Rechtsprechung
| BFH, 09.07.1992 - IV R 132/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 09.12.1992 - IV B 115/92
Kfz-Sachverständiger als Freiberufler? (§§ 15 , 18 EStG )
Doch reichen bloße Bestätigungen über die Teilnahme an Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen als Erfolgsnachweise der für eine Ingenieurtätigkeit erforderlichen Kenntnisse nicht aus, vielmehr muß der erfolgreiche Abschluß durch Zeugnisse, Zertifikate oder ähnliche Urkunden nachweisbar sein (Urteil des erkennenden Senats vom 9. Juli 1992 IV R 132/90). - BFH, 09.12.1992 - IV B 28/92
Voraussetzungen der Ähnlichkeit eines Berufs mit einem Katalogberuf
Das gilt nach der BFH-Rechtsprechung (zuletzt in den beiden Senatsurteilen vom 9. Juli 1992 IV R 116/90, BFHE 169, 402, BStBl II 1993, 100 und IV R 132/90, BFH/NV 1993, 357) auch für Kfz-Sachverständige, die wie der Kläger eine Ausbildung, wie in den Ingenieurgesetzen der Länder vorgeschrieben ist, nicht besitzen.Doch reichen bloße Bestätigungen über die Teilnahme an Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen als Erfolgsnachweis der für eine Ingenieurtätigkeit erforderlichen Kenntnisse nicht aus, vielmehr muß der erfolgreiche Abschluß durch Zeugnisse, Zertifikate oder ähnliche Urkunden nachweisbar sein (Urteil des erkennenden Senats vom 9. Juli 1992 IV R 132/90).
- FG Köln, 15.12.2005 - 10 K 3800/02
Umwelt-Auditing eines Diplom-Chemikers freiberuflich
Dazu muss der Steuerpflichtige nach bisheriger Rechtsprechung nachweisen, dass er vergleichbare Kenntnisse im Wege des Selbststudiums erworben hat (vgl. BFH-Urteil vom 21. März 1996 XI R 82/94, BFHE 180, 316, BStBl II 1996, 518 - Schiffs/Kfz-Sachverständiger; BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1992 IV B 28/92, BFH/NV 1994, 629 und BFH-Urteil vom 9. Juli 1992 IV R 132/90, BFH/NV 1993, 357 - Kfz-Sachverständiger). - BFH, 22.04.2025 - VIII B 88/24
Tätigkeit eines Kfz-Meisters als Kfz-Sachverständiger als ingenieurähnliche …
Rn. 5 b) Unter welchen Voraussetzungen eine Tätigkeit als ingenieurähnlich dem Anwendungsbereich von § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) unterliegen kann, ist durch die Rechtsprechung des BFH bereits hinreichend geklärt (vgl. auch Beschlüsse vom 27.08.1998 - IV B 20/96, juris;… vom 09.12.1992 - IV B 115/92, BFH/NV 1994, 321; Urteile vom 09.07.1992 - IV R 132/90, juris; vom 10.11.1988 - IV R 63/86, BFHE 155, 109, BStBl II 1989, 198).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".