Rechtsprechung
| BFH, 30.09.1992 - IV R 52/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Revision mit der Begründung der fehlenden Öffentlichkeit des Verfahrens und der nicht ordnungsgemäßen Besetzung des Gerichts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BFH, 15.03.1977 - VII R 122/73
Unterbrechung einer mündlichen Verhandlung - Beweiserhebung - Zweifel über …
Auszug aus BFH, 30.09.1992 - IV R 52/92
Der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens soll gewährleisten, daß sich die Rechtsprechung der Gerichte grundsätzlich "in aller Öffentlichkeit", nicht hinter verschlossenen Türen, abspielt, er dient letztlich zur Kontrolle der Gerichte (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 1977 VII R 122/73, BFHE 121, 392, BStBl II 1977, 431 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Mai 1956 6 StR 14/56, BGHSt 9, 280).Eine an jedermann gerichtete Kundmachung über Ort und Zeit einer Gerichtsverhandlung mag nach Art und Gegenstand der Verhandlung in dieser oder jener Form zweckmäßig sein, eine solche Kundmachung wird aber durch die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlungen nicht gefordert (vgl. BFH in BFHE 121, 392, BStBl II 1977, 431; Entscheidung des Bundessozialgerichts - BSG - vom 24. April 1989 5 BJ 331/88, Reg- Nr. 18453, BSG-Intern).
Die Gewährleistung der Öffentlichkeit erfordert regelmäßig nicht, daß die am Sitzungstag stattfindende Verhandlung, zu der jedermann Zutritt hat, durch einen schriftlichen Aushang am Sitzungssaal kenntlich gemacht wird (vgl. BFH in BFHE 121, 392, BStBl II 1977, 431; BFH-Beschluß vom 8. April 1988 III R 43/87, nicht amtlich veröffentlicht).
- BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85
Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag - …
Auszug aus BFH, 30.09.1992 - IV R 52/92
Verfahrensmängel i. S. von § 116 Abs. 1 FGO sind jedoch nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d. h., wenn sie schlüssig vorgetragen sind (BFH-Beschluß vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568). - BGH, 23.05.1956 - 6 StR 14/56
Auszug aus BFH, 30.09.1992 - IV R 52/92
Der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens soll gewährleisten, daß sich die Rechtsprechung der Gerichte grundsätzlich "in aller Öffentlichkeit", nicht hinter verschlossenen Türen, abspielt, er dient letztlich zur Kontrolle der Gerichte (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 1977 VII R 122/73, BFHE 121, 392, BStBl II 1977, 431 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Mai 1956 6 StR 14/56, BGHSt 9, 280).
- BFH, 30.10.1974 - I R 40/72
Keine tarifbegünstigte Betriebsveräußerung, wenn der dem Betrieb dienende …
Auszug aus BFH, 30.09.1992 - IV R 52/92
Das ordnungsgemäße Geltendmachen der Rüge setzt voraus, daß konkrete Anhaltspunkte für die Fehlerhaftigkeit der Besetzung des FG dargelegt werden (vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 1974 I R 40/72, BFHE 114, 85, BStBl II 1975, 232, m. w. N.). - BFH, 24.08.1990 - X R 45/90
Auf die Öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens kann Beteiligter …
Auszug aus BFH, 30.09.1992 - IV R 52/92
Darüber hinaus ist zu beachten, daß es sich bei dem einen absoluten Revisionsgrund bildenden Verfahrensmangel der Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens um einen sog. verzichtbaren Verfahrensfehler handelt (vgl. BFH-Beschluß vom 24. August 1990 X R 45-46/90, BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032, m. w. N.). - BFH, 21.03.1985 - IV S 21/84
Revision - Revisionsgrund - Mündliche Verhandlung - Grundsatz der Öffentlichkeit …
Auszug aus BFH, 30.09.1992 - IV R 52/92
Entsprechend diesem Sinn ist der Grundsatz der Öffentlichkeit gewahrt, wenn die Verhandlung in Räumen stattfindet, zu denen während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann der Zutritt offensteht (BFH-Entscheidungen vom 21. März 1985 IV S 21/84, BFHE 143, 487, BStBl II 1985, 551;… vom 10. August 1988 IV R 31/88, BFH/NV 1990, 41; vom 27. November 1991 X R 98-100/90, BFHE 166, 524, BStBl II 1992, 411; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG - vom 23. November 1989 6 C 28/88, Neue Juristische Wochenschrift 1990, 1249). - BFH, 18.03.1987 - V R 96/86
Verfahrensmangel der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts
Auszug aus BFH, 30.09.1992 - IV R 52/92
Dazu muß der Kläger ggf. eigene Ermittlungen anstellen und auf der Grundlage der ihm erteilten Auskünfte oder der ihm möglichen Einsicht in die Regelungen über die Geschäftsverteilung (§ 4 FGO i. V. m. § 21e Abs. 8 des Gerichtsverfassungsgesetzes - GVG -) Tatsachen darlegen, die seiner Meinung nach den Besetzungsmangel begründen (vgl. BFH- Beschluß vom 18. März 1987 V R 96/86, BFH/NV 1987, 591, m. w. N.). - BFH, 10.08.1988 - IV R 31/88
Rüge der fehlenden Öffentlichkeit des Verfahrens mit einer zulassungsfreien …
Auszug aus BFH, 30.09.1992 - IV R 52/92
Entsprechend diesem Sinn ist der Grundsatz der Öffentlichkeit gewahrt, wenn die Verhandlung in Räumen stattfindet, zu denen während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann der Zutritt offensteht (BFH-Entscheidungen vom 21. März 1985 IV S 21/84, BFHE 143, 487, BStBl II 1985, 551; vom 10. August 1988 IV R 31/88, BFH/NV 1990, 41; vom 27. November 1991 X R 98-100/90, BFHE 166, 524, BStBl II 1992, 411; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG - vom 23. November 1989 6 C 28/88, Neue Juristische Wochenschrift 1990, 1249). - BVerwG, 20.03.1990 - 6 C 28.88
Aufklärungspflicht des Gerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen - Zweifel des …
Auszug aus BFH, 30.09.1992 - IV R 52/92
Entsprechend diesem Sinn ist der Grundsatz der Öffentlichkeit gewahrt, wenn die Verhandlung in Räumen stattfindet, zu denen während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann der Zutritt offensteht (BFH-Entscheidungen vom 21. März 1985 IV S 21/84, BFHE 143, 487, BStBl II 1985, 551;… vom 10. August 1988 IV R 31/88, BFH/NV 1990, 41; vom 27. November 1991 X R 98-100/90, BFHE 166, 524, BStBl II 1992, 411; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG - vom 23. November 1989 6 C 28/88, Neue Juristische Wochenschrift 1990, 1249). - BFH, 08.04.1988 - III R 43/87
Auszug aus BFH, 30.09.1992 - IV R 52/92
Die Gewährleistung der Öffentlichkeit erfordert regelmäßig nicht, daß die am Sitzungstag stattfindende Verhandlung, zu der jedermann Zutritt hat, durch einen schriftlichen Aushang am Sitzungssaal kenntlich gemacht wird (vgl. BFH in BFHE 121, 392, BStBl II 1977, 431; BFH-Beschluß vom 8. April 1988 III R 43/87, nicht amtlich veröffentlicht). - BSG, 24.04.1989 - 5 BJ 331/88
- FG Baden-Württemberg, 09.03.2009 - 6 K 304/05
Eigenheimzulage für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen: Keine Förderung einer …
Dem genügt es, wenn ein Unbeteiligter ohne Schwierigkeiten erfragen kann, wann und wo eine Gerichtsverhandlung stattfindet ( BFH-Beschluss vom 30. September 1992 IV R 52/92, BFH/NV 1993, 543).Um eine Verletzung über die Öffentlichkeit schlüssig darzutun, muss der Kläger also vortragen, dass die Verhandlung im Streitfall in Räumen stattfand, zu denen während der Dauer der Verhandlung nicht grundsätzlich jedermann der Zutritt offen stand ( BFH-Beschluss vom 30. September 1992 IV R 52/92, BFH/NV 1993, 543).
- BFH, 27.10.2008 - II B 15/08
Verfahrensrügen bei Abweisung einer Klage wegen Festsetzung hinterzogener …
Dazu wäre erforderlich gewesen, Umstände darzulegen, aus denen sich ergibt, dass die Verhandlung in Räumen stattfand, zu denen während der Dauer der Verhandlung nicht grundsätzlich jedermann der Zutritt offenstand (so BFH-Beschluss vom 30. September 1992 IV R 52/92, BFH/NV 1993, 543). - BFH, 12.06.2009 - II B 26/09
Keine Verletzung des Rechts auf Gehör, wenn Urteil aufgrund mündlicher …
Dazu wäre erforderlich gewesen, Umstände vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass die Verhandlung in Räumen stattfand, zu denen während der Dauer der Verhandlung nicht grundsätzlich jedermann der Zutritt offenstand (so BFH-Beschluss vom 30. September 1992 IV R 52/92, BFH/NV 1993, 543). - BFH, 14.02.2002 - I R 72/00
Besetzungsrüge; Richterablehnung
Es genügt nicht, dass ein Revisionskläger sozusagen "auf Verdacht" mögliche Verfahrensmängel behauptet, die das Revisionsgericht dann in tatsächlicher Form zu prüfen hätte (BFH-Beschluss vom 30. September 1992 IV R 52/92, BFH/NV 1993, 543). - BFH, 10.04.1995 - VIII R 69/94
Rechtsfolgen des Fehlens eines ausdrücklichen Revisionsantrags
Dazu muß der Kläger ggf. eigene Ermittlungen anstellen und auf der Grundlage der ihm erteilten Auskünfte oder ihm möglichen Einsicht in die Regelungen der Geschäftsverteilung beim FG Tatsachen darlegen, die seiner Meinung nach den Besetzungsmangel begründen (vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 1974 I R 40/72, BFHE 114, 85, BStBl II 1975, 232, und Beschluß vom 30. September 1992 IV R 52/92, BFH/NV 1993, 543; Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Finanzgerichtsordnung, § 116 Abs. 1 Nr. 4, Rechtsspruch 5).
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