Rechtsprechung
| BFH, 25.08.1993 - IV R 45/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bestehen einer dauernden Berufsunfähigkeit bei Verhängung eines Berufsverbots
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Dauernde Berufsunfähigkeit bei Berufsverbot (§ 16 EStG )
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85
Bundesrechtsanwaltsordnung
Auszug aus BFH, 25.08.1993 - IV R 45/91
Das vom Landgericht am ... auf die Dauer von fünf Jahren verhängte Berufsverbot, das erst nach der nur insoweit erfolgten Bestätigung durch den Bundesgerichtshof wirksam wurde, führte lediglich zur zeitlich wirkenden Ausschließung des Klägers aus dem Beruf des Steuerberaters (vgl. jetzt § 48 Abs. 1 Nr. 2 des Steuerberatungsgesetzes - StBerG 1975 i.d.F. des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (BGBl I 1989, 1062, BStBl I 1989, 228 sowie Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 1986 - 1 BvL 12/85, StRK - Steuerrechtsprechung in Karteiform, StBerG 1975 R. 3 zur Nichtigkeit lebenslanger Berufsverbote). - BFH, 20.09.1989 - X R 43/86
Aufwendungen für die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren sind keine …
Auszug aus BFH, 25.08.1993 - IV R 45/91
Auch fehlt es an dem erforderlichen einwandfreien Maßstab für eine vernünftige Zuordnung der Strafverteidigungskosten zu den einzelnen Anklagepunkten (vgl. BFH-Urteil vom 20. September 1989 X R 43/86, BFHE 158, 356, BStBl II 1990, 20). - BFH, 19.05.1981 - VIII R 143/78
Die Witwe eines Arztes erzielt bei vorübergehender Weiterführung der Praxis …
Auszug aus BFH, 25.08.1993 - IV R 45/91
Der BFH hat dies im Urteil vom 19. Mai 1981 VIII R 143/78, BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665, 668, offen gelassen und im Anschluß daran im Urteil vom 29. April 1982 IV R 116/79, BFHE 142, 429, BStBl II 1985, 204 zugunsten des Steuerpflichtigen lediglich unterstellt.
- BFH, 29.04.1982 - IV R 116/79
Zur Veräußerung "wegen dauernder Berufsunfähigkeit" i. S. des § 16 Abs. 4 Satz 3 …
Auszug aus BFH, 25.08.1993 - IV R 45/91
Der BFH hat dies im Urteil vom 19. Mai 1981 VIII R 143/78, BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665, 668, offen gelassen und im Anschluß daran im Urteil vom 29. April 1982 IV R 116/79, BFHE 142, 429, BStBl II 1985, 204 zugunsten des Steuerpflichtigen lediglich unterstellt. - BFH, 18.08.1981 - VIII R 25/79
Auslegung des Begriffs der dauernden Berufsunfähigkeit im Sinne des § 16 Abs. 4 …
Auszug aus BFH, 25.08.1993 - IV R 45/91
Denn der BFH hat im Urteil vom 18. April 1981 VIII R 25/79 (BFHE 134, 548, BStBl II 1982, 293) klargestellt, daß der Begriff der dauernden Berufsunfähigkeit i.S. von § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG wegen seiner unterschiedlichen Zielsetzung grundsätzlich unabhängig von § 1246 Abs. 2 RVO auszulegen ist. - Drs-Bund, 03.03.1971 - BT-Drs VI/1901
Auszug aus BFH, 25.08.1993 - IV R 45/91
Wie sich aber in diesem Urteil wiedergebenen Entstehungsgeschichte des § 16 Abs. 4 EStG (vgl. dazu BFH-Urteil a.a.O. und Bundestags-Drucksache VI/ 1901, S. 9) ergibt, ging es dabei aber unabhängig von der Verwendung des ursprünglich beabsichtigten Begriffes wegen dauernder völliger Erwerbsunfähigkeit oder des dann tatsächlich ins Gesetz übernommenen Begriffes der dauernden Berufsunfähigkeit um eine Erhöhung des Freibetrages aus sozialen Gründen (…Blümich/ Stuhrmann, EStG, KStG, GewSt, Komm., 13. Aufl., § 16 Anm. 305).
- BFH, 14.12.2022 - X R 10/21
Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit i.S. des § 16 Abs. 4 EStG
Denn die höchstrichterliche Rechtsprechung hatte den Begriff der Berufsunfähigkeit, der sich auch in § 1246 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung als Voraussetzung für die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente fand, für Zwecke des § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG a.F. eigenständig ausgelegt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18.08.1981 - VIII R 25/79, BFHE 134, 548, BStBl II 1982, 293; nachfolgend BFH-Urteile vom 13.03.1986 - IV R 176/84, BFHE 146, 399, BStBl II 1986, 601, und vom 25.08.1993 - IV R 45/91, BFH/NV 1994, 614). - FG Niedersachsen, 19.03.1996 - XV 278/95
Berücksichtigung eines Freibetrages im Rahmen der Gewinnermittlung bei der …
Dabei läßt es das Gericht ausdrücklich dahinstehen, ob etwa die dauernde Berufsunfähigkeit eines Steuerpflichtigen aus Rechtsgründen (z.B. Entzug der Approbation, Berufsverbot) grundsätzlich den an die Gewährung eines erhöhten Freibetrages im Sinne des § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG zu stellenden Anforderungen genügt (vgl. hierzu: Schmidt, Kommentar zum EStG, 14. Aufl. (1995), Rz. 584 zu § 16 sowie BFH-Beschluß vom 25. August 1993 IV R 45/91, BFH/NV 1994, 614 (615), jeweils m.w.N.).
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