Rechtsprechung
| BFH, 19.07.1990 - IV R 135/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einordnung der Tätigkeit eines selbständigen EDV-Beraters, der Computer-Anwendungsprogramme entwickelt, als ein dem Ingenieur ähnlichen Beruf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 18, 15 EStG
Einkommensteuer; Vergleichbarkeit der Tätigkeit eines EDV-Beraters mit der eines Ingenieurs
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 07.12.1989 - IV R 115/87
EDV-Berater, der Computer-Anwendungsprogramme entwickelt, übt keinen dem …
Auszug aus BFH, 19.07.1990 - IV R 135/89
Der Senat hat die in dem Urteil in BFHE 139, 84, BStBl II 1983, 677 niedergelegten Grundsätze in seinem Urteil vom 7. Dezember 1989 IV R 115/87 (BFHE 159, 171, BStBl II 1990, 337) in der Weise eingeschränkt, daß ein selbständiger EDV-Berater, der Computer-Anwendungsprogramme entwickelt, keinen dem Ingenieur ähnlichen Beruf i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausübt.Der Kläger hat demnach für seine Auftraggeber Anwendungssoftware entwickelt (vgl. Senatsurteil in BFHE 159, 171, BStBl II 1990, 337 unter 1 b cc).
- BFH, 04.08.1983 - IV R 6/80
Diplom-Informatiker - Selbstständige Tätigkeit - Berufsausbildung - …
Auszug aus BFH, 19.07.1990 - IV R 135/89
Das FG ist in Anlehnung an das Senatsurteil vom 4. August 1983 IV R 6/80 (BFHE 139, 84, BStBl II 1983, 677) davon ausgegangen, daß ein selbständiger Informatiker eine dem Ingenieurberuf ähnliche Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausübt, wenn er Systemananlysen erarbeitet, aus denen sich ergibt, ob gewisse betriebliche Vorgänge mit Hilfe von EDV-Anlagen vollziehbar sind.Der Senat hat die in dem Urteil in BFHE 139, 84, BStBl II 1983, 677 niedergelegten Grundsätze in seinem Urteil vom 7. Dezember 1989 IV R 115/87 (BFHE 159, 171, BStBl II 1990, 337) in der Weise eingeschränkt, daß ein selbständiger EDV-Berater, der Computer-Anwendungsprogramme entwickelt, keinen dem Ingenieur ähnlichen Beruf i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausübt.
- BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
Kinderfreibeträge
Auszug aus BFH, 19.07.1990 - IV R 135/89
Mit Beschluß vom 12. Juni 1990 1 BvL 72/86 (BStBl II 1990, 664) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) § 32 Abs. 8 EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung für verfassungwidrig erklärt.
- FG Nürnberg, 12.11.1997 - V 227/96
Einkommensteuer; Betriebsaufspaltung bei Veräußerung eines Reisebüros ohne …
Die Qualifizierung eines Wirtschaftsgutes als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer Betriebsaufspaltung hängt nicht davon ab, ob es der Vermieter oder das Betriebsunternehmen entsprechend gestaltet hat ( BFH-Urteil vom 26.06.1992 - III R 91/88 , BFH/NV 1993, 167, BFH-Urteil vom 24.08.1989 IV R 135/89, a.a.O.). - FG Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 8 K 151/91 Der BFH hat in zahlreichen Entscheidungen ausdrücklich hervorgehoben, daß die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein EDV-Berater freiberuflich und nicht gewerblich tätig ist, höchstrichterlich nicht (mehr) klärungsbedürftig ist (…vgl. auch BFH - Beschlüsse vom 5. Oktober 1994 I B 4/94 , BFH/NV 1995, 584;… vom 8. September 1994 IV B 130/93 , BFH/NV 1995, 209;… vom 5. Juli 1994 I B 221/93 , BFH/NV 1995, 110;… Urteile vom 28. Januar 1993 IV R 105/92 , BFH/NV 1994, 613;… vom 18. Oktober 1990 IV R 90/89 , BFH/NV 1991, 515; vom 19. Juli 1990 IV R 135/89 , BFH/NV 1991, 442).
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