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Rechtsprechung
   BFH, 11.03.1976 - IV R 176/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,389
BFH, 11.03.1976 - IV R 176/72 (https://dejure.org/1976,389)
BFH, Entscheidung vom 11.03.1976 - IV R 176/72 (https://dejure.org/1976,389)
BFH, Entscheidung vom 11. März 1976 - IV R 176/72 (https://dejure.org/1976,389)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen für Bauplanung - Herstellungskosten des Gebäudes - Bilanzstichtag - Beginn der Bauarbeiten - Abschluß der Planung - Ansatz der Planungskosten - Nichtverwirklichung der Pläne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Planungskosten für ein Betriebsgebäude als Teil der Herstellungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 240
  • DB 1976, 2190
  • BStBl II 1976, 614
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.02.1975 - I R 32/73

    Mieterumbauten und -einbauten als selbständige materielle Wirtschaftsgüter, kein …

    Auszug aus BFH, 11.03.1976 - IV R 176/72
    Dabei ist vor allem wegen der Vorschrift des § 5 Abs. 2 EStG zwischen den materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern zu unterscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1975 I R 32/73, BFHE 115, 238, BStBl II 1975, 443).
  • BFH, 18.06.1975 - I R 24/73

    Redaktionskosten - Herstellung von Druckvorlagen - Zeitschrift - Unfertiges …

    Auszug aus BFH, 11.03.1976 - IV R 176/72
    Die Auffassung, daß die Aufwendungen für die Baupläne bereits vor dem eigentlichen Baubeginn als Herstellungskosten des Gebäudes bzw. der Anlage im Bau zu aktivieren sind, stimmt im übrigen auch mit dem Urteil des BFH vom 18. Juni 1975 I R 24/73 (BFHE 116, 474, BStBl II 1975, 809) überein.
  • BFH, 06.03.1975 - IV R 146/70

    Errichtung eines Gebäudes - Zweckbestimmung - Beabsichtigte Planung - …

    Auszug aus BFH, 11.03.1976 - IV R 176/72
    Der Senat hat im Urteil vom 6. März 1975 IV R 146/70 (BFHE 115, 438, BStBl II 1975, 574) entschieden, daß zu den Herstellungskosten eines Gebäudes auch die Kosten für die ursprüngliche Planung gehören, wenn die Errichtung eines für bestimmte Zwecke vorgesehenen Gebäudes aufgrund der zunächst beabsichtigten Planung nicht durchführbar wird, dann aber -- wenn auch aufgrund einer völlig neu konzipierten Planung -- doch ein die beabsichtigten Zwecke erfüllendes Gebäude erstellt wird.
  • BFH, 26.04.2018 - III R 5/16

    Bilanzierung von Provisionsvorauszahlungen und damit im Zusammenhang stehender …

    Der BFH legt diese Vorschrift in ständiger Rechtsprechung so aus, dass die Aktivierung von Aufwendungen --von Rechnungsabgrenzungsposten abgesehen-- grundsätzlich das Vorliegen eines Wirtschaftsguts voraussetzt, dass also Aufwendungen zum Erwerb eines Wirtschaftsguts (durch Anschaffung oder Herstellung) geführt haben müssen (BFH-Urteile vom 11. März 1976 IV R 176/72, BFHE 119, 240, BStBl II 1976, 614; vom 18. Juni 1975 I R 24/73, BFHE 116, 474, BStBl II 1975, 809; vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224).
  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 96/81

    Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten eines …

    Den BFH-Urteilen vom 6. März 1975 IV R 146/70 (BFHE 115, 438, BStBl II 1975, 574) und vom 11. März 1976 IV R 176/72 (BFHE 119, 240, BStBl II 1976, 614) könne nicht gefolgt werden.

    Der BFH hat in den vom FG angeführten Urteilen in BFHE 115, 438, BStBl II 1975, 574 und in BFHE 119, 240, BStBl II 1976, 614 dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für nicht verwirklichte Baupläne zu den Herstellungskosten eines später errichteten Gebäudes zu rechnen sind.

    Das FG ist von den Urteilen in BFHE 115, 438, BStBl II 1975, 574 und in BFHE 119, 240, BStBl II 1976, 614 bewußt abgewichen.

  • BFH, 13.10.1983 - IV R 160/78

    Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Provisionen, die a) ein Steuerpflichtiger …

    Dabei ist aber zu beachten, daß z. B. bei der Errichtung von Gebäuden die Herstellung des Gebäudes regelmäßig schon beginnt, bevor mit den eigentlichen Bauarbeiten angefangen wird (BFH-Urteil vom 11. März 1976 IV R 176/72, BFHE 119, 240, BStBl II 1976, 614).

    Die gegenteilige Auffassung, daß eine Aktivierung von Aufwendungen für die den eigentlichen Erwerb vorbereitenden Maßnahmen als Anschaffungskosten erst möglich ist, wenn der Steuerpflichtige am Bilanzstichtag bereits rechtlicher oder zumindest wirtschaftlicher Eigentümer des Wirtschaftsguts ist und dieses ihm daher bilanzrechtlich zuzurechnen ist, müßte zu dem systemwidrigen Ergebnis führen, daß die Aufwendungen zunächst als Betriebsausgaben den Gewinn mindern, in der Folgezeit dann aber unter Rückgängigmachung der früheren Gewinnminderung, also gewinnerhöhend, als Anschaffungskosten zu aktivieren sind (vgl. die insoweit sinngemäß gültigen Erwägungen des Senats zu den Planungskosten eines Gebäudes im Urteil in BFHE 119, 240, 242, BStBl II 1976, 614).

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