Rechtsprechung
| BFH, 22.09.1983 - IV R 149/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.02.1981 - VII ZB 27/80
Fristwahrung durch Einwurf in Tagesbriefkasten
Auszug aus BFH, 22.09.1983 - IV R 149/81
NV: Zur Wahrung der Klagefrist genügt der Einwurf der Klageschrift in den Tagesbriefkasten des FG; auf den Zeitpunkt der Inempfangnahme durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kommt es nicht an (vgl. BGH-Beschluß vom 12.2.1981 VII ZB 27/80). - BFH, 03.11.1976 - II R 43/67
Rechtsprechung zur Erbschaftsteuer
Auszug aus BFH, 22.09.1983 - IV R 149/81
NV: Mangelnde Sachaufklärung ist eine nach § 118 Abs. 1 S. 1 FGO vom BFH zu berücksichtigende Rechtsverletzung, wenn sich die Notwendigkeit einer weiteren Sachverhaltsermittlung dem FG hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Urteil vom 3.11.1976 II R 43/67) und wenn das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht (hier: Feststellung des Zeitpunktes der Klageanbringung).2.
- FG Hamburg, 08.04.2010 - 3 K 220/09
Abgrenzung zwischen Vertragsaufhebung und -übernahme; Zugang eines …
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Übereinstimmung mit der inzwischen ständigen Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte (BFH-Urteil vom 22. September 1983 IV R 149/81, juris; BGH-Beschluss vom 12. Februar 1981 VII ZB 27/80, BGHZ 80, 62, NJW 1981, 1216) entschieden, dass fristgebundene Schriftsätze in Gerichtsverfahren mit fristwahrender Wirkung bis zum letzten Tag der Frist um 24.00 Uhr in den (Tages- oder Nacht-) Briefkasten des Gerichts eingeworfen werden können (…Beschlüsse des BVerfG 29. August 2005 1 BvR 2138/03, HFR 2006, 198, BFH/NV 2006, Beilage 2, 182; vom 07. Mai 1991 2 BvR 215/90, NJW 1991, 2076 ; vom 3. Oktober 1979 1 BvR 726/78 BVerfGE 52, 203, NJW 1980, 580).
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