Rechtsprechung
| BFH, 13.05.1993 - IV R 131/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abänderung eines Einkommensteuerbescheides zusammenveranlagter Ehegatten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 13.05.1993 - IV R 131/92
Dabei handelt es sich um ein subjektives Tatbestandsmerkmal, das sich nur anhand objektiver Merkmale beurteilen läßt (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 767). - BFH, 19.07.1990 - IV R 82/89
Abgrenzung zwischen Gewinnerzielungsabsicht und "Liebhaberei" bei einem …
Auszug aus BFH, 13.05.1993 - IV R 131/92
In seinem Urteil vom 19. Juli 1990 IV R 82/89 (BFHE 161, 144 [BFH 19.07.1990 - IV R 82/89], BStBl II 1991, 333) hat der Senat ausgeführt, daß das Erzielen erheblicher Gewinne über mehrere Jahre eine Vermutung für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht begründet, die nur noch durch außergewöhnliche Umstände zu widerlegen ist.
- BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02
Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung
Bei den Katalogberufen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG müssen allerdings zusätzliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hingenommen werden (BFH-Urteile in BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455; in BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276, m.w.N.); eine Vermutung für das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht lässt sich jedenfalls nicht schon aus dem Umstand herleiten, dass eine solche Tätigkeit häufig aus Passion betrieben wird (BFH-Urteil vom 13. Mai 1993 IV R 131/92, BFH/NV 1994, 93). - FG Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 6 K 3472/14
Gewinnerzielungsabsicht bei schriftstellerischer Tätigkeit
Nicht ausreichend für die Verneinung der Gewinnerzielungsabsicht ist hingegen, dass die Tätigkeit aus Passion betrieben wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 13. Mai 1993 IV R 131/92, BFH/NV 1994, 93). - FG Rheinland-Pfalz, 18.09.2019 - 3 K 2083/18
Recherche für eine Biografie keine steuerlich anzuerkennende schriftstellerische …
Nicht ausreichend für die Verneinung der Gewinnerzielungsabsicht ist hingegen, dass die Tätigkeit aus Passion betrieben wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 13. Mai 1993 IV R 131/92, BFH/NV 1994, 93).
- FG Baden-Württemberg, 21.01.2022 - 13 K 2104/18
Keine Gewinnerzielungsabsicht des Herausgeberkreises wissenschaftlicher …
Selbst wenn sich eine solche Aussage aus den dafür angeführten BFH-Entscheidungen vom 25.06.1984 - GrS 4/82 (BStBl. II 1984, 751), vom 03.12.1987 - IV R 41/85 (BStBl. II 1988, 266), vom 13.05.1993 - IV R 131/92 (BFH/NV 1994, 93), vom 08.08.1996 - XI B 187/95 (…BFH/NV 1996, 891), vom 16.12.1998 - I R 36/98 (BStBl. II 1999, 366), vom 14.12.2004 - XI R 6/02 (BStBl. II 2005, 392) und vom 30.06.2009 - VIII B 8/09 (…BFH/NV 2009, 1977) in dieser Allgemeinheit entnehmen lassen sollte, würde sich dadurch an der Beurteilung des Streitfalls nichts ändern, da die Tätigkeit des Herausgeberkreises - wie dargelegt - ausschließlich auf die Erlangung von Kostenersatz ausgerichtet war und es zu einem positiven Gesamtergebnis schon deshalb nicht kommen konnte. - FG Münster, 02.08.2023 - 9 V 1012/23
Aussetzung des Einkommensteuerbescheids von der Vollziehung; Antrag auf …
Eine Trainertätigkeit stellt, anders als eine Tätigkeit als Berufssportler, keine gewerbliche, sondern eine selbständige Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (unterrichtende Tätigkeit) dar (BFH-Urteil vom 13.5.1993 - IV R 131/92, BFH/NV 1994, 93;… Brandt, in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 18 Rdn. 600 "Berufstrainer"). - FG Niedersachsen, 19.01.2011 - 4 K 268/09
Anerkennung von Verlusten aus einem im Aufbau befindlichen Reitschulbetrieb, …
Eine Vermutung für das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht lässt sich jedenfalls nicht schon aus dem Umstand herleiten, dass eine solche Tätigkeit häufig aus Passion betrieben wird ( BFH-Urteil vom 13. Mai 1993 IV R 131/92, BFH/NV 1994, 93). - FG München, 12.09.2013 - 10 K 2273/10
Gewinnerzielungsabsicht bei nebenberuflichem Vertrieb von Vitaminprodukten
Dass Neigung und Passion für eine Tätigkeit nicht gegen die Einkünfteerzielungsabsicht spreche, habe der Bundesfinanzhof (BFH) bereits in seiner Fußballtrainer-Entscheidung (BFH-Urteil vom 13. Mai 1993 IV R 131/92) ausgeführt. - FG Niedersachsen, 06.06.2024 - 9 K 232/21
Einkünfteerzielungsabsicht bei bei Betreiben eines Verlagsgewerbes und der …
Anhaltspunkte dafür könnten sein, dass zum einen die Klägerin - auch in der mündlichen Verhandlung - eingeräumt hat, dass es sich bei dem Publizieren um ihre "Passion" handele, die sie (...) stets weiterverfolgt habe, und sie zum anderen in den Streitjahren sowohl ein eigenes Werk als auch ein Werk ihrer K publizierte, wobei jedoch zu beachten ist, dass allein der Umstand, dass eine Tätigkeit aus Passion betrieben wird, nicht für die Verneinung der Gewinnerzielungsabsicht ausreichend ist (vgl. BFH, Urteil vom 13. Mai 1993 IV R 131/92, BFH/NV 1994, 93). - FG Schleswig-Holstein, 17.04.2002 - I 110/01
Tätigkeit als Tanzlehrer und Tanzsporttrainer als unterschiedliche Berufe
Unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung ist nach Auffassung des Senats für den zu entscheidenden Rechtsstreit die erste Fallgestaltung einschlägig: Die vom Kl. betriebene Tanzschule einerseits und die Tätigkeit des Kl. als Tanzsporttrainer andererseits führen zwar beide zu Einkünften aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 18 EStG (BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 XI R 2/95, BFHE 183, 450 , BStBl II 1997, 687; vom 13. Mai 1993 IV R 131/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1994, 93;… Schmidt, EStG , 20. Auflage, § 18 Rd. 83 m. w. N.), stellen der Sache nach aber verschiedene Berufstätigkeiten mit unterschiedlichen Kundenkreisen dar, die unabhängig voneinander organisiert sind. - FG Nürnberg, 16.05.2013 - 6 K 889/12
Gewinnerzielungsabsicht beim gewerblichen Betrieb einer …
Die fehlende Gewinnerzielungsabsicht lässt sich auch nicht schon aus dem Umstand herleiten, dass eine Tätigkeit aus Passion oder von vornherein nur für einen bestimmten Zeitraum aufgenommen wird (BFH-Urteil vom 13.05.1993 IV R 131/92, BFH/NV 1994, 93). - FG Nürnberg, 10.10.2001 - V 491/98
Die Förderung junger Sportler mit der Hoffnung, in die Weltspitze zu gelangen, …
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