Rechtsprechung
| BFH, 19.08.1987 - IV R 16/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gewinnfeststellung unter Anrechnung der Tätigkeit eigener Kinder
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 09.02.1977 - I R 136/76
Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des …
Auszug aus BFH, 19.08.1987 - IV R 16/87
Denn die Klägerin rügt weder, daß eine Begründung (§ 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO) überhaupt fehle noch daß das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen habe und damit das Urteil hinsichtlich eines wesentlichen Streitpunkts nicht mit Gründen versehen sei (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).Danach muß es sich um einen selbständigen Klagegrund oder um solche Angriffs- oder Verteidigungsmittel handeln, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).
- BFH, 30.07.1990 - V R 49/87
Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Voraussetzungen für die …
Nicht ausreichend ist es, daß ein Angriff oder die Verteidigung auf ein einzelnes Tatbestandselement einer Rechtsnorm gestützt wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. August 1987 IV R 16/87, unter 2., BFH/NV 1988, 245, und vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).Ein wesentlicher Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO liegt dagegen nicht schon im Hinblick darauf vor, daß den Ausführungen des FG nicht gefolgt werden kann (…vgl. BFH-Beschluß vom 14. März 1989 IV R 131/88, BFH/NV 1990, 238), daß die Vorentscheidung Widersprüche enthält, sofern noch zu erkennen ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgebend waren (…BFH-Beschluß vom 11. Juli 1989 VII R 66/88, BFH/NV 1990, 176), oder daß die Begründung lückenhaft ist (…vgl. BFH-Beschluß vom 17. Mai 1989 II R 154/88, BFH/NV 1990, 244), z. B. auf ein einzelnes Tatbestandsmerkmal (…vgl. BFH-Beschluß vom 18. April 1989 VII R 14/88, BFH/NV 1990, 169) oder auf ein einzelnes Argument oder auf Einzelheiten des Sachverhalts nicht eingeht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1987 VIII R 4/86, BFH/NV 1988, 445, und in BFH/NV 1988, 245).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".