Rechtsprechung
| BFH, 07.02.1996 - IV R 4/96 |
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Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 24.04.1995 - 5 K 2479/93
- BFH, 07.02.1996 - IV R 4/96
Wird zitiert von ...
- FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 339/98
Doppelte Haushaltsführung; Wegzug; Zweitwohnsitz
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, dem der Senat insoweit folgt, ist eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung zu verneinen, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hat und weiterhin von der am Beschäftigungsort begründeten oder beibehaltenen Zweitwohnung seiner bisherigen Beschäftigung nachgeht; es genügt nicht, dass die Einrichtung oder Beibehaltung der Zweitwohnung am Beschäftigungsort für sich gesehen aus beruflichen Gründen erforderlich ist ( BFH, Urteil vom 10.11.1978, VI R 21/76, BStBl II 1979, 219; Urteil vom 02.12.1981, VI R 22/80, BStBl II 1982, 323; Urteil vom 22.09.1988, VI R 14/86, BStBl II 1989, 94: Urteil vom 11.05.1995, IV R 4/96, BFH/NV 1995, 1057 [BFH 11.05.1995 - IV R 6/94]).
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