Steuerberatungsgesetz
Zweiter Teil - Steuerberaterordnung (§§ 32 - 158) |
Zweiter Abschnitt - Voraussetzungen für die Berufsausübung (§§ 35 - 55h) |
Zweiter Unterabschnitt - Bestellung (§§ 40 - 48) |
(1) 1Mit dem Erlöschen, der Rücknahme oder dem Widerruf der Bestellung erlischt die Befugnis, die Berufsbezeichnung "Steuerberater" oder "Steuerbevollmächtigter" zu führen. 2Die Bezeichnung darf auch nicht mit einem Zusatz, der auf die frühere Berechtigung hinweist, geführt werden.
(2) Die zuständige Steuerberaterkammer kann einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten, der wegen hohen Alters oder aus gesundheitlichen Gründen auf die Rechte aus der Bestellung verzichtet, auf Antrag die Erlaubnis erteilen, seine Berufsbezeichnung mit dem Zusatz "im Ruhestand" weiterzuführen, der auch "i. R." abgekürzt werden kann.
(3) Die Steuerberaterkammer kann eine nach Absatz 2 erteilte Erlaubnis
1. | zurücknehmen, wenn nachträglich Umstände bekanntwerden, die zur Versagung der Erlaubnis geführt hätten, oder | |
2. | widerrufen, wenn nachträglich Umstände eintreten, die bei einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten das Erlöschen oder nach § 46 Absatz 2 Nummer 2 den Widerruf der Bestellung nach sich ziehen würden. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.08.2021 | Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 |
Rechtsprechung zu § 47 StBerG
15 Entscheidungen zu § 47 StBerG in unserer Datenbank:
- BFH, 15.12.2015 - VII B 176/14
Widerruf der Erlaubnis zur Fortführung des Titels Steuerberater
- FG Köln, 26.06.2008 - 2 K 4826/07
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- BGH, 23.10.1970 - StbSt (R) 1/70
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- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2007 - L 8 (4) R 158/05
Rentenversicherung
- BFH, 22.03.1967 - VI B 12/66
Beschwerdefähigkeit eines Steuerbevollmächtigten, der durch das Finanzgericht als ...
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- BGH, 08.12.1975 - StbSt (R) 3/75
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- BFH, 13.04.1992 - V B 42/92
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- BGH, 13.11.1964 - StbSt (R) 1/64
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