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Rechtsprechung
   BFH, 19.07.1990 - IV R 135/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,14199
BFH, 19.07.1990 - IV R 135/89 (https://dejure.org/1990,14199)
BFH, Entscheidung vom 19.07.1990 - IV R 135/89 (https://dejure.org/1990,14199)
BFH, Entscheidung vom 19. Juli 1990 - IV R 135/89 (https://dejure.org/1990,14199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Tätigkeit eines selbständigen EDV-Beraters, der Computer-Anwendungsprogramme entwickelt, als ein dem Ingenieur ähnlichen Beruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 18, 15 EStG
    Einkommensteuer; Vergleichbarkeit der Tätigkeit eines EDV-Beraters mit der eines Ingenieurs

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.12.1989 - IV R 115/87

    EDV-Berater, der Computer-Anwendungsprogramme entwickelt, übt keinen dem …

    Auszug aus BFH, 19.07.1990 - IV R 135/89
    Der Senat hat die in dem Urteil in BFHE 139, 84, BStBl II 1983, 677 niedergelegten Grundsätze in seinem Urteil vom 7. Dezember 1989 IV R 115/87 (BFHE 159, 171, BStBl II 1990, 337) in der Weise eingeschränkt, daß ein selbständiger EDV-Berater, der Computer-Anwendungsprogramme entwickelt, keinen dem Ingenieur ähnlichen Beruf i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausübt.

    Der Kläger hat demnach für seine Auftraggeber Anwendungssoftware entwickelt (vgl. Senatsurteil in BFHE 159, 171, BStBl II 1990, 337 unter 1 b cc).

  • BFH, 04.08.1983 - IV R 6/80

    Diplom-Informatiker - Selbstständige Tätigkeit - Berufsausbildung - …

    Auszug aus BFH, 19.07.1990 - IV R 135/89
    Das FG ist in Anlehnung an das Senatsurteil vom 4. August 1983 IV R 6/80 (BFHE 139, 84, BStBl II 1983, 677) davon ausgegangen, daß ein selbständiger Informatiker eine dem Ingenieurberuf ähnliche Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausübt, wenn er Systemananlysen erarbeitet, aus denen sich ergibt, ob gewisse betriebliche Vorgänge mit Hilfe von EDV-Anlagen vollziehbar sind.

    Der Senat hat die in dem Urteil in BFHE 139, 84, BStBl II 1983, 677 niedergelegten Grundsätze in seinem Urteil vom 7. Dezember 1989 IV R 115/87 (BFHE 159, 171, BStBl II 1990, 337) in der Weise eingeschränkt, daß ein selbständiger EDV-Berater, der Computer-Anwendungsprogramme entwickelt, keinen dem Ingenieur ähnlichen Beruf i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausübt.

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86

    Kinderfreibeträge

    Auszug aus BFH, 19.07.1990 - IV R 135/89
    Mit Beschluß vom 12. Juni 1990 1 BvL 72/86 (BStBl II 1990, 664) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) § 32 Abs. 8 EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung für verfassungwidrig erklärt.
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