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Rechtsprechung
   BFH, 02.12.1976 - IV R 115/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,454
BFH, 02.12.1976 - IV R 115/75 (https://dejure.org/1976,454)
BFH, Entscheidung vom 02.12.1976 - IV R 115/75 (https://dejure.org/1976,454)
BFH, Entscheidung vom 02. Dezember 1976 - IV R 115/75 (https://dejure.org/1976,454)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erbauseinandersetzung - Tod des Erblassers - Fortführung eines Gewerbebetriebes - Erbfall - Außerbetrieblicher Bereich - Miterben als Mitunternehmer - Entstehung eines Veräußerungsgewinns

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 121, 39
  • DB 1977, 523
  • BStBl II 1977, 209
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BFH, 01.06.1978 - IV R 36/73

    Testamentsvollstrecker - Betriebsausgaben - Erbfallkosten - …

    Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Erbfall (§ 1922 Abs. 1 BGB) und dem hiermit verbundenen Übergang des Vermögens des Erblassers auf den Erben oder die Miterben stehen, gehören grundsätzlich nicht zum betrieblichen Bereich (BFH-Urteil vom 2. Dezember 1976 IV R 115/75, BFHE 121, 39, BStBl II 1977, 209, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 26.03.1987 - IV R 20/84

    Hoferbfolge - Hofordnung - Erbengemeinschaft - Mitunternehmerschaft - Weichende …

    Die von der bisherigen Rechtsprechung (siehe z. B. BFH-Urteile vom 17. September 1970 IV R 178/67, BFHE 100, 360, BStBl II 1971, 87; vom 9. August 1973 IV R 133/68, BFHE 110, 509, BStBl II 1974, 84, und vom 2. Dezember 1976 IV R 115/75, BFHE 121, 39, BStBl II 1977, 209) entwickelten Grundsätze zur Fortführung eines gewerblichen Betriebs durch eine noch ungeteilte Erbengemeinschaft finden insoweit keine Anwendung.
  • BFH, 07.02.1980 - IV R 178/76

    Miterbe - Erbauseinandersetzung - Wirtschaftsgut - Mitunternehmeranteil - …

    a) Wird der verstorbene Alleininhaber eines gewerblichen Unternehmens von mehreren Personen als Miterben beerbt, wird aber das zum Nachlaß gehörige gewerbliche Unternehmen im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft aufgrund einer Teilungsanordnung oder freiwillig nur von einem der Miterben bei entsprechender Abfindung der übrigen Miterben als Einzelunternehmen fortgeführt, so stellen sich nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (siehe zuletzt Urteil vom 2. Dezember 1976 IV R 115/75, BFHE 121, 39, BStBl II 1977, 209, mit umfangreichen weiteren Nachweisen) in der einkommensteuerrechtlichen Wertung der Erbfall und die Erbauseinandersetzung grundsätzlich als unselbständige Teile eines einheitlichen privaten Vorgangs dar, sofern sich die Miterben in der Zeit zwischen Erbfall und Erbauseinandersetzung nicht so verhalten haben, daß sie als Mitunternehmer i. S. des § 15 (Abs. 1) Nr. 2 EStG beurteilt werden müssen.

    Die Erbauseinandersetzung hinsichtlich des zum Nachlaß gehörigen Gewerbebetriebes ist nach diesen Rechtsgrundsätzen insbesondere dann noch unselbständiger Teil des Erbfalles und vollzieht sich damit im privaten Bereich, wenn sich die Miterben von vornherein darin einig waren, daß der Betrieb nur von einem der Miterben fortgeführt wird (BFHE 121, 39, BStBl II 1977, 209).

  • BFH, 30.11.1989 - I R 19/87

    Steuerberaterkanzlei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Betrieb …

    Es trifft zwar zu, daß nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung beim Übergang eines Gewerbebetriebs auf mehrere Miterben nur derjenige als Mitunternehmer anzusehen ist, der den Betrieb innerhalb angemessener Frist durch Erbauseinandersetzung übernimmt (vgl. BFH-Urteile vom 2. Dezember 1976 IV R 115/75, BFHE 121, 39, BStBl II 1977, 209; vom 12. Januar 1978 IV R 5/75, BFHE 124, 436, BStBl II 1978, 333).
  • BGH, 18.04.1984 - IVa ZR 121/82

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung - Umkehr der …

    Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß die Auseinandersetzung in einem gewissen zeitlichen Zusammenhang mit dem Erbfall steht und die Miterben nicht übereinstimmend davon ausgehen, daß das Unternehmen gemeinsam fortgeführt wird (BFHE 121, 39; 130, 42;… Schmidt a.a.O. Anm. 122 ff.).

    Steuerrechtlich waren die beiden Miteigentumsanteile am Betriebsgrundstück zu keinem Zeitpunkt der Gemeinschaft der Miterben zuzurechnen (BFHE 96, 182, 184; 121, 39).

  • BFH, 06.02.1987 - III R 203/83

    Zur Erbauseinandersetzung über ein Grundstück, das vom erwerbenden Miterben …

    Dies habe seinen Grund darin, daß die Erbauseinandersetzung von Betriebsvermögen wegen des möglichen Anfalls von Veräußerungsgewinnen (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 100, 360, BStBl II 1971, 87; vom 8. September 1971 I R 191/69, BFHE 103, 175, BStBl II 1972, 12; vom 18. Juli 1972 VIII R 17/68, BFHE 106, 436, BStBl II 1972, 876; vom 8. August 1973 IV R 133/68, BFHE 110, 509, BStBl II 1974, 84; vom 4. Dezember 1974 I R 149/72, BFHE 114, 364, BStBl II 1975, 295; vom 15. Oktober 1975 I R 146/73, BFHE 117, 169, BStBl II 1976, 191; vom 10. Dezember 1975 I R 133/73, BFHE 118, 304, BStBl II 1976, 368; vom 2. Dezember 1976 IV R 115/75, BFHE 121, 39, BStBl II 1977, 209, und vom 9. Februar 1984 IV R 136/81, nicht veröffentlicht) oder Entnahmegewinnen (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 96, 182, BStBl II 1969, 614; vom 5. August 1971 IV 243/65, BFHE 103, 345, BStBl II 1972, 114; in BFHE 130, 42, BStBl II 1980, 383, und in BFHE 131, 351, BStBl II 1981, 19) einer besonderen Betrachtung bedürfe.
  • BFH, 01.07.1982 - IV R 152/79

    Vermächtnisnehmer - Unterbeteiligung - Kommanditanteil - Erbauseinandersetzung

    In der Rechtsprechung des BFH ist entschieden, daß abweichend vom bürgerlichen Recht, nach dem der Nachlaß zuerst auf die Erben übergeht und die Abwicklung eines Erbfalls unter mehreren Nachlaßbeteiligten (Miterben, Vermächtnisnehmern usw.) sich vielfach nur in einer Folge zeitlich auseinanderliegender Rechtsakte durchführen läßt, für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung davon auszugehen ist, daß der einzelne Miterbe die Gegenstände oder wirtschaftlichen Einheiten, die er aufgrund einer Teilungsanordnung des Erblassers, eines Vorausvermächtnisses oder eines Teilungsplans der Miterbengemeinschaft bei der Erbauseinandersetzung aus der Erbmasse oder als Abfindung von anderen Miterben erhält, unmittelbar vom Erblasser erwirbt (Urteile vom 2. Dezember 1976 IV R 115/75, BFHE 121, 39, BStBl II 1977, 209, mit umfangreichen weiteren Nachweisen; vom 7. Februar 1980 IV R 178/76, BFHE 130, 42, BStBl II 1980, 383).
  • BFH, 28.01.1987 - I R 85/80

    Entgeltlicher Erwerb - Anschaffungskosten - Miterbe - Erwerb von …

  • BFH, 02.04.1987 - IV R 92/85

    Pflichtteilsanspruch - Darlehn - Schuldzinsen - Betriebsausgaben - Betriebliche …

  • BFH, 12.01.1978 - IV R 5/75

    Einkommensteuer - Zurechnung des Gewinns - Gewerbebetrieb - Miterbe - …

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