Rechtsprechung
| BFH, 12.08.1982 - IV R 43/79 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1971 §§ 5 Abs. 2, 6 Abs. 1 Nr. 2; AktG 1965 § 153 Abs. 5
- Wolters Kluwer
Abschreibung - Firmenwert - Abfindung eines Gesellschafters - Geschäftswert
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 136, 274
- BStBl II 1982, 652
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BFH, 25.11.1981 - I R 54/77
Aktivierung eines entgeltlich erworbenen Geschäftswerts; Abgrenzung des …
Auszug aus BFH, 12.08.1982 - IV R 43/79
Der Geschäftswert ist der Ausdruck für die Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit sie nicht in den einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 25. November 1981 I R 54/77, BFHE 134, 434, BStBl II 1982, 189).An dieser Auffassung hält der Senat - ebenso wie der I. Senat des BFH im Urteil in BFHE 134, 434, BStBl II 1982, 189 - aus folgenden Gründen fest:.
Daran kann und will das Verbot der Aktivierung nicht entgeltlich erworbener immaterieller Wirtschaftsgüter, das die Aktivierung nicht bestimmbarer Werte verhindern will, nichts ändern (vgl. auch Urteil in BFHE 134, 434, BStBl II 1982, 189).
- BFH, 21.10.1976 - IV R 222/72
Behandlung eines in früheren Wirtschaftsjahren entnommenen, aber …
Auszug aus BFH, 12.08.1982 - IV R 43/79
Zweifelhaft ist jedoch, ob das FA nach den Grundsätzen der richtigen Periodenabgrenzung bei der Gewinnermittlung und damit zusammenhängend der Abschnittsbesteuerung einerseits und des Bilanzenzusammenhangs andererseits berechtigt war, die von der Einzelfirma und von der Klägerin in den Jahren 1968, 1969, 1970, 1971 und 1972 vorgenommenen Abschreibungen in der Schlußbilanz zum 31. Dezember 1972 nicht nur hinsichtlich des auf 1972 entfallenden Betrages, sondern hinsichtlich des Gesamtbetrages rückgängig zu machen, indem es den in fünf Jahren abgeschriebenen Betrag in einer Summe dem Gewinn des Jahres 1972 wieder hinzurechnete (vgl. hierzu Entscheidungen des BFH vom 14. Januar 1960 IV 108/58 U, BFHE 70, 365, BStBl III 1960, 137, vom 29. November 1965 GrS 1/65 S, BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142, und Urteile des erkennenden Senats vom 13. September 1973 IV R 5/70, BFHE 110, 280, BStBl II 1973, 846, und vom 21. Oktober 1976 IV R 222/72, BFHE 120, 369, BStBl II 1977, 148). - BFH, 29.11.1965 - GrS 1/65
Nachträgliche Berichtigung eines unrichtigen Bilanzsatzes in einer Anfangsbilanz
Auszug aus BFH, 12.08.1982 - IV R 43/79
Zweifelhaft ist jedoch, ob das FA nach den Grundsätzen der richtigen Periodenabgrenzung bei der Gewinnermittlung und damit zusammenhängend der Abschnittsbesteuerung einerseits und des Bilanzenzusammenhangs andererseits berechtigt war, die von der Einzelfirma und von der Klägerin in den Jahren 1968, 1969, 1970, 1971 und 1972 vorgenommenen Abschreibungen in der Schlußbilanz zum 31. Dezember 1972 nicht nur hinsichtlich des auf 1972 entfallenden Betrages, sondern hinsichtlich des Gesamtbetrages rückgängig zu machen, indem es den in fünf Jahren abgeschriebenen Betrag in einer Summe dem Gewinn des Jahres 1972 wieder hinzurechnete (vgl. hierzu Entscheidungen des BFH vom 14. Januar 1960 IV 108/58 U, BFHE 70, 365, BStBl III 1960, 137, vom 29. November 1965 GrS 1/65 S, BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142, und Urteile des erkennenden Senats vom 13. September 1973 IV R 5/70, BFHE 110, 280, BStBl II 1973, 846, und vom 21. Oktober 1976 IV R 222/72, BFHE 120, 369, BStBl II 1977, 148).
- BFH, 28.10.1976 - IV R 76/72
Berechnung des Geschäftswertes - Direkte Methode - Einzelfaktoren - …
Auszug aus BFH, 12.08.1982 - IV R 43/79
Eine Teilwertabschreibung des Geschäftswertes läßt jedoch die Rechtsprechung des BFH nur zu, wenn sich entweder die Zahlung des Mehrbetrages unmittelbar als Fehlmaßnahme erweist oder wenn nachgewiesen wird, daß der Teilwert des Geschäftswertes unter den seinerzeit gezahlten und aktivierten Betrag gesunken bzw. überhaupt nicht mehr vorhanden ist (vgl. BFH-Urteile vom 2. Februar 1972 I R 96/70, BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381, und vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73). - BFH, 02.02.1972 - I R 96/70
Teilwertabschreibung - Geschäftswert - Firmenwert - Geschäftswertbildende …
Auszug aus BFH, 12.08.1982 - IV R 43/79
Eine Teilwertabschreibung des Geschäftswertes läßt jedoch die Rechtsprechung des BFH nur zu, wenn sich entweder die Zahlung des Mehrbetrages unmittelbar als Fehlmaßnahme erweist oder wenn nachgewiesen wird, daß der Teilwert des Geschäftswertes unter den seinerzeit gezahlten und aktivierten Betrag gesunken bzw. überhaupt nicht mehr vorhanden ist (vgl. BFH-Urteile vom 2. Februar 1972 I R 96/70, BFHE 104, 442, BStBl II 1972, 381, und vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73). - BFH, 13.09.1973 - IV R 5/70
KG - Entgeltlicher Erwerb eines Betriebs - Miterworbener Geschäftswert - …
Auszug aus BFH, 12.08.1982 - IV R 43/79
Zweifelhaft ist jedoch, ob das FA nach den Grundsätzen der richtigen Periodenabgrenzung bei der Gewinnermittlung und damit zusammenhängend der Abschnittsbesteuerung einerseits und des Bilanzenzusammenhangs andererseits berechtigt war, die von der Einzelfirma und von der Klägerin in den Jahren 1968, 1969, 1970, 1971 und 1972 vorgenommenen Abschreibungen in der Schlußbilanz zum 31. Dezember 1972 nicht nur hinsichtlich des auf 1972 entfallenden Betrages, sondern hinsichtlich des Gesamtbetrages rückgängig zu machen, indem es den in fünf Jahren abgeschriebenen Betrag in einer Summe dem Gewinn des Jahres 1972 wieder hinzurechnete (vgl. hierzu Entscheidungen des BFH vom 14. Januar 1960 IV 108/58 U, BFHE 70, 365, BStBl III 1960, 137, vom 29. November 1965 GrS 1/65 S, BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142, und Urteile des erkennenden Senats vom 13. September 1973 IV R 5/70, BFHE 110, 280, BStBl II 1973, 846, und vom 21. Oktober 1976 IV R 222/72, BFHE 120, 369, BStBl II 1977, 148). - BFH, 14.01.1960 - IV 108/58 U
Unzulässige Durchbrechung des Bilanzenzusammenhanges - Berichtigungsveranlagung, …
Auszug aus BFH, 12.08.1982 - IV R 43/79
Zweifelhaft ist jedoch, ob das FA nach den Grundsätzen der richtigen Periodenabgrenzung bei der Gewinnermittlung und damit zusammenhängend der Abschnittsbesteuerung einerseits und des Bilanzenzusammenhangs andererseits berechtigt war, die von der Einzelfirma und von der Klägerin in den Jahren 1968, 1969, 1970, 1971 und 1972 vorgenommenen Abschreibungen in der Schlußbilanz zum 31. Dezember 1972 nicht nur hinsichtlich des auf 1972 entfallenden Betrages, sondern hinsichtlich des Gesamtbetrages rückgängig zu machen, indem es den in fünf Jahren abgeschriebenen Betrag in einer Summe dem Gewinn des Jahres 1972 wieder hinzurechnete (vgl. hierzu Entscheidungen des BFH vom 14. Januar 1960 IV 108/58 U, BFHE 70, 365, BStBl III 1960, 137, vom 29. November 1965 GrS 1/65 S, BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142, und Urteile des erkennenden Senats vom 13. September 1973 IV R 5/70, BFHE 110, 280, BStBl II 1973, 846, und vom 21. Oktober 1976 IV R 222/72, BFHE 120, 369, BStBl II 1977, 148). - FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1978 - V 166/78
Auszug aus BFH, 12.08.1982 - IV R 43/79
Das FG, dessen Urteil in EFG 1979, 134 veröffentlicht ist, gab der Klage statt.
- BFH, 13.03.1991 - I R 83/89
Zu den Voraussetzungen für AfA und Teilwertabschreibung auf einen Geschäftswert
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH konnten bis zum Inkrafttreten des § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG 1986 von einem Geschäftswert keine AfA vorgenommen werden (vgl. BFH in BFHE 136, 83, 85, BStBl II 1982, 620; Urteile vom 12. August 1982 IV R 43/79, BFHE 136, 274, 279, BStBl II 1982, 652; vom 21. Juli 1982 I R 177/77, BFHE 136, 381, BStBl II 1982, 758). - FG Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 14 K 290/96
Ermittlung des Übernahmegewinns, insbesondere hinsichtlich des Ansatzes des …
Für die Annahme zweier Teilgeschäftswerte mit verschiedenem bilanzrechtlichen Schicksal ist kein Raum (ständige Rechtsprechung vgl. u. a. BFH-Urteil vom 02. Februar 1972 - I R 96/70, BStBl II 1972, 381 ; BFH-Urteil vom 25. November 1981 - I R 54/77, BStBl II 1982, 189 ; BFH-Urteil vom 12. August 1982 - IV R 43/79, BStBl II 1982, 652 und BFH-Urteil vom 21. Juli 1982 - I R 177/77, BStBl II 1982, 758 m.w.N.).Der im Zeitpunkt des Erwerbs vorhandene und der Geschäftswert des Unternehmens in den folgenden Jahren setzt sich aus einer Summe ständig im Fluß befindlicher nicht berechenbarer teils verschwindender und teils neu hinzukommender Faktoren zusammen, so daß bereits kurze Zeit nach der erstmaligen Aktivierung eines entgeltlich erworbenen Geschäftswertes nicht mehr festgestellt oder berechnet werden kann, inwieweit sich der erworbene Geschäftswert verflüchtigt und an seine Stelle neue, den Ruf und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens begründende selbstgeschaffene Geschäftswertkomponenten getreten sind (vgl. BFH-Urteil vom 12. August 1982 - IV R 43/79, BStBl II 1982, 652 m.w.N.).
Der BFH hat es in dem zuletzt genannten Urteil vom 12. August 1982 a.a.O. als unmöglich angesehen, den Geschäftswert in einen entgeltlich erworbenen und einen selbstgeschaffenen Teil aufzuspalten.
- FG Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 14 K 289/96
Ermittlung des Übernahmegewinns, insbesondere hinsichtlich des Ansatzes des …
Für die Annahme zweier Teilgeschäftswerte mit verschiedenem bilanzrechtlichen Schicksal ist kein Raum (ständige Rechtsprechung vgl. u. a. BFH-Urteil vom 02. Februar 1972 - I R 96/70, BStBl II 1972, 381 ; BFH-Urteil vom 25. November 1981 - I R 54/77, BStBl II 1982, 189 ; BFH-Urteil vom 12. August 1982 - IV R 43/79, BStBl II 1982, 652 und BFH-Urteil vom 21. Juli 1982 - I R 177/77, BStBl II 1982, 758 m.w.N.).Der im Zeitpunkt des Erwerbs vorhandene und der Geschäftswert des Unternehmens in den folgenden Jahren setzt sich aus einer Summe ständig im Fluß befindlicher nicht berechenbarer teils verschwindender und teils neu hinzukommender Faktoren zusammen, so daß bereits kurze Zeit nach der erstmaligen Aktivierung eines entgeltlich erworbenen Geschäftswertes nicht mehr festgestellt oder berechnet werden kann, inwieweit sich der erworbene Geschäftswert verflüchtigt und an seine Stelle neue, den Ruf und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens begründende selbstgeschaffene Geschäftswertkomponenten getreten sind (vgl. BFH-Urteil vom 12. August 1982 - IV R 43/79, BStBl II 1982, 652 m.w.N.).
Der BFH hat es in dem zuletzt genannten Urteil vom 12. August 1982 a.a.O. als unmöglich angesehen, den Geschäftswert in einen entgeltlich erworbenen und einen selbstgeschaffenen Teil aufzuspalten.
- BFH, 07.11.1985 - IV R 7/83
Zur Unterscheidung zwischen (selbständigen) immateriellen Einzelwirtschaftsgütern …
Er ist "Ausdruck für die Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit sie nicht in den einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind" (z.B. BFH-Urteil vom 12. August 1982 IV R 43/79, BFHE 136, 274, 277, BStBl II 1982, 652). - BFH, 13.04.1983 - I R 63/79
Erwerb eines Geschäftswerts - Abschreibung eines Geschäftswerts - Aktivierung des …
Statt der Anschaffungskosten kann der niedrigere Teilwert angesetzt werden, wenn sich die Zahlung des Mehrbetrags unmittelbar als Fehlmaßnahme erweist oder wenn nachgewiesen wird, daß der Teilwert des Geschäftswerts in seiner Gesamtheit - einschließlich seiner zwischenzeitlich angewachsenen originären Bestandteile - unter den seinerzeit gezahlten und aktivierten Betrag gesunken bzw. überhaupt nicht mehr vorhanden ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. August 1982 IV R 43/79, BFHE 136, 274, BStBl II 1982, 652; vom 20. April 1977 I R 234/75, BFHE 122, 268, BStBl II 1977, 607, und vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73). - BFH, 25.10.1995 - I R 104/94
Firmenwert - Einzelunternehmer
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG a.F. rechnete den Geschäftswert ausdrücklich zu den nicht abzugsfähigen Wirtschaftsgütern, und zwar unter Abweichung von den für die Steuerbilanz insoweit nicht maßgeblichen handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften des § 153 Abs. 5 S. 3 des Aktiengesetzes (AktG) 1965 (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. Juli 1982 I R 177/77, BFHE 136, 381, BStBl II 1982, 758, und vom 12. August 1982 IV R 43/79, BFHE 136, 274, BStBl II 1982, 652). - BFH, 15.02.1995 - II R 8/92
Unentgeltlich erworbene Verlagsrechte sind bei der Ermittlung des Vermögenswerts …
Anders ausgedrückt wird neben dem Vermögenswert (d. h. der Summe der Teilwerte aller Einzelwirtschaftsgüter, also unter Ausschluß des Geschäftswerts) nur mehr der (aus dem kapitalisierten "Übergewinn" resultierende) Geschäfts- oder Firmenwert (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 12. August 1982 IV R 43/79, BFHE 136, 274, BStBl II 1982, 652, 654) erfaßt. - FG Hessen, 27.04.1999 - 4 K 3246/97
Verdeckte Gewinnausschüttung; Firmenwert; Kurierdienst; Nachhaltiger Ertrag; Neue …
Er ist Ausdruck für die Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit sie nicht bereits in den einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind (vgl. BFH, Urteil vom 18.8.1982 IV R 43/79, BFHE 136, 274, 277, BStBl II 1982, 652). - FG Baden-Württemberg, 05.12.1996 - 3 K 167/92
Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 05.12.1996 - 3 K 163/92
Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschttung bei einer Kapitalgesellschaft; …
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