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Rechtsprechung
   BFH, 26.10.1995 - IV R 23/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,16634
BFH, 26.10.1995 - IV R 23/94 (https://dejure.org/1995,16634)
BFH, Entscheidung vom 26.10.1995 - IV R 23/94 (https://dejure.org/1995,16634)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - IV R 23/94 (https://dejure.org/1995,16634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung der steuerbegünstigten freiberuflichen Einkünfte von den Einkünften aus selbständiger Arbeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.03.1994 - XI R 10/93

    Gewerbesteuer - DDR - Bilanz - Steuerfreie Rücklage - Steuerfestsetzung

    Auszug aus BFH, 26.10.1995 - IV R 23/94
    Die erwähnte bundesgesetzliche Anordnung der bis zum 31. Dezember 1990 befristeten Weiteranwendung des Steuerrechts der ehemaligen DDR ist als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH --, z. B. Urteil vom 15. März 1994 XI R 10/93, BFHE 174, 241, BStBl II 1994, 813 m. w. N.).

    Der XI. Senat des BFH hat mit Urteil in BFHE 174, 241, BStBl II 1994, 813 entschieden, daß die sog. Akkumulationsrücklage nach § 3 Abs. 2 StÄndG DDR in die Gewinnermittlung eingeht und daher gemäß § 7 GewStG DDR auch bei Ermittlung des Gewerbeertrags zu berücksichtigen ist.

  • BFH, 26.10.1995 - IV R 8/94
    Auszug aus BFH, 26.10.1995 - IV R 23/94
    Anmerkung: Zur Beschäftigung eines Fahrlehrers in einer zum 1. August 1990 im Beitrittsgebiet eröffneten Fahrschule ist mit Urteil vom 26. Oktober 1995 IV R 8/94 eine im wesentlichen gleichlautende Entscheidung ergangen.
  • BFH, 19.05.1993 - II R 29/92

    - Die Weiteranwendung des GrEStG DDR bis zum 31. Dezember 1990 ist …

    Auszug aus BFH, 26.10.1995 - IV R 23/94
    Das Steuerrecht der ehemaligen DDR im 2. Halbjahr 1990 ist zwar auch im übrigen an den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundgesetzes zu messen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 19. Mai 1993 II R 29/92, BFHE 171, 351, BStBl II 1993, 630 zum Grunderwerbsteuergesetz der DDR).
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