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| BFH, 08.10.1981 - IV R 222/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.01.1977 - IV R 173/75
Verpflichtungsklage - Negativer Gewinnfeststellungsbescheid - Anwendbarkeit der …
Auszug aus BFH, 08.10.1981 - IV R 222/79
Ist sie bei einer Verpflichtungsklage --erhoben als Sprungklage-- nicht erfüllt, ist die FG-Entscheidung aufzuheben und gleichzeitig vom BFH auszusprechen, daß die Klage als Einspruch zu behandeln ist (vgl. BFH-Urteil vom 27.1.1977 IV R 173/75). - BFH, 26.05.1971 - IV R 11/70
Anteile eines Gewerbebetriebs - Unentgeltliche Übertragung - Nicht mitarbeitende …
Auszug aus BFH, 08.10.1981 - IV R 222/79
NV: Erläßt das FA hinsichtlich der Gewinnverteilung auf die Unterbeteiligten unter gleichzeitigem Hinweis auf den BFH-Beschluß vom 26.5.1971 IV R 11/70 einen vorläufigen Steuerbescheid (gemäß § 100 Abs. 1 AO), so ist es nicht berechtigt, bei der endgültigen Veranlagung die Mitunternehmerschaft zu verneinen und die Gewinnfeststellung ersatzlos aufzuheben.4.
- BFH, 12.05.2016 - IV R 27/13
Steuerrechtliche Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einem …
Rn. 33 An der deshalb bestehenden zivilrechtlichen schwebenden Unwirksamkeit der Gesellschaftsverträge im Streitzeitraum würde eine von B und C nach dem Erreichen ihrer Volljährigkeit erteilte --von dem FG allerdings nicht festgestellte-- nachträgliche Genehmigung nichts ändern (vgl. BFH-Beschluss vom 5. März 1981 IV R 150/76, BFHE 132, 563, BStBl II 1981, 435, und BFH-Urteil vom 8. Oktober 1981 IV R 222/79, nicht veröffentlicht).
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