notwendigen Beiladung
Die KG ist auch dann zu dem Rechtsstreit eines ihrer Gesellschafter beizuladen, wenn sie von dem Ausgang des Verfahrens nicht betroffen ist (…zuletzt Senatsurteil vom 11. August 1992 IX R 6/88, BFH/NV 1993, 45 m. w. N.; vgl. auch Urteil des Bundes finanzhofs -- BFH -- vom 17. September 1992 IV R 110/90, BFH/NV 1993, 476 m. w. N.).
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