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| BFH, 16.05.1984 - IV R 68/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 01.10.1981 - IV R 100/80
Revisionsbegründungsfrist - Absendung - Sorgfaltspflicht
Auszug aus BFH, 16.05.1984 - IV R 68/81
NVS: Die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt bei krankheitsbedingtem Ausfall des Prozeßbevollmächtigten voraus, daß für eine Vertretung Vorsorge getroffen worden ist (vgl. zur zumutbaren Sorgfaltspflicht den BFH-Beschluß vom 1.10.1981 IV R 100/80).2.
- BSG, 04.06.2007 - B 9a VG 7/07 B Es gehört zu seinen berufsständischen Sorgfaltspflichten, für diesen Fall durch die Bestellung eines Vertreters vorzusorgen (vgl BFH, Beschlüsse vom 16.5.1984 - IV R 68/81; 27.8.1985 - III R 285/84; beide juris; BGH, Beschlüsse vom 24.10.1985 - VII ZB 16/85, VersR 1985, 1189, juris; 26.11.1998 - IX ZB 84/98, AnwBl 1999, 227, juris; 17.3.2005 - IX ZB 74/04, juris; 10.5.2006 - XII ZB 145/05, FamRZ 2006, 1106 = NJW 2006, 2412, juris; BVerwG, Beschluss vom 3.9.2003 - 7 B 74/03, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 250, juris; BSG, Beschluss vom 14.7.2004 - B 11 AL 91/04 B, juris).
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