Rechtsprechung
| BFH, 20.02.1975 - IV R 170/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Herstellungskosten - Ladenumbau - Schaufensteranlage - Wirtschaftsgut - Sonderabschreibungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 115, 332
- DB 1975, 2019
- BStBl II 1975, 531
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.03.1965 - I 411/61 U
Voraussetzungen für die Zulassung einer Schaufensteranlage und einer …
Auszug aus BFH, 20.02.1975 - IV R 170/70
Auf die Herstellungskosten für einen Ladenumbau und eine Schaufensteranlage, die nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 29. März 1965 I 411/61 U (BFHE 82, 123, BStBl III 1965, 291) Wirtschaftsgüter sind, können die Sonderabschreibungen nach der 1. Konjunkturverordnung in Anspruch genommen werden.Als Gebäudeteile, die in einem von der Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen und die deshalb die Merkmale eines selbständigen Wirtschaftsgutes erfüllen, kommen, wie der Große Senat ausdrücklich unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 29. März 1965 I 411/61 U (BFHE 82, 123, BStBl III 1965, 291) betont, auch "Ladeneinbauten, -umbauten, und Schaufensteranlagen" in Betracht (vgl. BFHE 111, 252).
- BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71
Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des …
Auszug aus BFH, 20.02.1975 - IV R 170/70
b) Wie der Große Senat des BFH in seinem Beschluß vom 26. November 1973 GrS 5/71 (BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132) im einzelnen entwickelt hat, bemißt sich die AfA nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer "des Wirtschaftsgutes" (§ 7 Abs. 1 Satz 2 EStG), ebenso wie das Wirtschaftsgut im ganzen Gegenstand einer evtl. Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
- FG Baden-Württemberg, 20.09.1999 - 9 K 47/99
Panorama-Personenaufzug keine Betriebsvorrichtung; Klagebefugnis nach § 48 Abs. 1 …
Einbauten ergangenen Rechtsprechung liegen nur dann selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter (Gebäudebestandteile) vor, wenn davon ausgegangen werden kann, daß diese Gebäudeteile in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen (BFH-Urteil vom 20. Februar 1975 IV R 170/70, BStBl II 1975, 531) und einem schnellen Wandel insbesondere des modischen Geschmacks unterliegen (BFH-Beschluß in BStBl II 1974, 132 zu C.II.3.b; BFH-Urteile vom 29. März 1965 I 411/61 U. BStBl III 1965, 291; vom 14. August 1956 I R 82/56 U, BStBl III 1956, 321;… Stobbe in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 6 EStG , Rdnr. 657 m.w.N.).Entscheidend ist, daß die Einbauten klar vom Gebäude abgrenzbar sind und einen eigenen Rentabilitätsfaktor darstellen (BFH-Urteile in BStBl II 1975, 531; in BStBl III 1965, 291).
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