Rechtsprechung
| BFH, 19.03.2009 - IV R 40/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Liebhaberei bei Verlusten eines Automatenaufstellers; Verzicht auf Umstrukturierungsmaßnahmen; Schätzungsbefugnis des FG bei Zweifeln an der Richtigkeit der Gewinnermittlung
- Judicialis
FGO § 96 Abs. 1 S. 1 HS. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; ; AO § 162
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Verlusten aus der Aufstellung von Automaten; Unterlassen von Umstrukturierungsmaßnahmen nach Erzielung langjähriger Verluste Anzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 11.10.2004 - 13 K 562/02
- BFH, 19.03.2009 - IV R 40/06
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (11)
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 19.03.2009 - IV R 40/06
Das ist dann der Fall, wenn ein betrieblicher Totalgewinn erstrebt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3. der Gründe).Einzelne Umstände können dabei einen Anscheinsbeweis liefern (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3.c der Gründe).
- BFH, 23.05.2007 - X R 33/04
Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der …
Auszug aus BFH, 19.03.2009 - IV R 40/06
An die Feststellung persönlicher Gründe und Motive, die den Steuerpflichtigen trotz überwiegender Verluste zur Weiterführung seines Unternehmens bewogen haben könnten, sind deshalb in diesen Fällen keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874, unter II.2.b bb der Gründe). - BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02
Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit
Auszug aus BFH, 19.03.2009 - IV R 40/06
So spricht vor allem das fehlende Bemühen, die Verlustursachen zu ermitteln und ihnen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen, für sich genommen schon dafür, dass langjährige Verluste aus im persönlichen Bereich liegenden Neigungen und Motiven hingenommen werden (vgl. auch Senatsentscheidungen vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455, unter 3.a der Gründe, …und vom 5. Juli 2002 IV B 42/02, BFH/NV 2002, 1447, unter 3.a der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 21.07.2004 - X R 33/03
Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten
Auszug aus BFH, 19.03.2009 - IV R 40/06
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist jedoch der Umstand, dass positive andere Einkünfte erzielt werden, zu deren Ausgleich die streitigen Verluste dienen können, isoliert betrachtet kein ausreichender Anhaltspunkt für einen solchen persönlichen Grund (BFH-Urteil vom 21. Juli 2004 X R 33/03, BFHE 207, 183, BStBl II 2004, 1063, m.w.N.). - BFH, 31.05.2001 - IV R 81/99
Honorareinnahmen
Auszug aus BFH, 19.03.2009 - IV R 40/06
Bei anderen Tätigkeiten müssen zusätzliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hingenommen werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 IV R 81/99, BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276). - BFH, 17.11.2004 - X R 62/01
Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei verlustbringendem …
Auszug aus BFH, 19.03.2009 - IV R 40/06
Auch wenn selbst in diesen Fällen die Gewinnerzielungsabsicht nicht allein wegen der Tatsache langjähriger Erwirtschaftung von Verlusten und fehlender Reaktionen auf bereits eingetretene Verluste verneint werden kann (vgl. Senatsurteil vom 12. September 2002 IV R 60/01, BFHE 200, 284, BStBl II 2003, 85), so ist das Unterlassen geeigneter Umstrukturierungsmaßnahmen im Hinblick auf das darin liegende, nicht marktgerechte Verhalten dennoch als ein gewichtiges Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht zu werten; denn ein solches Verhalten lässt den Schluss darauf zu, dass die Betriebsführung nicht ernstlich darauf gerichtet war, erfolgreich am Markt tätig zu sein (BFH-Urteil vom 17. November 2004 X R 62/01, BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336, unter II.1.b bb (3) der Gründe). - BFH, 02.06.1999 - X R 149/95
Liebhaberei nicht allein aufgrund von Verlustperioden
Auszug aus BFH, 19.03.2009 - IV R 40/06
Übt der Steuerpflichtige --wie hier-- eine gewerbliche Tätigkeit aus, die nicht typischerweise in der Nähe des Hobbybereichs anzusiedeln ist, so können im Falle einer längeren Verlustperiode die Reaktionen des Steuerpflichtigen auf die Verluste die Bedeutung wichtiger äußerer Beweisanzeichen erlangen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23, unter II.1. der Gründe). - BFH, 12.09.2002 - IV R 60/01
Architektentätigkeit als Liebhaberei
Auszug aus BFH, 19.03.2009 - IV R 40/06
Auch wenn selbst in diesen Fällen die Gewinnerzielungsabsicht nicht allein wegen der Tatsache langjähriger Erwirtschaftung von Verlusten und fehlender Reaktionen auf bereits eingetretene Verluste verneint werden kann (vgl. Senatsurteil vom 12. September 2002 IV R 60/01, BFHE 200, 284, BStBl II 2003, 85), so ist das Unterlassen geeigneter Umstrukturierungsmaßnahmen im Hinblick auf das darin liegende, nicht marktgerechte Verhalten dennoch als ein gewichtiges Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht zu werten; denn ein solches Verhalten lässt den Schluss darauf zu, dass die Betriebsführung nicht ernstlich darauf gerichtet war, erfolgreich am Markt tätig zu sein (BFH-Urteil vom 17. November 2004 X R 62/01, BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336, unter II.1.b bb (3) der Gründe). - BFH, 15.05.2002 - X R 3/99
Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei einem Liebhaberei-Betrieb
Auszug aus BFH, 19.03.2009 - IV R 40/06
Sollte das FG im zweiten Rechtsgang nicht mehr davon ausgehen, dass die Gewinnerzielungsabsicht fehlte, erübrigt sich auch eine Erörterung der von der Klägerin aufgeworfenen Frage, inwieweit Darlehenszinsen für vor dem Übergang zur Liebhaberei aufgenommene betriebliche Darlehen nach Eintritt der Liebhaberei als Betriebsausgabe zu behandeln sind (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 X R 3/99, BFHE 199, 241, BStBl II 2002, 809). - BFH, 05.07.2002 - IV B 42/02
Stille Gesellschaft; mehrere stille Gesellschafter; Gewinnermittlung
Auszug aus BFH, 19.03.2009 - IV R 40/06
So spricht vor allem das fehlende Bemühen, die Verlustursachen zu ermitteln und ihnen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen, für sich genommen schon dafür, dass langjährige Verluste aus im persönlichen Bereich liegenden Neigungen und Motiven hingenommen werden (vgl. auch Senatsentscheidungen vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455, unter 3.a der Gründe, und vom 5. Juli 2002 IV B 42/02, BFH/NV 2002, 1447, unter 3.a der Gründe, m.w.N.). - FG Hessen, 11.10.2004 - 13 K 562/02
Gewinnerzielungsabsicht bei Erzielung von Verlusten in beträchtlicher Höhe über …
- FG Thüringen, 11.09.2019 - 3 K 59/18
Einkünfteerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage - Abgrenzung zur …
Rn. 34 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind in einem solchen Fall an die Feststellung persönlicher Gründe und Motive, die den Steuerpflichtigen trotz der Verluste zur Weiterführung seines Unternehmens bewogen haben könnten, keine hohen Anforderungen zu stellen (…BFH-Urteile vom 29. März 2007 IV R 6/05, BFH/NV 2007, 1492, unter II.2.c; vom 19. März 2009 IV R 40/06, BFH/NV 2009, 1115, unter II.2.b;… in BFH/NV 2013, 408). - BFH, 23.08.2017 - X R 27/16
Feststellungen bei Liebhaberei
Rn. 17 bb) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind in einem solchen Fall an die Feststellung persönlicher Gründe und Motive, die den Steuerpflichtigen trotz der Verluste zur Weiterführung seines Unternehmens bewogen haben könnten, keine hohen Anforderungen zu stellen (…Urteile vom 29. März 2007 IV R 6/05, BFH/NV 2007, 1492, unter II.2.c; vom 19. März 2009 IV R 40/06, BFH/NV 2009, 1115, unter II.2.b;… in BFH/NV 2013, 408). - BFH, 30.10.2014 - IV R 34/11
Verluste einer gewerblich geprägten Vorratsgesellschaft
Bei anderen Tätigkeiten müssen zusätzliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hingenommen werden (BFH-Urteile vom 19. März 2009 IV R 40/06, BFH/NV 2009, 1115;… vom 20. September 2012 IV R 43/10, BFH/NV 2013, 408).
- BFH, 12.05.2011 - IV R 36/09
Anforderungen an die Revisionsbegründung - Revisionsbegründung durch Bezugnahme …
Ein solcher --widerlegbarer-- Schluss ist nur dann gerechtfertigt, wenn die verlustbringende Tätigkeit typischerweise dazu bestimmt und geeignet ist, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre zu dienen (BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 40/06, BFH/NV 2009, 1115, unter II.1.a der Gründe).So spricht vor allem das fehlende Bemühen, die Verlustursachen zu ermitteln und ihnen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen, für sich genommen schon dafür, dass langjährige Verluste aus im persönlichen Bereich liegenden Neigungen und Motiven hingenommen werden (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1115, unter II.2.b der Gründe, m.w.N.).
- FG München, 09.10.2018 - 2 V 2143/18
Gewinnerzielungsabsicht als Tatbestandsmerkmal gewerblicher Tätigkeit
Bei anderen Tätigkeiten müssen zusätzliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hingenommen werden (vgl. BFH-Urteile vom 19. März 2009 IV R 40/06, BFH/NV 2009, 1115;… vom 20. September 2012 IV R 43/10, BFH/NV 2013, 408).An die Feststellung persönlicher Gründe und Motive, die den Steuerpflichtigen trotz überwiegender Verluste zur Weiterführung seines Unternehmens bewogen haben könnten, sind deshalb in diesen Fällen keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19.03.2009 IV R 40/06, BFH/NV 2009, 1115).
Rn. 30 Das Unterlassen geeigneter Umstrukturierungsmaßnahmen ist im Hinblick auf das darin liegende, nicht marktgerechte Verhalten als ein weiteres gewichtiges Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht der Ast zu werten; denn ein solches Verhalten lässt den Schluss darauf zu, dass die Betriebsführung der Ast nicht ernstlich darauf gerichtet war, erfolgreich am Markt tätig zu sein (vgl. BFH-Urteil vom 19.03.2009 IV R 40/06, BFH/NV 2009, 1115, m.w.N.).
- FG Schleswig-Holstein, 09.03.2016 - 2 K 180/12
"Segmentierung" verschiedener, wirtschaftlich eigenständiger gewerblicher …
Ein solcher - widerlegbarer - Schluss ist nur dann gerechtfertigt, wenn die verlustbringende Tätigkeit typischerweise dazu bestimmt und geeignet ist, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre zu dienen (BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 40/06, BFH/NV 2009, 1115, unter II.1.a der Gründe).So spricht vor allem das fehlende Bemühen, die Verlustursachen zu ermitteln und ihnen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen, für sich genommen schon dafür, dass langjährige Verluste aus im persönlichen Bereich liegenden Neigungen und Motiven hingenommen werden (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1115, unter II.2.b der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 20.09.2012 - IV R 43/10
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. 09. 2012 IV R 36/10 - …
Ein solcher --widerlegbarer-- Schluss ist nur dann gerechtfertigt, wenn die verlustbringende Tätigkeit typischerweise dazu bestimmt und geeignet ist, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre zu dienen (BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 40/06, BFH/NV 2009, 1115, unter II.1.a der Gründe).So spricht vor allem das fehlende Bemühen, die Verlustursachen zu ermitteln und ihnen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen, für sich genommen schon dafür, dass langjährige Verluste aus im persönlichen Bereich liegenden Neigungen und Motiven hingenommen werden (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1115, unter II.2.b der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 02.09.2009 - I R 20/09
Widerruf einer verbindlichen Auskunft - Besitz-Kapitalgesellschaft als …
Maßgeblich ist vielmehr, ob der Betrieb nach seiner Wesensart und Art der Bewirtschaftung auf Dauer geeignet ist, einen Gewinn zu erwirtschaften (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 40/06, BFH/NV 2009, 1115, m.w.N.). - BFH, 31.05.2012 - IV R 40/09
Kein Mitunternehmerrisiko bei Umwandlung wertloser Forderung in atypisch stille …
Ein solcher --widerlegbarer-- Schluss ist nur dann gerechtfertigt, wenn die verlustbringende Tätigkeit typischerweise dazu bestimmt und geeignet ist, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre zu dienen (BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 40/06, BFH/NV 2009, 1115, unter II.1.a der Gründe).So spricht vor allem das fehlende Bemühen, die Verlustursachen zu ermitteln und ihnen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen, für sich genommen schon dafür, dass langjährige Verluste aus im persönlichen Bereich liegenden Neigungen und Motiven hingenommen werden (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1115, unter II.2.b der Gründe, m.w.N.).
- FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 1687/16
Patent, Erfindung, Schadensersatz, Patentanmeldung, Italien, Arbeit, …
Das ist dann der Fall, wenn ein betrieblicher Totalgewinn erstrebt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25.06.1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3. der Gründe; BFH-Urteil vom 19.03.2009 IV R 40/06, BFH/NV 2009, 115).e) Der - widerlegbare - Schluss von einer objektiv negativen Gewinnprognose auf die fehlende Absicht zur Erzielung eines Totalgewinns ist nur dann gerechtfertigt, wenn die verlustbringende Tätigkeit typischerweise dazu bestimmt und geeignet ist, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre zu dienen (BFH-Urteil vom 19.03.2009 IV R 40/06, BFH/NV 2009, 1115, unter II.1.a der Gründe).
- FG München, 13.12.2016 - 2 K 300/13
Abgewiesene Klage im Streit um Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags
- FG Hamburg, 25.06.2015 - 6 K 222/14
Gewerbe- und Umsatzsteuer: Einkunftsart, Einkünfteerzielungsabsicht und …
- FG Berlin-Brandenburg, 09.04.2025 - 16 K 16145/23
Blockheizkraftwerk im Mietshaus kann insgesamt zu Vermietungseinkünften führen - …
- FG München, 18.08.2016 - 15 K 1430/14
Liebhaberei bei Kunstgalerie trotz Betriebsaufgabe
- FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 184/12
Während der Investitionsphase eines Private Equity-/Venture Capital-Fonds …
- FG Niedersachsen, 23.06.2017 - 13 K 145/11
Liebhaberei bei Sportanlage
- FG Düsseldorf, 29.11.2019 - 3 K 1318/15
Einnahmen aus Kapitalvermögen in Form verdeckter Gewinnausschüttungen
- FG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - 13 K 3148/11
Gewerblicher Grundstückshandel durch ein einziges Objekt trotz langjähriger …
- FG Köln, 23.01.2015 - 3 K 3439/10
Einkommensteuerliche Berücksichtigung der Verluste aus einem selbständigen …
- FG München, 07.04.2014 - 7 K 1101/12
Gewinnerzielungsabsicht bei Automatenaufstellung
- FG Münster, 30.11.2023 - 10 K 2062/20
Beschränkung auf die Hinzurechnung von Zinsen bei der Ermittlung des …
- FG Sachsen, 25.01.2012 - 8 K 1504/08
Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb einer Reitanlage Unbestimmtheit eines sich …
- FG Hamburg, 15.04.2011 - 5 K 126/09
Einkünfteerzielungsabsicht eines Schriftstellers
- FG Niedersachsen, 06.06.2024 - 9 K 232/21
Einkünfteerzielungsabsicht bei bei Betreiben eines Verlagsgewerbes und der …
- FG Niedersachsen, 22.09.2015 - 8 K 115/15
Berücksichtigung von ausländischen Einkünften im Rahmen eines negativen …
- FG Düsseldorf, 18.11.2008 - 13 K 2614/05
Besteuerung der Einnahmen aus Stillhalterprämien; Strukturelles Vollzugsdefizit; …
- FG Hamburg, 10.07.2015 - 6 K 121/14
Einkommensteuergesetz: Gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften …
- FG München, 25.05.2011 - 13 K 1631/08
Schätzung von Gewinnen aus einem Bordellbetrieb bei fehlender Buchführung - …
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