Rechtsprechung
| BFH, 23.02.1984 - IV R 195/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 29.09.2008 - X B 203/07
Anspruch auf rechtliches Gehör: Absicht der Prozessverschleppung
Dies folgt aus der Amtsermittlungspflicht des FG, die es dazu verpflichtet alles, was ihm bis zur Entscheidung zur Kenntnis gelangt, bei seinem Urteil zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 5. März 1970 IV R 235/68, BFHE 98, 528, BStBl II 1970, 496, und vom 23. Februar 1984 IV R 195/81, nicht veröffentlicht). - BFH, 20.04.1989 - VIII R 296/84
Zulässigkeit des Anhörungsverzichts
Wird dies behauptet, so sind an die Rüge die Anforderungen zu stellen, die allgemein für die Rügen von Verfahrensmängeln gelten (§ 120 Abs. 2 FGO), d.h., die Kläger müssen die Tatsachen bezeichnen, die den Verfahrensmangel ergeben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Februar 1984 IV R 195/81, nicht veröffentlicht - NV -).
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