Rechtsprechung
| BFH, 15.05.1986 - IV R 184/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anerkennung eines Gartenfestes als geschäftliche Werbeveranstaltung - Keine Abzugsfähigkeit von Kosten der Lebensführung bei der Einkommensteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (6)
- BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70
Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …
Auszug aus BFH, 15.05.1986 - IV R 184/83
Denn auch der Begriff "Jubiläum" knüpft an das höchstpersönliche Ereignis des im Vordergrund der Veranstaltung stehenden Geburtstages des Gesellschafters an, demgegenüber der den Betrieb fördernde Teil der Aufwendungen nur von untergeordneter Bedeutung ist und sich im übrigen auch nicht nach objektiven Maßstäben zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise von den privaten Aufwendungen abgrenzen ließe (BFH-Beschluß vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17).Das nach der Rechtsprechung des BFH für gemischte Aufwendungen grundsätzlich geltende Aufteilungs- und Abzugsverbot ist dann nicht anzuwenden, wenn und soweit sich der den Betrieb fördernde Teil der Aufwendungen nach objektiven Maßstäben mit Sicherheit zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise abgrenzen läßt und im übrigen nicht von untergeordneter Bedeutung ist (Beschluß in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17).
- BFH, 24.09.1980 - I R 88/77
Aufwendung - Kapitalgesellschaft - Geburtstagsfeier - Verdeckte …
Auszug aus BFH, 15.05.1986 - IV R 184/83
Dieser Beurteilung ist auch der I. Senat gefolgt und hat Aufwendungen einer Kapitalgesellschaft zugunsten ihres Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt, obgleich das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG im Körperschaftsteuerrecht keine Anwendung findet (BFH-Urteil vom 24. September 1980 I R 88/77, BFHE 131, 494, BStBl II 1981, 108).In dieser Entscheidung ist der BFH von der ausschließlich privaten Veranlassung derartiger Aufwendungen ausgegangen, weil der Geburtstag ein persönliches Ereignis im Leben eines Menschen ist, unabhängig davon, ob die Feier einen rein familiären Charakter hat oder - wie vielfach üblich - auch Geschäftsfreunde und leitende Angestellte des Unternehmens geladen sind (Urteil in BFHE 131, 494, BStBl II 1981, 108).
- BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77
Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die …
Auszug aus BFH, 15.05.1986 - IV R 184/83
Nach § 4 Abs. 4 EStG sind nur solche Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar, die objektiv ausschließlich oder doch weitaus überwiegend durch den Betrieb veranlaßt sind (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213, m. w. N.).
- BFH, 12.12.1985 - V R 25/78
Vorsteuerabzug für die Bewirtung von Geschäftsfreunden
Auszug aus BFH, 15.05.1986 - IV R 184/83
Das zur Umsatzsteuer ergangene Urteil des BFH vom 12. Dezember 1985 V R 25/78 (BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216) steht dem nicht entgegen. - BFH, 28.04.1983 - IV R 131/79
Handel mit Jagdwaffen - Erprobung der Waffen - Jagdpacht - Betriebsausgaben - …
Auszug aus BFH, 15.05.1986 - IV R 184/83
Zwar sind die geltend gemachten Aufwendungen nicht schon deshalb als Betriebsausgaben abziehbar, weil sie von der Klägerin erbracht worden sind, denn die Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG findet auch insoweit Anwendung, als eine Personengesellschaft derartige Kosten zugunsten ihrer einkommensteuerpflichtigen Gesellschafter übernimmt (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 1983 IV R 131/79, BFHE 138, 545, BStBl II 1983, 668). - BFH, 12.12.1968 - IV R 150/68
Gewerbetreibender - Aufwendungen anläßlich des Geburtstages - Bewirtung von …
Auszug aus BFH, 15.05.1986 - IV R 184/83
Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Senat Aufwendungen eines Gewerbetreibenden zur Bewirtung von Geschäftsfreunden aus Anlaß eines Geburtstages nicht als Betriebsausgaben anerkannt, weil der unmittelbare Anlaß für diese Aufwendungen in der persönlichen Sphäre des Steuerpflichtigen liegt (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1968 IV R 150/68, BFHE 94, 496, BStBl II 1969, 239).
- BFH, 11.01.2007 - VI R 52/03
Bewirtungsaufwendungen können als Werbungskosten abziehbar sein
Aufwendungen für die Bewirtung von Gästen aus Anlass eines in der privaten Sphäre des Einladenden liegenden persönlichen Ereignisses beurteilt der BFH grundsätzlich als nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung (z.B. BFH-Urteile vom 12. Dezember 1968 IV R 150/68, BFHE 94, 496, BStBl II 1969, 239; vom 15. Mai 1986 IV R 184/83, BFH/NV 1986, 657; in BFHE 167, 46, BStBl II 1992, 524;… vom 23. September 1993 IV R 38/91, BFH/NV 1994, 616, und in BFH/NV 1997, 560;… BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 1994 VIII B 71/93, BFH/NV 1995, 118, und in BFH/NV 1999, 467, jeweils für Geburtstagsfeiern). - BFH, 14.07.2004 - I R 57/03
Geburtstagsfeier einer GmbH für ihren GGf
Eine Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO 1977 lässt sich auch nicht auf das --eine Personengesellschaft betreffende-- Urteil des BFH vom 15. Mai 1986 IV R 184/83 (BFH/NV 1986, 657) gründen. - FG München, 16.12.1999 - 1 K 1285/98
Abzug von Bewirtungsaufwendungen anlässlich des Umzugs und des Firmenjubiläums …
Eine betriebliche Veranlassung ließe sich selbst dann nicht verneinen, wenn die Feier in einem privaten Garten stattgefunden hätte (vgl. Urteil des BFH vom 15.5.1986 IV R 184/83, BFH/NV 1986, 657).Die Annahme einer privaten Veranlassung widerspräche vielmehr der Lebenserfahrung (vgl. Urteil des BFH vom 15.5.1986 IV R 184/83, BFH/NV 1986, 657).
Allein der enge zeitliche Zusammenhang einer betrieblichen Veranstaltung mit einem privaten Ereignis zwingt nicht zu der Annahme, daß die Veranstaltung dadurch insgesamt privat veranlaßt war (vgl. Urteil des BFH vom 15.5.1986 IV R 184/83, BFH/NV 1986, 657).
- BFH, 23.09.1993 - IV R 38/91
Aufwendungen für Geburtstagsfeier eines Gesellschafters (§ 12 EStG )
Außerdem habe der BFH mit Urteil vom 15. Mai 1986 IV R 184/83 (BFH/NV 1986, 657) entschieden, es widerspreche der Lebenserfahrung, daß ein Unternehmer seine Arbeitnehmer ausschließlich oder doch überwiegend aus privatem Anlaß bewirte.Die hiergegen mit der Revision vorgebrachten Sachrügen greifen nicht durch; der Hinweis auf das Senatsurteil vom 15. Mai 1986 IV R 184/83 (BFH/NV 1986, 657) geht fehl.
Wenn der erkennende Senat im Urteil in BFH/NV 1986, 657 ausgeführt hat, es widerspreche der Lebenserfahrung, daß ein Unternehmer ausschließlich oder überwiegend aus privatem Anlaß seine Arbeitnehmer bewirte, so hat er doch die Möglichkeit offengelassen, daß die Einladung der Arbeitnehmer durch die KG in zeitlichem Zusammenhang mit dem Geburtstag des Gesellschafters sich als Geburtstagsfest des Gesellschafters und damit als privates Ereignis darstelle.
- FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 2 K 2606/06
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Jubiläumsfeier
An dem Charakter der Bewirtungsaufwendungen - als durch die gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen im Sinne des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG veranlasst - ändere sich nichts, wenn eine besondere Einladung für Geschäftsfreunde und Mitarbeiter des eigenen Unternehmens gegeben werde, denn diese Personen würden der Einladung Folge leisten, um ein in der persönlichen Sphäre liegendes Ereignis desjenigen zu feiern, mit dem sie ständig beruflich oder geschäftlich zu tun hätten (ebenso BFH-Urteile vom 12. Dezember 1991 IV R 98/89 n.v., dokumentiert in Juris und vom 15. Mai 1986 IV R 184/83, BFH/NV 1986, 657).Diese betriebliche Mitveranlassung reicht aber dann nicht zur Anerkennung der Sonderbetriebsausgaben aus, wenn die Aufwendungen auch durch einen privaten Anlass, wie es beispielsweise der Geburtstag eines Gesellschafters ist (Urteile vom 15. Mai 1986 IV R 184/83, BFH/NV 1986, 657; vom 12. Dezember 1991 IV R 98/89 n.v., dokumentiert in Juris; vom 12. Dezember 1991 IV R 58/88 , BFHE 167, 46 , BStBl II 1992, 524 ; vom 28. November 1991 I R 13/90, BFHE 166, 251 , BStBl II 1992, 359; vom 27. Februar 1997 IV R 60/96 , dokumentiert in Juris …sowie Beschluss vom 29. Juli 1994 VIII B 71/93 , BFH/NV 1995, 118), überlagert wird.
- BFH, 12.12.1991 - IV R 58/88
Bewirtungsaufwendungen für Geburtstagsempfang sind keine Betriebsausgaben
An dem Charakter der Bewirtungsaufwendungen - als durch die gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen i. S. des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG veranlaßt - ändere sich nichts, wenn eine besondere Einladung für Geschäftsfreunde und Mitarbeiter des eigenen Unternehmens gegeben werde, denn diese Personen würden der Einladung Folge leisten, um ein in der persönlichen Sphäre liegendes Ereignis desjenigen zu feiern, mit dem sie ständig beruflich oder geschäftlich zu tun hätten (ebenso Senatsurteil vom 15. Mai 1986 IV R 184/83, BFH/NV 1986, 657). - FG Hessen, 05.09.2006 - 11 K 4347/04
Keine überwiegend betriebliche Veranlassung einer am 40. Geburtstag des …
An dem Charakter der Bewirtungsaufwendungen - als durch die gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen im Sinne des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG veranlasst - ändere sich nichts, wenn eine besondere Einladung für Geschäftsfreunde und Mitarbeiter des eigenen Unternehmens gegeben werde, denn diese Personen würden der Einladung Folge leisten, um ein in der persönlichen Sphäre liegendes Ereignis desjenigen zu feiern, mit dem sie ständig beruflich oder geschäftlich zu tun hätten (ebenso BFH-Urteile vom 12. Dezember 1991 IV R 98/88 n.v., dokumentiert in Juris und vom 15. Mai 1986 IV R 184/83 , BFH/NV 1986, 657 ).a) Diese betriebliche Mitveranlassung reicht aber dann nicht zur Anerkennung als Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG aus, wenn die Aufwendungen auch durch einen privaten Anlass, wie es beispielsweise der Geburtstag eines Gesellschafters nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 15. Mai 1986 IV R 184/83, BFH/NV 1986, 657; vom 12. Dezember 1991 IV R 98/89 n.v., dokumentiert in Juris; vom 12. Dezember 1991 IV R 58/88 , BFHE 167, 46, BStBl II 1992, 524; vom 28. November 1991 I R 13/90, BFHE 166, 251, BStBl II 1992, 359; vom 27. Februar 1997 IV R 60/96 , dokumentiert in Juris …sowie Beschluss vom 29. Juli 1994 VIII B 71/93 , BFH/NV 1995, 118) ist, überlagert wird.
- BFH, 27.02.1997 - IV R 60/96
Geburtstagsfeier für Gesellschafter einer Personengesellschaft
Auch in seinem Urteil vom 15. Mai 1986 IV R 184/83 (BFH/NV 1986, 657 unter 3. a) hat der Senat darauf abgestellt, ob die Bewirtung der Geschäftsfreunde im Zusammenhang mit dem kurz zuvor stattgefundenen 65. Geburtstag des Gesellschafters stände. - FG Niedersachsen, 11.12.2007 - 13 K 10721/03
Aufwendungen für Golf und Tennis; Aufwendungen Geburtstagsfeier
Aufwendungen für die Bewirtung von Gästen aus Anlass eines in der privaten Sphäre des Einladenden liegenden persönlichen Ereignisses beurteilt der Bundesfinanzhof dementsprechend grundsätzlich als nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung (z.B. BFH, Urteil vom 12.12.1968 IV R 150/68, BStBl II 1969, 239; BFH, Urteil vom 15.05.1986 IV R 184/83, BFH/NV 1986, 657; BFH, Urteil vom 12.12.1991 IV R 58/88, BStBl II 1992, 524; BFH…, Urteil vom 23.09.1993 IV R 38/91, BFH/NV 1994, 616, und BFH…, Urteil vom 27.02.1997 IV R 60/96, BFH/NV 1997, 560; BFH…, Beschluss vom 29.07.1994 VIII B 71/93, BFH/NV 1995, 118, und BFH…, Beschluss vom 4.11.1998 IV B 30/98, BFH/NV 1999, 467, jeweils für Geburtstagsfeiern). - BFH, 08.03.1990 - IV R 108/88
Bewirtungskosten als Werbungskosten ohne Bezug zu Einkünften aus selbständiger …
Dementsprechend hat der BFH in ständiger Rechtsprechung Aufwendungen für Empfänge anläßlich von Geburtstagen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt (Urteile vom 12. Dezember 1968 IV R 150/68, BFHE 94, 496, BStBl II 1969, 239; vom 24. Juni 1975 IV R 39/72, nicht veröffentlicht - NV -, und vom 15. Mai 1986 IV R 184/83, BFH/NV 1986, 657), und zwar selbst dann nicht, wenn keine Freunde und Verwandten, sondern ausschließlich Geschäftsfreunde oder Berufskollegen, Behördenvertreter und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens außerhalb des eigenen Hauses in einer Gaststätte bewirtet worden sind (Urteile in BFHE 94, 496, BStBl II 1969, 239; IV R 39/72, und vgl. zur verdeckten Gewinnausschüttung Urteil vom 24. September 1980 I R 88/77, BFHE 131, 494, BStBl II 1981, 108). - FG Niedersachsen, 10.09.1998 - XIV 151/95
Fehlerhafte Buchungen auf gesondertem Bewirtungskonto
- FG Berlin, 25.04.1996 - I 66/94
Aufwendungen für Betriebsfeier zum Geburtstag des Firmengründers als …
- FG Hamburg, 08.08.1995 - III 221/93
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für eine Jubiläumsfeier als Betriebsausgaben; …
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