Rechtsprechung
| BFH, 10.05.1984 - IV R 219/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69
Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB
Auszug aus BFH, 10.05.1984 - IV R 219/81
Ein im Kopf des Revisionsschriftsatzes enthaltener Hinweis auf die Sozietät ist unbeachtlich (vgl. BGH-Urteil vom 6.7.1971 VI ZR 94/69).2.
- BFH, 22.11.1988 - VIII R 62/85
Passivierungsverbot für Verbindlichkeiten bei fehlender wirtschaftlicher …
Dieser Auffassung hat sich der BFH in seinen NV-Urteilen vom 10. Mai 1984 IV R 219/81 und vom 24. April 1968 I 160/65 angeschlossen (…vgl. auch Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., § 6 EStG Anm. 1500 "Nichtgeltendmachung einer Forderung"). - BFH, 12.12.1990 - I R 153/86
Bilanzsteuerrechtliche Behandlung einer bedingt rückzahlbaren "Einlage" bei …
a) Es widerspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, wenn ein Kaufmann Verbindlichkeiten in seiner Bilanz ausweist, obwohl mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit nicht mit einer Inanspruchnahme durch den Gläubiger zu rechnen ist und die rechtliche Verpflichtung deshalb für ihn keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (BFH-Urteile vom 10. Mai 1984 IV R 219/81, nicht veröffentlicht - NV -, und in BFHE 155, 322, BStBl II 1989, 359;… Hüttemann in Handbuch des Jahresabschlusses in Einzeldarstellungen, Abt. III/8 "Die Verbindlichkeiten", Anm. 41, und in Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Verbindlichkeiten, 2. Aufl. 1976, S. 9 ff.). - FG Münster, 13.09.2018 - 10 K 504/15
Rangrücktritt führt nicht zwingend zum Passivierungsverbot
In den mit Urteilen vom 22.11.1988 VIII R 62/85, BStBl II 1989, 359, vom 27.03.1996 I R 3/95, BStBl II 1996, 470 und vom 10.05.1984 IV R 219/81 entschiedenen Fällen habe es den Gläubigern in fast allen Fällen ausschließlich an dem Bewusstsein über ihre Forderungen gemangelt. - BFH, 27.01.1994 - IV R 103/92
Einlage geringwertiger Wirtschaftsgüter (§ 6 EStG )
Zu einer gewinnerhöhenden Auflösung der Verbindlichkeit kommt es unter Beachtung des Grundsatzes der Vollständigkeit und des Vorsichtsprinzips (vgl. § 246 Abs. 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 des Handelsgesetzbuches - HGB -), wenn sich ergibt, daß die Verbindlichkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt werden muß (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 10. Mai 1984 IV R 219/81, nicht veröffentlicht - NV - vom 22. November 1988 VIII R 62/85, BFHE 155, 322, BStBl II 1989, 359; vom 12. Dezember 1990 I R 153/86, BFHE 163, 146, BStBl II 1991, 479, und vom 30. März 1993 IV R 57/91, BFHE 170, 449, BStBl II 1993, 502;… s. auch Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 20. Aufl., § 6 EStG Anm. 1500 Nichtgeltendmachung einer Forderung). - BFH, 12.12.1990 - I R 27/88
Notwendigkeit eines Kaufmannes zur Durchführung einer Buchführung und zu …
Es widerspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, wenn ein Kaufmann Verbindlichkeiten in seiner Bilanz ausweist, obwohl mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit nicht mit einer Inanspruchnahme durch den Gläubiger zu rechnen ist und die rechtliche Verpflichtung deshalb für ihn keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (BFH-Urteile vom 10. Mai 1984 IV R 219/81, nicht veröffentlicht - NV -, und in BFHE 155, 322, BStBl II 1989, 359;… Hüttemann in Handbuch des Jahresabschlusses in Einzeldarstellungen, Abt. III/8 "Die Verbindlichkeiten", Anm. 41, und in Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Verbindlichkeiten, 2. Aufl. 1976, S. 9 ff.).
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