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Rechtsprechung
   BFH, 20.03.2003 - IV R 15/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2156
BFH, 20.03.2003 - IV R 15/01 (https://dejure.org/2003,2156)
BFH, Entscheidung vom 20.03.2003 - IV R 15/01 (https://dejure.org/2003,2156)
BFH, Entscheidung vom 20. März 2003 - IV R 15/01 (https://dejure.org/2003,2156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Forschungsstipendien bleiben in voller Höhe steuerfrei

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der Steuerbefreiung von Forschungsstipendien; Stipendium samt einer Pauschale für Sachmittel und Reisekosten; Ausdrückliche Beschränkung der Förderungswürdigkeit auf Sachmittel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Forschungsstipendien sind steuerfrei - Steuerbefreiung gilt nicht nur für "Sachmittel"

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 3 Nr. 44 EStG
    Einkommensteuer; Steuerbefreiung von Forschungsstipendien

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3 Nr 44
    Forschung; Lebensunterhalt; Stipendium

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 202, 168
  • NJW 2003, 2855 (Ls.)
  • BB 2003, 1763
  • DB 2003, 1992
  • BStBl II 2004, 190
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.05.1972 - IV 133/64

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Beihilfen an einen Habilitanden

    Auszug aus BFH, 20.03.2003 - IV R 15/01
    Denn dazu hätte es nahe gelegen, das Unmittelbarkeitserfordernis auch in dieser Regelung zu verwenden oder es später klarstellend aufzunehmen, nachdem der Senat dieser Tatbestandsvoraussetzung des § 3 Nr. 11 EStG entscheidende Bedeutung beigemessen hat (Urteil vom 4. Mai 1972 IV 133/64, BFHE 105, 374, BStBl II 1972, 566) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der Entscheidung über die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde Zweifel an dieser Auslegung auch im Hinblick auf § 3 Nr. 44 EStG ausdrücklich dahingestellt sein ließ (BVerfG-Beschluss vom 4. Dezember 1972 1 BvR 364/72, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1973, 87).
  • FG Berlin, 12.12.2000 - 5 K 5192/99

    Steuerfreiheit von Stipendien für die Erstellung einer Studie i.S.d. § 3 Nr. 44 …

    Auszug aus BFH, 20.03.2003 - IV R 15/01
    Die dagegen gerichtete Klage hatte mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 483 veröffentlichten Urteil Erfolg.
  • BVerfG, 04.12.1972 - 1 BvR 364/72
    Auszug aus BFH, 20.03.2003 - IV R 15/01
    Denn dazu hätte es nahe gelegen, das Unmittelbarkeitserfordernis auch in dieser Regelung zu verwenden oder es später klarstellend aufzunehmen, nachdem der Senat dieser Tatbestandsvoraussetzung des § 3 Nr. 11 EStG entscheidende Bedeutung beigemessen hat (Urteil vom 4. Mai 1972 IV 133/64, BFHE 105, 374, BStBl II 1972, 566) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der Entscheidung über die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde Zweifel an dieser Auslegung auch im Hinblick auf § 3 Nr. 44 EStG ausdrücklich dahingestellt sein ließ (BVerfG-Beschluss vom 4. Dezember 1972 1 BvR 364/72, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1973, 87).
  • BFH, 24.02.2015 - VIII R 43/12

    Steuerfreiheit von Stipendien nach § 3 Nr. 44 EStG 2009

    Rn. 18 Immerhin ergibt sich aus dem Zusammenhang der Regelungen in Satz 3 Buchst. a einerseits und Satz 1 der Vorschrift andererseits, dass die nach dem Gesetz gebotene Bestimmung des Stipendiums "zur Förderung" der in Satz 1 benannten Zwecke --anders als bei Fördermaßnahmen i.S. des § 3 Nr. 11 EStG (vgl. dazu Urteil des Reichsfinanzhofs vom 19. Mai 1938 IV 97/38, RFHE 44, 49; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Mai 1972 IV 133/64, BFHE 105, 374, BStBl II 1972, 566; vom 27. April 2006 IV R 41/04, BFHE 214, 69, BStBl II 2006, 755)-- auch die zur Bestreitung des Lebensunterhalts dienenden Zuwendungen umfasst (BFH-Urteil vom 20. März 2003 IV R 15/01, BFHE 202, 168, BStBl II 2004, 190; Bergkemper in Herrmann/ Heuer/Raupach --HHR--, § 3 Nr. 44 EStG Rz 2).

    Rn. 19 In diesem Zusammenhang soll § 3 Nr. 44 Satz 3 Buchst. a EStG nach dem Willen des Gesetzgebers lediglich sicherstellen, dass "Stipendien nur in der Höhe steuerfrei bleiben, die zur Erreichung des mit dem Stipendium verfolgten Zwecks erforderlich ist" (…BTDrucks IV/2400, S. 62; BFH-Urteil in BFHE 202, 168, BStBl II 2004, 190).

    Ebenso hat der IV. Senat des BFH mit Urteil in BFHE 202, 168, BStBl II 2004, 190 eine hinreichende betragsmäßige Begrenzung des Stipendiums bei einer Zuwendung von jährlich 22.900 DM bejaht.

    Rn. 25 b) Ebenso hat das FG zu Recht die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nicht als Höchstsätze für die Anerkennung von Stipendien als steuerfreie Zuwendungen i.S. des § 3 Nr. 44 EStG angesehen (ebenso FG Berlin, Urteil vom 12. Dezember 2000 5 K 5192/99, EFG 2001, 483, bestätigt durch BFH-Urteil in BFHE 202, 168, BStBl II 2004, 190).

  • FG Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 3 V 36/04

    Steuerfreiheit von Stipendien

    Rn. 27 Zur Begründung ihres AdV-Antrags lassen sie vortragen, das dem Antragsteller gewährte Stipendium sei nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. März 2003 IV R 15/01, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2004, 190 gemäß § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei.

    Das BFH-Urteil vom 20. März 2003 IV R 15/01 sei folglich nicht einschlägig.

    Rn. 41 Nach den Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 20. März 2003 IV R 15/01, aaO. umfasst die Steuerbefreiung von Forschungsstipendien nach § 3 Nr. 44 EStG sowohl die der Erfüllung der Forschungsaufgaben (Sachbeihilfen) als auch die der Bestreitung des Lebensunterhalts dienenden Zuwendungen.

    Es würde sowohl dem Ziel des Gesetzgebers, Stipendien zur Förderung der Forschung von der Einkommensteuer nur insoweit zu befreien, als dies zur Erreichung des mit dem Stipendium verfolgten Zwecks erforderlich ist (s. hierzu die Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 20. März 2003 IV R 15/01, aaO.), als auch den Vergaberichtlinien des Stipendiengebers widersprechen, ein Stipendium, das nach den Vergabebestimmungen einen Zuschlag für die Versteuerung enthält, von der Besteuerung frei zu stellen und den Stipendiaten dadurch doppelt zu begünstigen.

  • BFH, 08.07.2020 - X R 6/19

    Steuerbarkeit und -pflicht eines Gastarztstipendiums

    Rn. 22 bb) Von zumindest steuerbaren Zuflüssen ist die Rechtsprechung auch dann ausgegangen, sofern die Stipendien/Zuschüsse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit gegenüber § 22 Nr. 1 EStG vorrangigen Einkunftsarten stehen (vgl. BFH-Urteile vom 24.08.1973 - VI R 100/71, BFHE 110, 272, BStBl II 1973, 819, betreffend Beihilfen, die Landesbeamte anlässlich der Ablegung der Abschlussprüfung an einer Verwaltungsakademie erhielten [§ 19 EStG]; vom 09.11.1976 - VI R 139/74, BFHE 120, 491, BStBl II 1977, 207, Stipendium an einen Staatsbediensteten für ein Auslandsstudium [§ 19 EStG, dort im Zusammenhang mit einem Werbungskostenabzugsverbot nach § 3c EStG]; vom 20.03.2003 - IV R 15/01, BFHE 202, 168, BStBl II 2004, 190, Stipendium an eine freiberuflich tätige Germanistin [§ 18 EStG]; FG Hamburg, Urteil vom 05.09.2012 - 6 K 39/12, EFG 2013, 104, rkr., Stipendium an eine promovierte Volljuristin, die als wissenschaftliche Assistentin an einer deutschen Universität beschäftigt war und bei Beurlaubung ohne Bezügefortzahlung zu einem bestimmten Thema forschte, in diesem Zusammenhang aber zahlreiche Verpflichtungen einging [§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG; "… jedenfalls … sonstige Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 1, Satz 3 Buchst. b EStG …"]; ebenso FG Münster, Urteil vom 16.05.2013 - 2 K 3208/11 E, EFG 2014, 19, rkr., Forschungsstipendium an einen Doktoranden).
  • FG Hamburg, 05.09.2012 - 6 K 39/12

    Steuerfreiheit eines Forschungsstipendiums - Keine Bindung an die Bescheinigung …

    Rn. 55 Die Steuerbefreiung von Forschungsstipendien umfasst sowohl die der Erfüllung der Forschungsaufgaben (Sachbeihilfen für Apparate, Bücher, Rohstoffe, Hilfskräfte, Raummiete usw.) als auch die der Bestreitung des Lebensunterhalts dienenden Zuwendungen (BFH-Urteil vom 20.03.2003 IV R 15/01, BFHE 202, 168, BStBl II 2004, 190).

    Anhaltspunkte für den Lebensbedarf sind die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG;… Bergkemper in Herrmann/ Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 3 Nr. 44 Rz. 15), wobei die BAföG-Sätze keine Höchstsätze sind (FG Berlin, Urteil vom 12.12.2000 5 K 5192/99, EFG 2001, 483, bestätigt durch BFH-Urteil vom 20.03.2003 IV R 15/01, BFHE 202, 168, BStBl II 2004, 190: offengelassen, ob Steuerfreiheit nur in Höhe des damaligen BAföG-Höchstsatzes von DM 900, 00 monatlich oder auch in Höhe eines Mehrbetrages wegen der akademischen Vorbildung der Klägerin).

    Ob ein Stipendium, das den für den Lebensunterhalt angemessenen Betrag übersteigt, in voller Höhe steuerpflichtig ist (…so Ross in Frotscher, EStG, § 3 Rz. 5; wohl auch FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.06.2005 3 V 36/04, EFG 2005, 1333) oder nur anteilig (…so von Beckerath in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 3 Nr. 44 Rz. B 44/80; offenbar auch FG Berlin, Urteil vom 12.12.2000 5 K 5192/99, EFG 2001, 483, Revision zurückgewiesen durch BFH-Urteil vom 20.03.2003 IV R 15/01, BFHE 202, 168, BStBl II 2004, 190;… Steiner in Lademann, EStG, § 3 Rz. 324) ist umstritten.

  • BFH, 27.04.2006 - IV R 41/04

    Umfang der Steuerfreiheit von Zuschüssen an ein Kulturorchester nach § 3 Nr. 11 …

    Insoweit unterscheiden sich die in § 3 Nr. 11 EStG aufgeführten Beihilfen von den nach § 3 Nr. 44 EStG steuerbefreiten Stipendien (Senatsurteil vom 20. März 2003 IV R 15/01, BFHE 202, 168, BStBl II 2004, 190).
  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2007 - 3 K 209/03

    Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 44 EStG für Forschungsstipendien eines ausländischen …

    Aus der Gesetzgebungsgeschichte (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. März 2003 IV R 15/01, BFHE 202, 168, BStBl II 2004, 190, unter 2.a) ergibt sich insoweit nichts anderes.

    Entsprechend hat der BFH auch --anders als bei § 3 Nr. 11 EStG-- bei § 3 Nr. 44 EStG keine "Unmittelbarkeit" dergestalt für erforderlich erachtet, dass nur sachmittelbezogene Forschungsstipendien gefördert sind, sondern auch die Förderung des Unterhaltsbedarfs für begünstigt erachtet und eine entsprechende Klarstellung des Gesetzgebers verlangt, wenn etwas anderes beabsichtigt sei (BFH-Urteil in BFHE 202, 168 , BStBl II 2004, 190, unter 2.b).

  • FG Baden-Württemberg, 25.07.2007 - 7 K 39/04

    Steuerfreiheit von Landeszuschüssen an eine Privatschule

    Deshalb seien unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu ähnlichen Fallgestaltungen(Urteile vom 20. März 2003 IV R 15/01, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 202, 168, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2004, 190;vom 28. Juni 1984 IV R 49/83, BFHE 141, 154, BStBl II 1984, 571) die Zuschüsse als steuerfrei zu behandeln.

    Im Urteil vom 20. März 2003 IV R 15/01, BFHE 202, 168, BStBl II 2004, 190 hatte der BFH über den Umfang der Steuerbefreiung von Forschungsstipendien nach § 3 Nr. 44 EStG zu urteilen.

  • FG München, 23.03.2021 - 12 K 1085/20

    Keine Steuerfreiheit von Forschungsmitteln

    Ebenso hat der BFH eine hinreichende betragsmäßige Begrenzung des Stipendiums bei einer Zuwendung von jährlich 22.900 DM bejaht (BFH-Urteil vom 20. März 2003 IV R 15/01, BFHE 202, 168, BStBl II 2004, 190).
  • FG München, 22.09.2003 - 13 V 2774/03

    Zur Steuerfreiheit für Stipendien eines Stipendiengebers in Großbritannien

    Zu einem anderen Ergebnis führt auch nicht der Hinweis der Antragsteller auf das BFH-Urteil vom 20.3.2003, Az.: IV R 15/01 (DStRE 2003, 962 ), da es einen Fall eines Stipendiums durch eine inländische Einrichtung betrifft.
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