Rechtsprechung
| BFH, 15.01.1970 - IV R 32/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Belegschaft - Belegschaftsmitgliedern - Rechtliche Verpflichtung - Betriebsausgaben - Aufsichtsratstätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 98, 343
- DB 1970, 957
- BStBl II 1970, 379
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BFH, 04.08.1967 - VI R 130/66
Abzugsfähigkeit von Wahlkampfkosten als steuerlich Aufwendungen
Auszug aus BFH, 15.01.1970 - IV R 32/69
Das Wesen des von dem Steuerpflichtigen bekleideten Amtes legt es nahe, ähnliche Grundsätze anzuwenden, die in der Entscheidung VI R 130/66 vom 4. August 1967 (BFH 90, 18, BStBl III 1967, 772).zur Versagung der Abzugsfähigkeit von Wahlkampfkosten eines Kommunalpolitikers geführt haben. - BFH, 14.01.1954 - IV 23/53 U
Steuerliche Behandlung von Dienstaufwandsentschädigungen, die den im privaten …
Auszug aus BFH, 15.01.1970 - IV R 32/69
In einem zwar nicht völlig gleichliegenden, dennoch vergleichbaren Fall entschied der erkennende Senat bereits im Urteil IV 23/53 U vom 14. Januar 1954 (BFH 58, 439, BStBl III 1954, 79) für einen höheren Angestellten, der unter anderem auch Zuwendungen zu Hochzeiten, Geburtstagen und Sterbefällen von Kollegen als Werbungskosten geltend machen wollte, daß es sich hierbei um nicht abziehbare Repräsentationsaufwendungen im Sinne von § 12 Nr. 1 EStG handele. - BFH, 29.04.1965 - IV 35/65 S
Berücksichtigung eines Teilbetrages der an einen Arbeitnehmer gezahlten …
Auszug aus BFH, 15.01.1970 - IV R 32/69
Das FG führte im wesentlichen aus, die Entscheidungen des BFH IV 35/65 S vom 29. April 1965 (BFH 82, 541, BStBl III 1965, 443) und IV 334/65 vom 3. März 1966 (BFH 85, 416, BStBl III 1966, 450), auf die sich das FA berufen habe, könnten nicht überzeugen. - BFH, 03.03.1966 - IV 334/65
Auszug aus BFH, 15.01.1970 - IV R 32/69
Das FG führte im wesentlichen aus, die Entscheidungen des BFH IV 35/65 S vom 29. April 1965 (BFH 82, 541, BStBl III 1965, 443) und IV 334/65 vom 3. März 1966 (BFH 85, 416, BStBl III 1966, 450), auf die sich das FA berufen habe, könnten nicht überzeugen.
- BFH, 08.03.1974 - VI R 198/71
Aufwendungen - Kommunalwahl - Hauptberufliches kommunales Spitzenamt - Einnahmen …
Das FA könnte seine Ablehnung auch nicht auf das Urteil vom 15. Januar 1970 IV R 32/69 (BFHE 98, 343, BStBl II 1970, 379) stützen; denn in jener Entscheidung seien die Zuwendungen eines in den Aufsichtsrat gewählten Arbeitnehmervertreters nicht als Betriebsausgaben angesehen worden. - BFH, 09.10.1980 - IV R 81/76
Arbeitnehmervertreter - Aufsichtsrat - Kapitalgesellschaft - Zuwendung - …
Man könne seine Zuwendungen auch nicht als Ausdruck einer besonderen "Noblesse, Anständigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufmerksamkeit, Kameradschaft und Kollegialität" ansehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Januar 1970 IV R 32/69, BFHE 98, 343, BStBl II 1970, 379); denn die Zuwendung beruhe auf der Verpflichtung gegenüber dem Betriebsrat, durch die er seine Aufstellung zur Aufsichtsratswahl erst erreicht habe.b) Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH (BFHE 98, 343. BStBl II 1970, 379) konnten die aufgrund solcher Verpflichtungen gemachten Aufwendungen bei der Ermittlung der Einkünfte aus der Aufsichtsratstätigkeit nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
- BFH, 27.02.1975 - I R 11/72
Auch ein know-how kann Gegenstand der Vermögenseinlage eines stillen …
Denn die rechtlich erhebliche Ursächlichkeit eines Betriebs oder eines Teilbetriebs oder auch nur eines einzelnen Geschäftszweigs für Aufwendungen und Erträge umfaßt -- jedenfalls für die Aufwendungen -- nicht nur die wirkende Ursache, sondern auch die Zweckursache (BFH-Urteil vom 15. Januar 1970 IV R 32/69 BFHE 98, 343, BStBl II 1970, 379). - BFH, 16.12.1981 - I R 140/81
Mitgliedsbeitrag - Eingetragener Verein - Betriebsausgaben - Vereinsveranstaltung
Auf den dazu entstandenen Meinungsstreit in wissenschaftlichem Schrifttum und Rechtsprechung (vgl. insbesondere Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Januar 1970 IV R 32/69, BFHE 98, 343, BStBl II 1970, 379; vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105, besonders unter B II 3 a und b; Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 4 EStG Anm. 46 d und f; Lademann/Söffing/Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, §§ 4, 5 Anm. 126, 130 ff.; Söhn, Betriebsausgaben, Privatausgaben, gemischte Aufwendungen in Söhn - Hrsg. - OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 12 U 122/07
Aufsichtsratsvergütung in der Aktiengesellschaft: Satzungsgemäße Abführung von …
Es handle sich - entgegen der früheren, nunmehr aufgegebenen Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 15. Januar 1970 - IV R 32/69) - auch nicht notwendig um Aufwendungen, die dem Bereich der Lebenshaltung (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG) zuzurechnen seien.
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