Steuerberatungsgesetz
| Zweiter Teil - Steuerberaterordnung (§§ 32 - 158) |
| Zweiter Abschnitt - Voraussetzungen für die Berufsausübung (§§ 35 - 55h) |
| Zweiter Unterabschnitt - Bestellung (§§ 40 - 48) |
Die Entscheidung über den Antrag auf Bestellung zum Steuerberater kann ausgesetzt werden, wenn gegen die antragstellende Person ein Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat anhängig ist, in dem der Tatvorwurf eine Verurteilung erwarten lässt, die eine Versagung der Bestellung zur Folge haben würde.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2021 | Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 |
verfahrens § 41Bestellung § 42Steuer-
bevollmächtigter § 43Berufsbezeichnung § 44Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" § 45Erlöschen der Bestellung § 46Rücknahme und Widerruf der Bestellung § 47Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung § 48Wiederbestellung
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Rechtsprechung zu § 40a StBerG
95 Entscheidungen zu § 40a StBerG in unserer Datenbank:
- BFH, 28.10.1997 - VII R 18/97
Beitrittsgebiet: Endgültige Bestellung zum Steuerberater
Zum selben Verfahren:
- BFH, 11.11.1997 - VII R 66/97
Dauer einer mündlichen Seminarprüfung
Zum selben Verfahren:
- FG Sachsen, 19.02.1997 - 1 K 42/96
Mindestdauer einer mündlichen Prüfung; Ausschöpfung der Prüfungshöchstzeit bei ...
- FG Sachsen, 19.02.1997 - 1 K 42/96
- BFH, 25.02.2002 - VII B 241/01
Wiederholungsprüfung nach § 40 a StBerG
- FG Thüringen, 15.03.2000 - III 1388/98
Keine Wiederholungsprüfung im Rahmen der endgültigen Bestellung zum Steuerberater ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 22.03.2001 - VII R 41/00
Bestellung als Steuerbevollmächtigter - Beitrittsgebiet - Überleitungsseminar - ...
- BFH, 22.03.2001 - VII R 41/00
- FG Sachsen-Anhalt, 08.01.2001 - 1 K 314/00
Beteiligte und anzuwendendes Verfahrensrecht für Antrag auf Aufhebung eines ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 22.01.2002 - VII R 19/01
Rücknahme der vorläufigen Bestellung als Steuerbevollmächtigter; ...
- BFH, 22.01.2002 - VII R 19/01
- FG Sachsen-Anhalt, 10.12.2012 - 1 K 355/09
Rechtsschutzbedürfnis nach Rücknahme der vorläufigen Bestellung zum ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 40a StBerG
| 25.09.1992 | Verordnung zur Durchführung des § 40a des Steuerberatungsgesetzes (DV § 40a StBerG) | BGBl. I S. 1667 |
Querverweise
Auf § 40a StBerG verweisen folgende Vorschriften:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Steuerberaterordnung
- Übergangsvorschriften
- § 157 (Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater)