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Rechtsprechung
   BFH, 02.04.1980 - IV R 48/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1053
BFH, 02.04.1980 - IV R 48/78 (https://dejure.org/1980,1053)
BFH, Entscheidung vom 02.04.1980 - IV R 48/78 (https://dejure.org/1980,1053)
BFH, Entscheidung vom 02. April 1980 - IV R 48/78 (https://dejure.org/1980,1053)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    ZRFG § 3

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 486
  • DB 1980, 1872
  • BStBl II 1980, 584
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75

    Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei der Anschaffung neu errichteter …

    Auszug aus BFH, 02.04.1980 - IV R 48/78
    Der durch § 3 ZRFG gezogene Ermessensrahmen ermächtigt die Finanzverwaltung, die Gewährung der Sonderabschreibung von Voraussetzungen abhängig zu machen, die im Gesetz selbst nicht genannt sind (BFH-Urteile vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553, und vom 27. Juli 1977 I R 169/74, BFHE 123, 327, BStBl II 1978, 10).

    Auch wenn man die Begriffe "Anschaffungs- und Herstellungskosten" in § 3 ZRFG nicht anders auffaßt als im übrigen Steuerrecht (vgl. BFHE 122, 121, 123 f., BStBl II 1977, 553), so ist damit noch nicht gesagt, daß diese Kosten in jedem Fall Grundlage für die Bemessung der Sonderabschreibungen sein müßten.

  • BFH, 06.03.1980 - IV R 160/77

    Ermessensüberschreitung - Sonderabschreibung - Anschaffung eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BFH, 02.04.1980 - IV R 48/78
    Die Sachverhalte, die nach dem Gesetzeswortlaut begünstigt werden können, sind in unterschiedlichem Maße förderungswürdig; deshalb dürfen die Finanzbehörden gewisse weniger förderungswürdige Sachverhalte nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen von der Vergünstigung entweder ganz ausnehmen (BFH-Urteil vom 6. März 1980 IV R 160/77, BFHE 130, 214, BStBl II 1980, 418) oder die Höhe der Vergünstigung geringer bemessen (vgl. Söffing in Eberstein, Handbuch der regionalen Wirtschaftsförderung, B II 2 3.622).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil IV R 160/77 ausgeführt hat, sind Erstbeschaffungen im allgemeinen eher geeignet, den Gesetzeszweck zu fördern, weil sie in der Regel eine Vergrößerung der bis dahin vorhandenen betrieblichen Kapazität mit sich bringen, während Ersatzbeschaffungen grundsätzlich nur die bereits vorhandenen Kapazitäten aufrechterhalten.

  • BFH, 18.08.1959 - I 28/59 U
    Auszug aus BFH, 02.04.1980 - IV R 48/78
    Auch bei der Bemessung der Sonder-AfA nach § 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 18. August 1959 I 28/59 U, BFHE 69, 502, BStBl III 1959, 448) von den unverkürzten Herstellungskosten auszugehen.

    Im Gegensatz dazu hat der I. Senat des BFH bei der Anwendung des § 7b EStG die Auffassung vertreten, daß die Sonderabschreibungen nicht nach dem durch die Übertragung stiller Reserven geminderten Buchwert des Ersatzgebäudes zu bemessen seien; maßgebend seien vielmehr auch in diesem Fall die als Herstellungskosten aktivierungspflichtigen Aufwendungen (BFHE 69, 502, BStBl III 1959, 448).

  • BFH, 15.05.1975 - IV R 138/70

    Änderung einer angemessenen Gewinnverteilung bei einer …

    Auszug aus BFH, 02.04.1980 - IV R 48/78
    Nach der Rechtsprechung des RFH und des BFH kann die hierdurch eintretende Gewinnrealisierung dadurch vermieden werden, daß die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Ersatzwirtschaftsguts um einen Betrag in Höhe des beim Ausscheiden des Wirtschaftsguts entstandenen Buchgewinns gekürzt werden (BFH-Urteil vom 15. Mai 1975 IV R 138/70, BFHE 116, 122, BStBl II 1975, 692).
  • BFH, 27.07.1977 - I R 169/74

    Überschreiten des Ermessens - Finanzbehörde - Zulassung von Sonderabschreibungen …

    Auszug aus BFH, 02.04.1980 - IV R 48/78
    Der durch § 3 ZRFG gezogene Ermessensrahmen ermächtigt die Finanzverwaltung, die Gewährung der Sonderabschreibung von Voraussetzungen abhängig zu machen, die im Gesetz selbst nicht genannt sind (BFH-Urteile vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553, und vom 27. Juli 1977 I R 169/74, BFHE 123, 327, BStBl II 1978, 10).
  • BFH, 11.04.1989 - VIII R 302/84

    Eine Rücklage für Ersatzbeschaffung mindert die Bemessungsgrundlage des …

    Denn auch dann, wenn man dies unterstellte, wäre nach ständiger Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) und des BFH mit der Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung und ihrer Übertragung auf das Ersatzwirtschaftsgut eine Minderung der steuerrechtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten verbunden (RFH-Urteil vom 2. April 1930 VI A 514/30, RStBl 1930, 313; BFH-Urteile vom 15. Mai 1975 IV R 138/70, BFHE 116, 122, BStBl II 1975, 692; vom 2. April 1980 IV R 48/78, BFHE 130, 486, BStBl II 1980, 584; vom 9. Dezember 1982 IV R 54/80, BFHE 137, 453, BStBl II 1983, 371), die kraft des in § 5 Abs. 4 EStG enthaltenen Bewertungsvorbehalts den handelsrechtlichen Bilanzansatzvorschriften vorginge (…Schmidt, a.a.O., § 6 Anm. 5b).
  • BFH, 05.02.1981 - IV R 87/77

    Teilwertabschreibung nur auf den um die Rücklage für Ersatzbeschaffung gekürzten …

    Ebenso ist unerheblich, ob verschiedene Sonderabschreibungen und die erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG ungeachtet der Übertragung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung von den vollen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorzunehmen sind (BFH-Urteil vom 18. August 1959 I 28/59 U, BFHE 69, 502, BStBl III 1959, 448; vgl. auch Entscheidung des Senats vom 2. April 1980 IV R 48/78, BFHE 130, 485, BStBl II 1980, 584).
  • BFH, 29.04.1982 - IV R 10/79

    Ausnahmsweise Einbeziehung von Zinsen in eine Rücklage für Ersatzbeschaffung …

    Scheiden Wirtschaftsgüter infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen aus und erlangt der Steuerpflichtige für die Wirtschaftsgüter ein Entgelt oder eine Entschädigung, so kann der Steuerpflichtige nach der Praxis der Finanzverwaltung (Abschn. 35 EStR) und nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. z. B. die Urteile vom 2. April 1980 IV R 48/78, BFHE 130, 486, 489, BStBl II 1980, 584; vom 15. Mai 1975 IV R 138/70, BFHE 116, 122, 126, BStBl II 1975, 692; vom 24. Mai 1973 IV R 23 - 24/68, BFHE 109, 230, BStBl II 1973, 582, mit weiteren Nachweisen) die nach allgemeinen bilanzsteuerrechtlichen Grundsätzen eintretende Gewinnrealisierung in der Weise vermeiden, daß er die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der im Wirtschaftsjahr der Gewinnrealisierung angeschafften oder hergestellten Ersatzwirtschaftsgüter um einen Betrag in Höhe der Differenz zwischen dem Entgelt bzw. der Entschädigung und dem Buchwert der ausgeschiedenen Wirtschaftsgüter mindert oder in dieser Höhe eine Rücklage für Ersatzbeschaffung bildet und diese Rücklage in einem der kommenden Wirtschaftsjahre auf Ersatzwirtschaftsgüter überträgt.
  • BFH, 28.10.1981 - I R 156/78

    Steuervergünstigung - Ermessensentscheidung des FA - Sonderabschreibung - …

    Die Behörde hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob im Einzelfall die begehrten Sonderabschreibungen dem Grund und der Höhe nach zu bewilligen sind (BFH-Urteil vom 2. April 1980 IV R 48/78, BFHE 130, 486, BStBl II 1980, 584).
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