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| BFH, 05.07.1988 - IV R 111/87 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Revision
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 23.01.1985 - I R 292/81
Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer …
Auszug aus BFH, 05.07.1988 - IV R 111/87
Den Beteiligten ist damit die Möglichkeit gegeben, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen; damit ist den Anforderungen des § 116 Abs. 1 Nr. 5 und des gleichlautenden § 119 Nr. 6 FGO genügt (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417, 418).
- BFH, 18.12.1997 - V R 59/97
Zulassung der Revision wegen Fehlens von Gründen in der Entscheidung
Die Verletzung von Vorschriften über die notwendige Beiladung kann die zulassungsfreie Revision nicht begründen (BFH-Beschlüsse vom 2. Dezember 1992 IV R 100/92, nicht veröffentlicht; vom 5. Juli 1988 IV R 111/87, BFH/NV 1989, 235; Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 23. Februar 1977 VII CB 74/75, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977, 512), weil sie von keiner der in § 116 Abs. 1 FGO abschließend bezeichneten Fallgruppen erfaßt wird (…BFH-Beschluß vom 15. Mai 1997 IV R 85/96, BFH/NV 1997, 791). - BFH, 19.06.1992 - VIII R 14/91
Voraussetzungen der Statthaftigkeit einer zulassungsfreien Verfahrensrüge
Das Unterlassen einer notwendigen Beiladung stellt zwar einen Verfahrensmangel dar, bildet jedoch keinen Revisionsgrund i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO (vgl. BFH-Beschluß vom 5. Juli 1988 IV R 111/87, BFH/NV 1989, 235; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 23. Februar 1977 VII CB 74/75 in Höchstrichterlicher Finanzrechtsprechung - HFR - 1977, 512).
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