Rechtsprechung
| BFH, 07.07.1983 - IV R 220/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 19.08.1982 - IV R 185/80
Vorverfahren - Beiladung - Wiederholung des Vorverfahrens - Aufhebung der …
Auszug aus BFH, 07.07.1983 - IV R 220/80
NV: Das FG kann eine Einspruchsentscheidung unabhängig von der Schwere des Verfahrensmangels (hier unterlassene Hinzuziehung) nur aufheben, wenn dies der Kläger oder der Beigeladene beantragt und für diesen Antrag ein berechtigtes Interesse vorliegt oder wenn durch die Aufhebung eine weitere, einen erheblichen Aufwand an Zeit und Kosten bedingende Aufklärung des Sachverhalts vermieden werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 19.8.1982 IV R 185/80 und vom 25.11.1970 III R 122/69). - BFH, 25.11.1970 - III R 122/69
Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren - Unterlassen des FA - Gesonderte …
Auszug aus BFH, 07.07.1983 - IV R 220/80
NV: Das FG kann eine Einspruchsentscheidung unabhängig von der Schwere des Verfahrensmangels (hier unterlassene Hinzuziehung) nur aufheben, wenn dies der Kläger oder der Beigeladene beantragt und für diesen Antrag ein berechtigtes Interesse vorliegt oder wenn durch die Aufhebung eine weitere, einen erheblichen Aufwand an Zeit und Kosten bedingende Aufklärung des Sachverhalts vermieden werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 19.8.1982 IV R 185/80 und vom 25.11.1970 III R 122/69).
- BFH, 22.11.1988 - VIII R 62/85
Passivierungsverbot für Verbindlichkeiten bei fehlender wirtschaftlicher …
Denn nach der Rechtsprechung des BFH wird eine unterbliebene notwendige Hinzuziehung zum Einspruchsverfahren durch die Beteiligung am finanzgerichtlichen Verfahren, sei es als Beigeladener (§ 57 Nr. 3 FGO) oder sei es als Kläger (§ 57 Nr. 1 FGO), geheilt (Urteile vom 19. August 1982 IV R 185/80, BFHE 136, 445, BStBl II 1983, 21; vom 30. März 1978 IV R 72/74, BFHE 125, 116, BStBl II 1978, 503; vom 6. Mai 1977 III R 19/75, BFHE 122, 398, BStBl II 1977, 783; vom 16. März 1984 III R 107/83, nicht veröffentlicht - NV - vom 19. August 1982 IV R 184/81, Deutsche Steuer-Zeitung - DStZ - 1983, 106; vom 7. Juli 1983 IV R 220/80, NV).
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