Rechtsprechung
| BFH, 28.11.1968 - IV R 240/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Freiberuflichkeit der von einem Diplom-Betriebswirt betriebenen und steuerberaterähnlichen Tätigkeit im Falle ihrer arbeitsteiligen und unternehmensartigen Organisation
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 94, 195
- DB 1969, 376
- BStBl II 1969, 164
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.07.1965 - IV 61/65 U
Wechsel vom Freiberufler zum Gerwerbetreibenden auf Grund der hohen Anzahl …
Auszug aus BFH, 28.11.1968 - IV R 240/67
Mit wachsendem Umfang verselbständigt sich dieses Unternehmen, so daß seine Leistungen nicht mehr als Leistungen des Leiters, sondern als solche des Unternehmens in Erscheinung treten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - IV 61/65 U vom 29. Juli 1965, BFH 83, 154, BStBl III 1965, 557). - BFH, 15.06.1965 - IV 283/63 U
Steuerrechtliche Einordnung eines Apotheken-Inventurbüros
Auszug aus BFH, 28.11.1968 - IV R 240/67
In der Entscheidung IV 283/63 U vom 5. Juni 1965 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 83 S. 151 - BFH 83, 151 -, BStBl III 1965, 556) führte der Senat aus, daß die entgeltliche Aufnahme und Bewertung von Warenbeständen für Angehörige eines bestimmten Wirtschaftszweigs für sich betrachtet weder eine wissenschaftliche noch eine der Steuerberatung ähnliche Tätigkeit im Sinn des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG - in der rückwirkend ab Veranlagungszeitraum 1955 geltenden Fassung (§ 52 Abs. 7 EStG 1960) darstellt.
- BFH, 07.10.1987 - X B 54/87
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Arzt - Laboratoriumsmedizin - …
Durch die Hinzufügung des Begriffs der Eigenverantwortlichkeit sollte zum Ausdruck gebracht werden, daß der Gesetzgeber es grundsätzlich beim geschichtlich entstandenen Begriff des Freiberuflers belassen wollte, dessen Tätigkeit durch den unmittelbaren, persönlichen und deshalb individuellen Einsatz und den eigenen Kontakt mit den Klienten sein besonderes Gepräge erhält (so ausdrücklich bereits BFH-Urteile in BFHE 83, 154, BStBl III 1965, 557; vom 28. November 1968 IV R 240/67, BFHE 94, 195, 197, BStBl II 1969, 164).
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