Rechtsprechung
| BFH - IV R 8/05 |
Anhängiges Verfahren
Verfahrensgang
- FG Hessen, 06.12.2004 - 1 K 939/02
- BFH, 15.06.2005 - IV B 28/05
- BFH - IV R 8/05 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- FG München, 19.12.2013 - 10 K 1076/12
Keine Sonderabschreibung neben der Poolabschreibung
Nach Auffassung des Senats ist auch die Formulierung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 27. Oktober2006 (IV R 8/05, BFH/NV 2007, 231): " ,Sofortabschreibung' nach § 6 Abs. 2 EStG anstelle der an sich gebotenen Aktivierung und Aufwandsverteilung nach § 7 EStG" nicht so zu verstehen, dass der BFH insoweit die Sofortabschreibung als Anwendungsfall der Regelabschreibung qualifizieren wollte.
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