Steuerberatungsgesetz
| Zweiter Teil - Steuerberaterordnung (§§ 32 - 158) |
| Zweiter Abschnitt - Voraussetzungen für die Berufsausübung (§§ 35 - 55h) |
| Zweiter Unterabschnitt - Bestellung (§§ 40 - 48) |
(1) Ehemalige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können wiederbestellt werden,
| 1. | wenn die Bestellung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erloschen ist; wurde auf die Bestellung nach Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens (§ 114) verzichtet, kann die Wiederbestellung nicht vor Ablauf von acht Jahren erfolgen, es sei denn, dass eine Ausschließung aus dem Beruf nicht zu erwarten war; | |
| 2. | wenn im Falle des Erlöschens der Bestellung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 die rechtskräftige Ausschließung aus dem Beruf im Gnadenwege aufgehoben worden ist oder seit der rechtskräftigen Ausschließung mindestens acht Jahre verstrichen sind; | |
| 3. | wenn die Bestellung nach § 46 widerrufen ist und die Gründe, die für den Widerruf maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen. |
(2) Die Vorschriften des § 40 gelten vorbehaltlich des Absatzes 3 entsprechend für die Wiederbestellung.
(3) Für die Bearbeitung des Antrags auf Wiederbestellung hat der Bewerber eine Gebühr von einhundertfünfundzwanzig Euro an die zuständige Steuerberaterkammer zu zahlen, soweit nicht durch eine Gebührenordnung nach § 79 Abs. 2 etwas anderes bestimmt ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2021 | Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 |
verfahrens § 41Bestellung § 42Steuer-
bevollmächtigter § 43Berufsbezeichnung § 44Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" § 45Erlöschen der Bestellung § 46Rücknahme und Widerruf der Bestellung § 47Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung § 48Wiederbestellung
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Rechtsprechung zu § 48 StBerG
88 Entscheidungen zu § 48 StBerG in unserer Datenbank:
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- FG Hessen, 01.12.2009 - 13 K 820/05
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- BFH, 09.08.2011 - VII R 46/10
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Zum selben Verfahren:
- BGH, 04.04.2019 - AnwZ (Brfg) 32/18
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- BGH, 04.04.2019 - AnwZ (Brfg) 32/18
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Zum selben Verfahren:
- BFH, 24.09.2014 - VII B 101/13
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- BFH, 24.09.2014 - VII B 101/13
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Vermögensverfall: Versagung der Wiederbestellung als Steuerberater
- BFH, 30.03.2004 - VII R 56/03