Rechtsprechung
| BFH, 15.02.2001 - IV R 43/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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EStG § 6 Abs. 2; ; EStG § 13a; ; EStG § 7g Abs. 3; ; FGO § 100 Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich - Landwirtschaftlicher Betrieb - Geringwertige Wirtschaftsgüter - Ansparrücklage - Standortsicherungsgesetz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 4 K 250/98
- BFH, 15.02.2001 - IV R 43/99
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 15.02.2001 - IV R 19/99
Bewertung von Viehbeständen
Auszug aus BFH, 15.02.2001 - IV R 43/99
Der Senat hat durch sein Urteil vom 15. Februar 2001 IV R 19/99 (DB 2001, 1069) entschieden, dass ein Landwirt bei der Bewertung seines Viehanlagevermögens für neu hinzugekommene Tiere jederzeit von der Gruppenbewertung zur Einzelbewertung übergehen und damit auch das Wahlrecht auf Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch nehmen kann. - BFH, 05.12.1996 - IV R 81/95
Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Gewinnermittlung …
Auszug aus BFH, 15.02.2001 - IV R 43/99
Das habe der Bundesfinanzhof --BFH-- (Urteil vom 5. Dezember 1996 IV R 81/95, BFH/NV 1997, 394) für den Fall gebilligt, dass beim Übergang von der Schätzung des Gewinns nach § 13a EStG zum Bestandsvergleich die damals vorgehaltenen sog. Durchschnittswerte (250 DM/Zuchtsau) angesetzt worden waren und zum Schluss des Wirtschaftsjahres für die neu hinzugekommenen Tiere dieser Gruppe von § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht worden war. - FG Baden-Württemberg, 03.11.1998 - 4 K 164/98
Wahlrecht der Bewertungsfreiheit geringwertiger Wirtschaftsgüter; Abweichung von …
Auszug aus BFH, 15.02.2001 - IV R 43/99
Das FG kam unter Hinweis auf sein Urteil vom 3. November 1998 4 K 164/98 (EFG 1999, 459) zu dem Ergebnis, die Kläger könnten die Bewertungsfreiheit für ihre Zuchtsauen in Anspruch nehmen.
- BFH, 31.08.2006 - IV R 26/05
Zum Umfang einer Ansparrücklage für Tiere des Anlagevermögens
Denn AfA komme bei derartigen Tieren nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur vom Differenzbetrag zwischen den Herstellungskosten und dem Schlachtwert in Betracht (Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 97/91, BFHE 169, 180, BStBl II 1993, 284, und vom 15. Februar 2001 IV R 43/99, BFH/NV 2001, 1021).Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats berechtigte ihre künftige Herstellung im Streitjahr auch dann zur Einstellung einer Rücklage, wenn die Tiere --wie im Streitfall-- nach Richtwerten (Gruppenwerten) bilanziert werden sollen (Senatsurteil in BFH/NV 2001, 1021).
- FG Münster, 23.07.2003 - 10 K 4968/02
Höhe der Ansparrücklage eines bilanzierenden Landwirts
Hiernach unterliegt eine Ansparrücklage - anders als bei der Sofortabschreibung gemäß § 6 Abs. 2 EStG (vgl. Urteil des BFH vom 15.02.2001 IV R 43/99, BFH/NV 2001, 1021) bzw. bei der in § 7 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG (vgl. Urteil des BFH vom 01.10.1992 IV R 97/91, BStBl. 1993, 284) geregelten Absetzung für Abnutzung - keiner weiteren Bedingung.Rn. 19 Entsprechend hat auch der BFH in seinem Urteil vom 15.02.2001 IV R 43/99, a.a.0., die Bildung einer gewinnmindernden Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG ohne Berücksichtigung eines Schlachtwertes in dem Fall zugelassen, in dem der Steuerpflichtige eine geplante Investition aus der Aufzucht von Zuchtsauen geltend machte.
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2005 - 1 K 397/02
Positive Investitionsprognose als Voraussetzung für Bildung einer Ansparrücklage …
Sofern der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittele, könne die Rücklage nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wie sich etwa aus dessen Urteil vom 15.02.2001 IV R 43/99 (BFH/NV 2001, 1021) ergebe, bis zur Bestandskraft der Veranlagung und damit sogar noch im Klageverfahren gebildet werden.
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