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Rechtsprechung
   BFH, 19.08.1987 - IV R 16/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,15677
BFH, 19.08.1987 - IV R 16/87 (https://dejure.org/1987,15677)
BFH, Entscheidung vom 19.08.1987 - IV R 16/87 (https://dejure.org/1987,15677)
BFH, Entscheidung vom 19. August 1987 - IV R 16/87 (https://dejure.org/1987,15677)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des …

    Auszug aus BFH, 19.08.1987 - IV R 16/87
    Denn die Klägerin rügt weder, daß eine Begründung (§ 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO) überhaupt fehle noch daß das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen habe und damit das Urteil hinsichtlich eines wesentlichen Streitpunkts nicht mit Gründen versehen sei (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).

    Danach muß es sich um einen selbständigen Klagegrund oder um solche Angriffs- oder Verteidigungsmittel handeln, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).

  • BFH, 30.07.1990 - V R 49/87

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Voraussetzungen für die …

    Nicht ausreichend ist es, daß ein Angriff oder die Verteidigung auf ein einzelnes Tatbestandselement einer Rechtsnorm gestützt wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. August 1987 IV R 16/87, unter 2., BFH/NV 1988, 245, und vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).

    Ein wesentlicher Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO liegt dagegen nicht schon im Hinblick darauf vor, daß den Ausführungen des FG nicht gefolgt werden kann (…vgl. BFH-Beschluß vom 14. März 1989 IV R 131/88, BFH/NV 1990, 238), daß die Vorentscheidung Widersprüche enthält, sofern noch zu erkennen ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgebend waren (…BFH-Beschluß vom 11. Juli 1989 VII R 66/88, BFH/NV 1990, 176), oder daß die Begründung lückenhaft ist (…vgl. BFH-Beschluß vom 17. Mai 1989 II R 154/88, BFH/NV 1990, 244), z. B. auf ein einzelnes Tatbestandsmerkmal (…vgl. BFH-Beschluß vom 18. April 1989 VII R 14/88, BFH/NV 1990, 169) oder auf ein einzelnes Argument oder auf Einzelheiten des Sachverhalts nicht eingeht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1987 VIII R 4/86, BFH/NV 1988, 445, und in BFH/NV 1988, 245).

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