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Rechtsprechung
   BFH, 05.09.1984 - IV R 235/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,16818
BFH, 05.09.1984 - IV R 235/83 (https://dejure.org/1984,16818)
BFH, Entscheidung vom 05.09.1984 - IV R 235/83 (https://dejure.org/1984,16818)
BFH, Entscheidung vom 05. September 1984 - IV R 235/83 (https://dejure.org/1984,16818)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.10.1972 - GrS 1/72

    Steuerbescheid - Gegenstand des Revisionsverfahrens - Berichtigungsbescheid - …

    Auszug aus BFH, 05.09.1984 - IV R 235/83
    NV: Eine Aussetzung des Revisionsverfahrens über den ursprünglichen Verwaltungsakt bei fehlendem Antrag nach § 68 FGO wegen Anfechtung eines den ursprünglichen Verwaltungsakt ändernden Bescheids kommt dann nicht in Betracht, wenn die Revision unzulässig ist; denn in diesem Fall kann im Revisionsverfahren der Antrag nach § 68 FGO nicht gestellt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25.10.1972 GrS 1/72 und vom 17.2.1977 IV R 169/75).
  • BFH, 01.10.1981 - IV R 100/80

    Revisionsbegründungsfrist - Absendung - Sorgfaltspflicht

    Auszug aus BFH, 05.09.1984 - IV R 235/83
    Im Fristenkontrollbuch muß der Fristablauf für jede einzelne Sache sofort nach Eingang endgültig vermerkt werden (vgl. BFH-Urteile vom 1.10.1981 IV R 100/80 und vom 26.5.1977 V R 139/73; Literatur).
  • BFH, 26.05.1977 - V R 139/73

    Ordnungsgemäße Führung einer Fristenkartei - Organisation der Fristenüberwachung …

    Auszug aus BFH, 05.09.1984 - IV R 235/83
    Im Fristenkontrollbuch muß der Fristablauf für jede einzelne Sache sofort nach Eingang endgültig vermerkt werden (vgl. BFH-Urteile vom 1.10.1981 IV R 100/80 und vom 26.5.1977 V R 139/73; Literatur).
  • BFH, 17.02.1977 - IV R 169/75

    Unzulässigkeit der Revision - Änderung eines Verwaltungsaktes - Gegenstand des …

    Auszug aus BFH, 05.09.1984 - IV R 235/83
    NV: Eine Aussetzung des Revisionsverfahrens über den ursprünglichen Verwaltungsakt bei fehlendem Antrag nach § 68 FGO wegen Anfechtung eines den ursprünglichen Verwaltungsakt ändernden Bescheids kommt dann nicht in Betracht, wenn die Revision unzulässig ist; denn in diesem Fall kann im Revisionsverfahren der Antrag nach § 68 FGO nicht gestellt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25.10.1972 GrS 1/72 und vom 17.2.1977 IV R 169/75).
  • BFH, 11.02.1991 - X R 149/90

    Keine Klageänderung gem. § 68 FGO nach Einlegung einer unzulässigen Revision; zur …

    Entsprechendes gilt für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (…Senatsbeschluß vom 29. September 1988 X B 166/87, BFH/NV 1989, 380) und für das Revisionsverfahren (BFH-Beschlüsse vom 17. Februar 1977 IV R 169/75, BFHE 121, 305, BStBl II 1977, 352; vom 5. September 1984 IV R 235/83, nicht veröffentlicht;… Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 68 Rdnr. 9).
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